Bürgerentscheid Hasenwiese: Noch Fragen offen?

von Ria Garcia

Foto: Christian Ritt

Am Sonntag (26. Februar 2023) stimmen die Bürgerinnen und Bürger in Erkrath in einem Bürgerentscheid über die die Zukunft der Hasenwiese ab. Erstmalig seit Einführung des Bürgerentscheids 1994 haben sie die Möglichkeit dazu. Der Ton zwischen Befürwortern und Gegnern wird zunehmend rauer.

Zugegeben: Für die Menschen in Alt-Erkrath oder Unterfeldhaus ist es deutlich schwieriger sich ein eigenes Bild darüber zu machen, was im Sinne der Bürger und der Stadt die möglicher Weise richtige Entscheidung ist. Erhalt einer verbliebenen Grünfläche neben dem Schulgebäude an der Schmiedestraße mit Blick aufs Klima und die soziale gesellschaftliche Komponente dieser Fläche? Oder Versiegelung dieser Freifläche zugunsten 21 neuer Wohnungen, von denen sieben Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein und entsprechend niedriger Miete angeboten werden sollen?

Was wir mit ‘der Ton wird zunehmend rauer’ eingangs meinten, versuchen wir mit Auszügen aus den sozialen Medien und den Maßnahmen, die die jeweiligen Seiten ergreifen, um die Stimmberechtigten auf ihre Seite zu ziehen, hier noch zu beschreiben. Gleichzeitig versuchen wir noch einmal die von den Befürwortern und Gegnern aufgeführten Pro und Contra zusammenzufassen, um unseren Lesern irgendwie zu ermöglichen, sich aus den verlinkten oder eingefügten Informationen eine eigene Meinung zu bilden.

Zuletzt behandeln wir die Fragen, auf die die Antwort nicht auf Anhieb zu geben ist. Einige Antworten haben wir dazu im Fachbereich der Stadtverwaltung eingeholt.

Wenn dieser Bürgerentscheid eine Mehrheit für den Erhalt der Hasenwiese findet, wäre es der erste erfolgreiche Bürgerentscheid in Erkrath seit Einführung der Bürgerentscheide.
Wie auch immer die Entscheidung am Ende ausfällt:
Der Bürgerentscheid ist die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger einer Kommune selbst zu entscheiden und ein nicht unwichtiges Mittel in der Demokratie, das viele Hürden nehmen muss. Welche Anläufe es seit Einführung des Bürgerentscheids in Erkrath gab, haben wir hier beschrieben. Bleibt zu hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich mit dem Thema auseinandersetzen und von ihrem demokratischen Recht selbst über etwas in ihrer Stadt zu entscheiden, Gebrauch machen.

Alt-Erkrather auf Entscheidungssuche

Ein Busunternehmer aus Alt-Erkrath hat sich vor kurzem auf den Weg gemacht, um sich selbst vor Ort ein Bild zu machen und so vielleicht für sich selbst zu einer Entscheidung zu kommen. Nett hat er beschrieben, wie er vor Ort auch mit einem Kind ins Gespräch kam und um dessen Meinung bat. Er erfuhr, dass die Wiese, wenn es im Winter schneit, auch als ‘Rodelhang’ genutzt wird. Für Facebook-Nutzer hier nachzulesen. Wer bei dem entsprechenden Post auf ‘mehr anzeigen’ klickt, kann auch die zahlreichen Kommentare unterhalb lesen, die vielleicht schon ein wenig verdeutlichen, dass sich hier Befürworter und Gegner positionieren.

