Bundesnetzagentur schaltet sich nach Post-Schließung ein

von Christian Zimmer

Postfiliale am Bavierplatz mit „Final Sale“. Foto: Christian Zimmer

Der Betreiber der ehemaligen Postfiliale hat sich zu Wort gemeldet, wir haben nachgehakt – und auch Informationen bei der Bundesnetzagentur eingeholt. Diese will sich nun bei der Deutschen Post AG über die „Versorgungslage“ in Erkrath informieren.

Der Betreiber der bisherigen Postfiliale am Bavierplatz, Serkan Usta von der United Pink GmbH, sagte uns: „Es tut uns sehr leid, dass wir die Post schließen mussten. Das war für uns auch sehr schwer, diese Entscheidung zu treffen.“ Für die Schließung nennt er mehrere Gründe: Die Corona-Pandemie wäre für viele Menschen schwer gewesen. „Viele Kunden haben in dieser Zeit das Online-Geschäft kennengelernt und sind auch nach der Corona-Zeit beim Online-Kauf geblieben.“ Auch habe die Deutsche Post Packstationen „überall hingestellt“, viele Kunden hätten Briefmarken lieber online gekauft, „weil es angenehmer war“. Statt in der Filiale seien auch Pakete online gekauft und an den Packstationen abgegeben worden. Er sieht keinen Zusammenhang mit dem Umzug von der Ecke Bahnstraße / Gartenstraße im Herbst 2019: „Auch wenn ich nicht umgezogen wäre, wäre das passiert.“

Er selbst habe sich zwar nicht an die Wirtschaftsförderung der Stadt Erkrath gewandt, jedoch habe sich auch niemand bei ihm gemeldet, weder die Stadt Erkrath noch jemand anderes. „Man hätte vielleicht ein Gespräch suchen können, was wir dagegen machen können“, so Usta. „Aber stattdessen wurden wir alleine gelassen.“ Die Stadt Erkrath widerspricht dieser Darstellung auf unsere Anfrage hingegen: „Wir haben bei der betreuenden Kollegin der Wirtschaftsförderung nachgefragt. Sie hat nach Bekanntwerden den Kontakt zur Firma gesucht und mit einer Mitarbeiterin des Unternehmens gesprochen. Dabei wurde ihr mitgeteilt, dass die Entscheidung zur Aufgabe des Standortes endgültig und nicht revidierbar sei“, so Stadt-Sprecher Ingo Meuter-Schwickert.

Bundesnetzagentur prüft

Auch bei der Bundesnetzagentur haben wir uns umgehört. Der Deutschen Post AG wird durch die sogenannte „Post-Universaldienstleistungsverordnung“, kurz PUDLV, verschiedene Dinge vorgeschrieben – darunter auch, dass in großen Städten wie Erkrath eine Postfiliale in maximal 2.000 Metern zu erreichen ist. Für die Einhaltung der PUDLV ist die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn zuständig. Sie prüft auch die Vorgaben zur Filialdichte und geht Hinweisen auf eine konkrete Unterversorgung nach. Filialen in angrenzenden Städten oder Gemeinden können laut Ansicht der Bundesnetzagentur „zur Versorgung eines Gebiets beitragen“.

In der Verordnung heißt es, dass die Deutsche Post die Filialen „grundsätzlich zu gewährleisten“ habe. Dazu schreibt uns Pressesprecherin Judith Henke: „Nach dem Verständnis der Bundesnetzagentur lässt die Verordnung in einem gewissen Rahmen Ausnahmen von der Entfernungsregel zu. Dabei kommt es aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.“ Es kann also sein, dass die Deutsche Post AG im Einzelfall von der 2.000-Meter-Regel abweichen darf. Jede Person kann sich an die Bundesnetzagentur wenden und Hinweise zu einer möglichen Unterversorgung mit Postfilialen geben, die Behörde geht dem dann nach. „Die Schließung der Postfiliale in Erkrath war der Bundesnetzagentur vor der Presseanfrage nicht bekannt. Die Anfrage hat sie aber zum Anlass genommen, von der Deutschen Post AG eine Stellungnahme zur Versorgungslage in Erkrath einzuholen.“

Verordnung „ist nicht geeignet, zügig und wirksam Qualitätsmängel abzustellen“

Neben der Stellungnahme kann die Bundesnetzagentur auch eine Beseitigung einfordern. Doch: „Die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur, bei Qualitätsmängeln der postalischen Grundversorgung im Einzelfall für Abhilfe zu sorgen, sind allerdings beschränkt. Das zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium ist nicht geeignet, zügig und wirksam Qualitätsmängel abzustellen oder eine Wiederherstellung der postalischen Versorgung durchzusetzen. Ebenfalls kann die Bundesnetzagentur vorübergehende Mängel nicht entsprechend sanktionieren“, so Henke weiter.

Da die Stadt Erkrath uns sagte, dass die Deutsche Post sie nicht weiter über den Stand der Verhandlungen um eine neue Postfiliale informiert habe, haben wir gefragt, ob dies gemäß der Verordnung ausreichend sei. Dazu heißt es: „Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Gemeinde von der Deutschen Post AG alle relevanten Informationen zur Schließung und den geplanten Maßnahmen zur Beseitigung einer etwaigen Unterversorgung erhält. Allerdings hat die Bundesnetzagentur keine Befugnis, den konkreten Umfang der Benehmensherstellung festzulegen oder mögliche Verstöße zu ahnden.“ Wie gut (oder schlecht) die Post informiert, kann die Behörde also weder festlegen noch ahnden.

Unsere vorherigen Berichte zur Post-Schließung:
• 28.02.: Alt-Erkrath ab Mitte März ohne Postfiliale?
• 15.03.: Neue Postfiliale in Alt-Erkrath erst in „Monaten“
• 21.03.: Post-Schließung: Reaktionen und Briefmarken-Verkauf

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