Der Bürgerentscheid ‘Rettet die Hasenwiese’ rückt näher

von Ria Garcia

Wesselmann Plakat zur Bürgerentscheid am Baviercenter in Alt-Erkrath. Foto: Christian Zimmer

Am 26. Februar 2023 sind Bürgerinnen und Bürger in Erkrath aufgefordert selbst zu entscheiden, welche Zukunft die sogenannte Hasenwiese nehmen soll: Bauvorhaben oder Freifläche für Anwohner und Umwelt.

Während die wichtigsten Karnevalstermine näherrücken, stehen im Stadtgebiet plötzlich ‘Wesselmänner’ (Großplakate). “Ja, ist denn schon wieder Wahlkampf?”, fragen sich vielleicht einige Bürgerinnen und Bürger. Nein, es ist die Erinnerung an den Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid zur Rettung der Hasenwiese, den die Initiatoren – so kurz nach Karneval – als unglücklich gewählt empfanden. (Siehe unser Bericht vom 15. Dezember 2022)

Damit der Termin des Bürgerentscheids trotz Karneval nicht in Vergessenheit gerät, hat sich die Bürgerinitiative einiges einfallen lassen. Ganze 20 Wesselmänner wurden im Stadtgebiet aufgestellt. Außerdem wird die Initiative ‘Rettet die Hasenwiese’ am Karnevalsumzug teilnehmen und mit zahlreichen kleinen ‘Give aways’ an den Termin erinnern. Erhält der Bürgerentscheid am 26. Februar 2023 eine eine Mehrheit, wäre es der erste erfolgreiche Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Erkrath.

Weitere Infos zum Bürgerentscheid sollen in Kürze auch auf der Homepage der Stadt Erkrath zu finden sein.

Historie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Erkrath

Die Möglichkeit, mit Hilfe eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen, besteht für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen seit dem 17. Oktober 1994. Seit dem können nicht nur gewählte Rats- oder Kreistagsmitglieder in Einzelfällen über Sachfragen abstimmen, sondern auch alle Stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Die Hürden zum Bürgerentscheid sind hoch.

Beispiele für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus der Vergangenheit:
  • Anmeldeverfahren und Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahr 1995/1996 (Ratsbeschluss vom 15.12.1994). Eingereicht am 9.1.1995. Am 26.1.1995 erklärte der Rat das Bürgerbegehren gem. § 26 Abs. 5 Nr. 5 und Nr. 9 GO als unzulässig. Ein Bürgerentscheid fand nicht statt. In seiner Sitzung vom 16.2.1995 hob der Rat die am 15.12.1994 und am 26.1.1995 gefassten Beschlüsse über die Errichtung einer Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 95/96 auf. Auch den Beschluss über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vom 26.1.1995 hob der Rat wieder auf.
  • Bürgerbegehren des Initiativkreises Stromversorgung Erkrath auf Übernahme des Stromnetzes mit einer WE-Minderheitsbeteiligung (24,9 %). (Der Rat der Stadt hat am 16.11.1995 u.a. den Beschluss gefasst, eine Minderheitsbeteiligung der RWE Energie AG an den Stadtwerken Erkrath abzulehnen. Stattdessen sollte die Stromnetzübernahme durch die Stadtwerke allein erfolgen.) Eingereicht am 15.02.1996. Am 19.03.1996 erklärte der Rat das Bürgerbegehren als zulässig, entsprach diesem aber nicht. Der Bürgerentscheid wurde am 28.04.1996 durchgeführt, war aber nicht erfolgreich. Die erforderliche Mehrheit der gültigen Ja-Stimmen von mindestens 25 %, die laut § 26 Abs. 7 GO NRW erreicht werden muss, wurde mit 24,86 % knapp verfehlt.
  • Bürgerbegehren zur Beschäftigung von Küchenhilfen mit mindestens 19,25 Wochenstunden in den städtischen Kitas. Eingereicht am 14.03.2000. Am 13.04.2000 erklärte der Rat das Bürgerbegehren als unzulässig. Ein Widerspruch vom 24.05.2000 wurde zurückgewiesen.

(Quelle: Docplayer.org – Verzeichnis der Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Nordrhein-Westfalen Regierungsbezirk Düsseldorf)

Bürgerbegehren aus jüngerer Zeit:

  • Bürgerbegehren der Initiative Erkrath 21 zu den geplanten Bauten einer Feuerwache und eines Gerätehauses. Am 21.3.2019 erklärte der Rat das Bürgerbegehren mehrheitlich wegen ungenauer Fragestellung als unzulässig.
  • Bürgerbegehren ‘Schützt die Neanderhöhe’. Eingereicht 26.2.2019. Am 21.3.2019 wurde auch dieses Bürgerbegehren vom Rat mehrheitlich für unzulässig erklärt, nachdem die Verwaltung eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, sowie die Einschätzung eines Juristen vorgelegt hatte, die besagten, dass das Bürgerbegehren nicht den Anforderungen der Gemeindeordnung entspricht.
  • Bürgerbegehren „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“. Eingereicht zur Vorprüfung am 29.4.2020. Nachdem in der Ratssitzung vom 18.6.2020 zuerst mit einer knappen Mehrheit die Zulässigkeit festgestellt wurde, wurde diese kurze Zeit später durch eine Neuberechnung der Stimmen wieder einkassiert. Die Initiatoren zogen vor Gericht und erhielten mit Urteil vom 16.9.21 am VG Düsseldorf Recht. Die Verwaltung legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Eine Entscheidung steht aus.
  • Bürgerbegehren “Rettet die Hasenwiese”. Die Zulässigkeit wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 festgestellt. Der Bürgerentscheid wird am 26.2.2023 durchgeführt.

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