In einem der Kommentare ist zu lesen: “Die alternative – aus meiner Sicht bessere – Zufahrt wäre von der Bergstr. aus gegeben. Die wäre aber an der Gartenseite eines dort wohnenden Ratsmitgliedes verlaufen, das wollte die Verwaltung nicht. Ob deswegen oder aus anderen Gründen, kann ich nicht sagen.” Eine Aussage von einem SPD-Ratsmitglied getroffen, die ein anderes Ratsmitglied in schlechtem Licht erscheinen lässt und die durchaus Fragen aufwirft. Eine Verwaltung handelt bei möglicher Bebauung nun hoffentlich grundsätzlich nicht so und schaut erst einmal, ob dort ein Ratsmitglied wohnt. Bleibt also die Frage warum ein Ratsmitglied einen Kommentar schreibt, der ein anderes Ratsmitglied aus der BmU so dastehen lässt, als wenn die Verwaltung ihm ‘Vergünstigungen’ einräumt. Fairer Weise hätte hier vielleicht auch erwähnt seien müssen, dass einer der Vorstände der Genossenschaft, die an der Schmiedestraße bauen will, Beisitzer im Ortsvorstand der Erkrather SPD ist. All das zeigt, wie schwierig die Einschätzung von ‘für und wider’ hier ist.

Gegenreaktion

Der Angesprochene (in Bezug auf die Zuwegung), in diesem Fall Bernhard Osterwind von der BmU, der auch das Bürgerbegehren mit unterstützt, äußerte sich in einem eigenen Post enttäuscht über eine solche Äußerung, empfand sie als Hetze gegen sich selbst. (Auch sein Post zog Kommentare von beiden Seiten nach sich.) Mit einem Foto verdeutlichte er, um welches Stück Weg es sich handelt und dass hier etliche Bäume hätten gefällt werden müssen, um ‘vielleicht’ auf die notwendige Straßenbreite zu kommen und dass dieser Weg auf der anderen Seite entlang der Klassenzimmerfenster der dort noch untergebrachten Grundschule Sandheide verläuft. Wir haben uns die Erlaubnis eingeholt, dieses Foto hier für die Leser einzufügen, die Facebook nicht nutzen. Auf der darunter eingefügten Karte aus GoogleMaps kann man sehen, dass dieser ‘Baumgürtel’ im Sommer für eine Beschattung der Schule sorgt, deren Räume sich dadurch weniger aufheizen.

Links die Klassenzimmer der Grundschule Sandheide, rechts die den Weg
säumenden Bäume. Foto: Bernhard Osterwind
Google Maps

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Hasenwiese, Hundewiese, Müllhalde?

In den ganzen Diskussionen gab es auch seitens der Genossenschaft, die hier – alternativ zum ursprünglichen Plan die alte Schule zu entkernen und nachhaltig zu Wohnraum umzubauen – neu bauen möchte, durchaus ‘Seitenhiebe’ in Richtung der Bürgerinitiative. Vor allem auf den Begriff Hasenwiese spielte man gerne an. In einem Leserbrief eines Befürworters des Bauprojekts heißt es: “Sogar der Name Hasenwiese ist gelogen. Denn dort tummeln sich nur Hunde von Besitzern, die zu bequem sind, deren Hinterlassenschaften mitzunehmen, Hasen nehmen dort schon deshalb immer Reißaus ! In den Brombeerbüschen liegen alte Matratzen und Wodkaflaschen. Das ist also eine Hunde- und Müllwiese.

Wir in der Redaktion hätten auch nicht gewusst, woher die Bezeichnung Hasenwiese eigentlich kommt. Selbst in Kartenwerken findet man die Wiese zum Teil als ‘Hasenwiese’, was sich aus der umgangssprachlichen Bezeichnung ableitet. Woher kommt er nun, dieser Name? Es war wiederum Bernhard Osterwind, der die Geschichte dieses umgangssprachlich entstandenen Namens für die Wiese auf Facebook wiedergab. Die wollen wir (mit freundlicher Genehmigung des Autors) unseren Lesern hier nicht vorenthalten, denn auch das ist durchaus wichtig in der Meinungsbildung und der Einsortierung von Aussagen, wie die im Leserbrief.

Hasenwiese (Archivbild 2016). Foto: Ria Garcia

Warum heißt die Hasenwiese „Hasenwiese“?

„Amtlich“ haben Wiesen, Waldstücke oder Fußwege keine eingängigen Namen.


Es gibt bürokratische Flurbezeichnungen und ähnliche Identifikationsmerkmale.

Erst mit der Diskussion um den Bürgerentscheid am 26.2.23 (Hasenwiese bebauen?) wird der Name „Hasenwiese“ kritisiert, obwohl er bereits seit einigen Jahren auch in der Erkrather Politik, zunächst völlig unangefochten, verwendet wurde.
Der Name ist für Millrather Verhältnisse (mindestens 800 Jahre alt) mit ca 45 Jahren auch recht jung und gehört damit nicht „zum Dorf“.
Nachdem sich mit der „Neuen Stadt Hochdahl“ ab Ende der 60er zunächst umfangreiche Bautätigkeit im Osten von Millrath entwickelte, erreichte die Entwicklung auch immer mehr Dorfnähe. Die Baugebiete an der Schimmelbusch/Schliemannstraße und später Dörpfeldstraße entstanden auf ehemaligem landwirtschaftlichen Land.
Der Bereich Hasenwiese wurde eher ausgespart, da es feuchtes Land mit leichtem Gefälle war, das vermutlich Jahrhunderte nur Weideland war (Bauer Gerdesmann hatte hier eine Kuhwiese und die „Millrather Quelle“ – dort wo jetzt die Schule liegt) wurde von der benachbarten Gärtnerei genutzt. Da war die Adresse meines Hauses noch „Dorf 53“. Große Pappelreihen wurden gepflanzt, um das Gebiet zu entwässern. Später stand dann auch Getreide auf.
Hier war also der letzte Rückzugsort der damals noch sehr zahlreichen Kaninchen, die sich dort – verdrängt aus den Neubaugebieten – in unglaublich hoher Zahl konzentriert haben. Wenn ich damals über die Wiese ging, brach man regelmäßig mit dem Fuß durch die Grasnarbe in einen Kaninchenbau ein.
Die Kinder verabredeten sich, zoologisch nicht ganz so präzise interessiert, auf der „Häschenwiese“. Das Wort hört man heute noch, es schliff sich aber zu „Hasenwiese“ ab.
Aus Kindermund wurde Volksmund und ist nun, manchmal muss man schmunzeln, zunächst mit einem distanzierten: // sogenannte „Hasenwiese“ // fast Teil der Amtssprache geworden.
Der Volksmund überlebte auch die Zeit, als Ende der 80 er die grauenvolle „Kaninchenseuche“ Myxomatose innerhalb von vier/ fünf Jahren die letzten „Häschen“ ausrottete. Völlig erblindet hoppelten letzten Kaninchen über ihre Wiese. Aber Hasenwiese blieb Hasenwiese.
Danach lebte noch kurze Zeit in einem der größeren Baue eine Fuchsfamilie, die danach in den Kattendahler Busch umzog und von der ich auch schon lange nichts mehr gehört oder gesehen habe (die Fähe führte oft ihre Jungen in der Nacht durch unseren Garten).
Diese harmlose, unschuldige Ortsbezeichnung ist nun selber Teil der politischen Auseinandersetzung geworden. „Da gibt es gar keine Hasen“, „Ich bin gegen die Auswilderung von Hasen“.Aus der Mitte der Befürworter der Bebauung der Hasenwiese wurde seit 2021 versucht, sogar den Namen zu tilgen, Ja, ihn als gar nicht existent zu bezeichnen.
Was keinen Namen hat, kann man auch nicht zerstören.
Und wenn schon einen Namen, dann einen der nach Unrat regelrecht „stinkt“ und zur Vernichtung freigegeben ist:
„Hundewiese“, „Rattenwiese“, „Müllwiese“ usw usw.
Dann denke ich immer: “je weniger er von Heimat weiß, um so selbstbewusster erhebt manch einer Besitzansprüche.“

Quelle: Facebook-Post von Bernhard Osterwind

Schlimmer geht (n)immer

Wenn man glaubte, der Höhepunkt der Diskussion sei erreicht und schlimmer könne es nicht mehr kommen, dann irrte man, wie eine Bürgerin, die zur Bürgerinitiative gehört, leidvoll erfahren musste. Sie war gestürzt und mit dem Gesicht aufgeschlagen. Während ihre Begleiter einen Verbandskasten aus dem Auto holten, kam ein Passant vorbei, der nicht etwa seine Hilfe anbot. Er sagte zu ihr: “Geschieht Ihnen recht. Wer anderen die Wohnung wegnehmen will, soll bluten.”

Wir haben mit einem unparteiischen Mitglied der Bürgerinitiative gesprochen. “Es ist schon erschreckend, wie man uns begegnet. Wir sind auch Bürger dieser Stadt und ein Bürgerbegehren ist Teil der Demokratie”, sagt sie uns. Die Stimmung sei aufgeheizt und sie mache sich durchaus manchmal sorgen, dass man sie nicht nur verbal, sondern vielleicht auch körperlich angreifen könne. Gefragt, ob sie sich noch einmal in einer Bürgerintiative für ein Bürgerbegehren stark machen würde, ist sie unsicher. “Vielleicht denke ich in einem Jahr wieder anderes darüber, aber im Moment bin ich so entsetzt über das Verhalten einiger, dass ich es wohl so schnell kein zweites Mal tun würde”, sagt sie uns.

Aber es hätte auch schöne Erlebnisse gegeben. Wie etwa der Besuch zweier Jungen im Alter von etwa 10 und 11 Jahren am Infostand der Bürgerinitiative. Beide im Fußballdress und mit Ball unterwegs, waren sie zuvor am Stand der SPD gewesen, der gleich nebenan aufgebaut war. “Was Sie hier tun ist ja wirklich gut”, sagten sie, nachdem sie sich kurz hatten erklären lassen, für was die Bürgerinitiative sich einsetzt. Bei der SPD hätten sie vorher gefragt, warum diese für eine Bebauung der Hasenwiese sei und erklärt, dass sie dort oft Fußball spielen. “Die anderen sind ja total respektlos”, berichteten die beiden Jungen, dass man sie offensichtlich am Nachbarstand nicht ernst genommen hatte. “Ich war total begeistert, dass sich zwei Jungen in dem Alter so ernsthaft dafür interessieren und sich mit beiden Seiten auseinandersetzen. Es macht Hoffnung, wenn sich schon Kinder in diesem Alter mit ihrer Stadt und mit demokratischen Entscheidungen auseinandersetzen”, berichtete uns das Mitglied der Bürgerinitiative.

Plakate, Aufrufe, Pressemitteilungen, Anzeigen und Aussagen auf Facebook

Wer versucht sich eine Meinung zu bilden und dadurch zu einer sinnvollen Entscheidung für sein JA oder NEIN für die Hasenwiese zu kommen, muss schon nach allen Seiten schauen, denn die Aussagen sind zum Teil widersprüchlich. Es ist nicht leicht alle Aussagen einzuordnen.

Da sind die Plakate der Bürgerinitiative, die mit ihren gesammelten Unterschriften erst den Bürgerentscheid ermöglichte, aber da sind auch Plakate der SPD, die sich gegen den Bürgerentscheid wendet oder Plakate der Genossenschaft, die fast im gesamten Stadtgebiet oberhalb der Plakate der Bürgerinitiative aufgehängt wurden. Da sind Pressemitteilungen der FDP, die sich für die Bebauung positioniert, eine geschaltete Anzeige der CDU im wöchentlichen Anzeiger (Seite 3), in der sich CDU und Bürgermeister für die Bebauung aussprechen, ein von der CDU auf Facebook veröffentlichter ‘Faktencheck’, dessen Fakten offensichtlich nicht korrekt sind, wie ein Kommentator schrieb: “Liebe CDU, es werden nur 18% des 7600 m3 großen Bebauungsplangebietes bebaut. Was gehört alles zu diesem Gebiet? Auch das Schulgelände? Und die Grünflächen drumherum? Nimmt man nur das Baugrundstück, dann werden 45% dessen versiegelt.” (Anmerkung der Red.: Pascal Hengstermann (CDU) bat uns zu den 18 % folgende Erklärung einzufügen: “Das ganze Bebauungsplangebiet umfasst 7.600 qm, darauf kommen 650 qm Gebäude + 700 qm für Hof und Carport = 1.350 qm. 1.350 / 7.600 *100  = 17,76 = 18%.” Der eingefügte Facebook-Kommentar mit den 45 % bezieht sich indes auf die ca. 3000 Quadratmeter des Baugrundstücks der Dependance:1.350 / 3000 * 100 = 45%.) Inzwischen hat auch Die Linke sich in einer Pressemitteilung noch einmal für die Bebauung ausgesprochen.

Die von der SPD genutzte Illustration, stammt offensichtlich von der Dependance (die Genossenschaft, die dort bauen möchte), wie leicht an einem Flyer der Genossenschaft erkennbar ist. Bernhard Osterwind von der BmU unterzieht die Angaben auf der Hompage der SPD einem Faktencheck, der wiederum auf der Homepage der BmU nachzulesen ist. Auch die Dependance selbst versucht mit einem Aufruf die Stimmberechtigten auf ihre Seite zu ziehen. Die Angaben im Aufruf sind nicht ganz korrekt, denn es gab weder eine Ratssitzung am 17. Juni 2020 noch wurde erwähnter Grundsatzbeschluss im Rat gefasst. Es war der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr am 9. Juni 2020.

Die Bürgerinitiative, BmU und auch die Grünen haben die Karneval genutzt, um für den Erhalt der Hasenwiese zu werben und auf Facebook gehen die Diskussionen derweil weiter. So etwa in der Gruppe ”Du weisst, dass Du aus Erkrath/Hochdahl/Millrath kommst wenn …‘. Unsere Redaktion erreichten mehrere Leserbriefe zum Thema.
Die Bürgerinitiative ‘Rettet die Hasenwiese’ hat eine eigene Facebookseite, über die sie informiert.

Noch Fragen offen? Stichworte und Daten für eine mögliche Entscheidung

Auch bei uns sind immer wieder einige Fragen offen geblieben. Wir haben versucht Antworten zu finden und die Stichworte für unsere Leser zusammenzustellen.

Stadtklima

“Das Plangebiet ist dem Fokusraum ‘wertvoller Freiraum’ zuzuordnen”, heißt es in einer Stellungnahme. Das Projekt nimmt Einfluss auf das Stadtklima, aber zumindest insgesamt kleiner als befürchtet. Quelle: Stadtklimatologische Stellungnahme. Allerdings geht die Stellungnahme davon aus, dass die Brombeersträucher seitlich der Hasenwiese auf dem Streifen, der neben der Bebauung auch künftig öffentlich bleiben wird, entfernt werden.

Öffentliche Grünfläche als Sozialraum

Die Hasenwiese umfasst mit Spielplatz und Volleyballfeld unterhalb eine Fläche von 7.500 m², wie die Stadt im vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Seite 32, Flächenbilanz) angibt. Ca. 3.000 m² beansprucht das Bauvorhaben der Dependance oberhalb des Volleyballfelds. Insgesamt sollen maximal 1.800 m² davon versiegelt werden. Von der Hasenwiese, die von Anwohnern der Hochhäuser an der Dörpfeldstraße im Sommer bisher gern als Aufenthaltsraum im Freien genutzt wurde, bleiben nur der Spielplatz unterhalb und das Volleyballfeld, das aber wohl kleiner wird, weil die Grundstücksgrenze quasi am Netz verläuft und das Grundstück später eingezäunt wird. Wie der Sitzungsvorlage 141/2022 zu entnehmen ist: “Südlich des Vorhabens befindet sich innerhalb der für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesenen Fläche der öffentliche Spielplatz H24 – Dörpfeldstraße / Schmiedestraße. Das Vorhaben der Dependance eG greift im Süden geringfügig in diese Spielplatzfläche hinein. Der Umgang mit dem südlichen Kinderspielplatz sowie eine Kompensation für den Flächenentfall zur Herstellung der ursprünglichen Nutzbarkeit wird im weiteren Verfahren abgestimmt und soll auf Ebene des Durchführungsvertrags abschließend geregelt werden.

Auf der Homepage der Dependance ist ein Luftbild hinterlegt, das einen guten Blick auf das Gelände erlaubt.

Wohnraum der Genossenschaft

Seit Aufkommen der Idee die alte Schule zu Wohnraum umzubauen, bis zum jetzt vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Hasenwiese neben der Schule sind aus den ehemals 16 geplanten Wohnungen inzwischen 21 Wohnungen, sieben davon mit Wohnberechtigungsschein, zuzüglich eines Gästeappartements und Gemeinschaftsräumen geworden. Das ehemalige Vorhaben also inzwischen um einiges größer geworden.

Die Grundrisse der Wohnungen sind auf der Seite der Dependance einzusehen. Wir haben für unsere Leser einen Blick darauf geworfen. Von den sieben Sozialwohnungen sind sechs in der Größe von etwa 47 Quadratmeter bis 63 Quadratmeter. Genauer: 46,72 m² | 50,7 m² | 50,9 m² | 54,8 m² | 60,05 m² | 63, 21 m². Es handelt sich um Wohnungen für Singles oder Paare. Eine Wohnung ist mit 80,5 m² auch für eine Familie geeignet. Die übrigen 14 Wohnungen, deren Mieten nicht reduziert sind, teilen sich wie folgt auf: 50,53 m² | 77,15 m² | 77,27 m² | 84,82 m² | 86,14 m² | 86,47 m² | 89,75 m² | 92,51 m² | 94,63 m² | 99,24 m² | 102,38 m² | 108,67 m² | 111,70 m² | 132,69 m². Hinzu kommt ein Gästeappartement im 1. Obergeschoss mit 25,31 m² und Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss mit 74,55 m².
Folgt man allerdings den Angaben auf den Grundrissen, sind die Wohnungen, bis auf die mit 132,69 m² größte Wohnung, die nur reserviert ist, alle bereits vergeben.

Befasst man sich mit der Satzung der Genossenschaft, um zu erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Mitglied zu werden und vor allem, um eine der Wohnungen beziehen zu können, so fällt auf, dass die Bedingungen sich sehr von denen anderer Wohnungsgenossenschaften unterscheiden. Für uns stellt sich die Frage, wie ein Mensch mit geringem Einkommen, der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, die Bedingungen der Dependance Erkrath erfüllen kann? Wir haben die Angaben aus der Satzung der Dependance denen der Wohnbaugenossenschaft Erkrath gegenübergestellt:

WBG Erkrath Homepage:
Wer eine Wohnung bei der WBG Erkrath mieten möchte, muss eine Voraussetzung erfüllen: Man muss Mitglied unserer Genossenschaft sein, also Geschäftsanteile zeichnen. Diese Regeln gelten für die WBG Erkrath: Um Mitglied zu werden, müssen Sie zwei Geschäftsanteile á 260 € erwerben. Weitere vier Geschäftsanteile á 260 € sind nötig, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen. Dazu kommen 15,50 € Eintrittsgeld. Der Vorstand entscheidet über den Beitritt. Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, bekommen Sie das Geld – mit Ausnahme des Eintrittsgeldes – zurück. Dies dauert ein Jahr, da Sie ausschließlich am Ende eines Geschäftsjahres zum Ende des nächsten Jahres kündigen können. Möglicherweise sind Sie zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen. Bitte beachten Sie: Bei Ihrer Einlage handelt es sich nicht um eine Kaution, sondern eine Mitgliedschaft. Deshalb dauert der Prozess länger.

Beitrittserklärung der Dependance Erkrath:
Eintrittsgeld in Höhe von 500,- €. Geschäftsanteil in Höhe von 800,- €. Eine Kopie der Satzung in ihrer derzeit gültigen Fassung wurde mir übergeben. (…) Ich verpflichte mich, nach Zulassung durch die Genossenschaft die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf das Eintrittsgeld / den Geschäftsanteil binnen 14 Tagen auf das Konto der Dependance Erkrath eG (… Kontoverbindung) zu überweisen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Raum oder Geschäftsraum überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung zu erbringen. Dazu ist für je einen
angefangenen m² überlassener Fläche ein weiterer Geschäftsanteil zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Eine Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 24 Monate vorher schriftlich erfolgen.

Mit dem Eintritt sind also schon einmal 1.300 Euro zu zahlen. Nimmt man jetzt die kleinste Sozialwohnung mit 46,72 m² müssen laut Beitrittserklärung und Satzung 47 weitere Anteile übernommen werden. Das entspricht 37.600 Euro, zuzüglich der 1.300 Euro, die bei Eintritt fällig sind, also insgesamt 38.900 Euro. Bleibt die Frage, wie Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und geringem Einkommen diese Summe aufbringen können.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Mit insgesamt 13 Anlagen zum Bebauungsplan können sich Bürgerinnen und Bürger einen Überblick verschaffen. Link zum Vorgang im Ratsinformationssystem.

Bauphase

Die Hasenwiese ist bisher lediglich über Fußwege zu erreichen. Eine Zuwegung für PKWs und Feuerwehr soll von der Winckelmannstraße aus erfolgen. Dafür müssen oberhalb der Hasenwiese an der Fußwegeverbindung zwischen Winckelmannstraße und Bergstraße einige Bäume weichen. Der bisherherige Fuß- und Radweg wird für die Zufahrt der neuen Wohnbebauung auf 4,5 m und an einer Ausweichstelle auf 5,5 m verbreitert.

Unsere Fragen an die Stadtverwaltung

Auch bei uns waren einige Fragen in Bezug auf die mögliche Bebauung offen, die wir an die Verwaltung gerichtet haben. Hier unsere Fragen und die Antworten der Verwaltung:

  • Wie viele Bäume müssen für die Zuwegung gefällt werden?
    Nach Auskunft der Vorhabenträgerin Dependance eG soll der Eingriff in den örtlichen Baumbestand so geringfügig wie möglich sein. Die Vorhabenträgerin Dependance eG ist aufgefordert worden der Stadt Erkrath eine detaillierte Baumkartierung in kartografischer und tabellarischer Form zu übermitteln, aus der die zu fällenden Bäume hervorgehen. Diese Kartierung liegt der Stadtverwaltung bislang noch nicht vor, weshalb aktuell keine fundierte Auskunft zur Anzahl der zu fällenden Bäume getroffen werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt und auf Basis der sich in Abstimmung befindlichen Erschließungsplanung kann mitgeteilt werden, dass voraussichtlich mindestens drei bis fünf Bäume in Zusammenhang mit einer Erschließung über die nördliche Winckelmannstraße gefällt werden müssen. Eine abschließende Auskunft ist auf Basis der seitens der Dependance eG vorgelegten Unterlagen im Entwurf aktuell nicht möglich.
  • Sind die fünf Bäume auf dem Gartengrundstück der Genossenschaft die Ausgleichspflanzung für diese gefällten Bäume / werden wo anders noch Bäume gepflanzt?
    Über die Höhe der erforderlich werdenden Ausgleichsplflanzung für gefällte Bäume kann erst nach Vorliegen der von städtischer Seite geforderten Baumkartierung sowie erfolgter Abstimmung über die Erschließungsplanung eine belastbare Aussage getroffen werden. Die seitens der Dependance eG vorgelegten Unterlagen im Entwurf lassen eine solche Beurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu.
  • Wo ist für die Bauphase ein Baugrundstück / Abstellfläche geplant?
    Die Abwicklung der Bauphase zu dem u.a. auch die Planung einer Abstellfläche gehört, ist grundsätzlich Sache der Vorhabenträgerin. Hierzu liegen der Stadt Erkrath aktuell keine abschließenden Informationen vor. Regelungen zur Bauphase werden auf Ebene des zu schließenden Durchführungsvertrags vereinbart. Hierzu gehören auch mögliche Kompensationsansprüche bei Beeinträchtigungen durch die Dependance eG im Rahmen der Bauphase.
  • „Minimale Eingriffe in den Spielplatz“ – was bedeutet das? Ist der Spielplatz während des Baus in vollem Umfang nutzbar?
    Südlich des Vorhabens befindet sich der öffentliche Spielplatz H24 – Dörpfeldstraße / Schmiedestraße. Das Vorhaben der Dependance eG greift im Süden geringfügig in diese Spielplatzfläche hinein. Der Umgang mit dem südlichen Kinderspielplatz sowie eine Kompensation für den Flächenentfall zur Herstellung der ursprünglichen Nutzbarkeit wird im weiteren Verfahren abgestimmt und soll auf Ebene des Durchführungsvertrags abschließend geregelt werden. Eine Beeinträchtigung des Spielplatzes kann in der Bauphase nicht ausgeschlossen werden. Ebenso ist in dieser Zeit eine Nutzbarkeit in vollem Umfang wahrscheinlich nicht gewährleistet.
  • Der Bereich neben dem Baugrundstück, der auch künftig verbleibt, entspricht ja dem, auf dem heute Brombeerhecken wachsen. Richtig? Werden die Brombeerhecken gerodet und dauerhaft freigehalten (Kaltluftschneise)? Wird hier eine Ersatzwiese gesät, damit Anwohner von der Dörpfeldstraße künftig zumindest diesen Bereich weiter nutzen können?
    Im westlichen Bereich des Vorhabens befindet sich Strauchbestand (u.a. Brombeerhecken). Dieser Bereich ist jedoch Bestandteil des Erbbaurechtsgrundstücks der Dependance eG, daher dürfte eine künftige öffentliche Nutzung dieses Bereiches nicht möglich sein. Laut vorliegender Freianlagenplanung der Dependance eG wird das Erbbaurechtsgrundstück mit einem 1,60 Meter hohen Zaun eingefriedet und der Bereich der heutigen Brombeerhecken als „Pflanzung“ ausgebildet werden.

Der Bereich rund um die Hasenwiese im Bild

Entlang der Hasenwiese zieht sich ein Fuß- und Radwegenetz, das Bergstraße, Winckelmannstraße und Dörpfeldstraße außerhalb der Straßen verbindet. Von der Winckelmannstraße aus soll die Zufahrt zum Wohnblock der Dependance erfolgen. Dazu soll ein Teil des Fuß- und Radwegs auf Straßenbreite (4,5 Meter, zum Teil 5,5 Meter) ausgebaut werden.

Wir haben versucht mit einer Bilderreihe für alle, die den Bereich nicht kennen, einen kleinen bildlichen Eindruck zu den textlichen Informationen festzuhalten.

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3 Kommentare

  1. – Klarstellung der Genossenschaft Dependance eG. zum o. a. Thema Beiträge:
    Mitglieder der Genossenschaft entrichten ein sog. Eintrittsgeld von 500,-€ und einen zusätzlichen Pflichtanteil von 800,-€. Pflichtanteile werden nach Kündigung vollständig zurückgezahlt.
    Darüber hinausgehende Anteile für Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein, die für die Erbringung des Eigenkapitals des Bauvorhabens berechnet wurden, werden durch freiwillige verzinsliche Einlagen der Mitglieder erbracht.
    Die Antwort auf die Frage lautet also, dass Mitglieder mit WBS für eine öffentlich geförderte Wohnung lediglich 1.300,-€ aufbringen müssen, wovon 800,-€ bei
    Austritt zurückgezahlt werden. Die Miethöhen wurden gesetzlich für 2023 von 7,20 auf 7,30 heraufgesetzt.

    • Vielen Dank für die Information Herr Teiwes.
      Das ist leider in der Satzung nicht enthalten und war auch der Beitrittserklärung nicht zu entnehmen. In der Regel ist die Satzung bei Eintritt bindend. Da Mieter Mitglied werden müssen, gilt die Satzung eigentlich auch für sie, also auch für Mieter mit WBS. Wie ist das rechtlich geregelt? Die gültige Satzung enthält keine Ausnahmen für Mieter mit WBS. Welche Sicherheiten werden Mietern mit WBS gewährt, die die Ausnahme zur vorliegenden Satzung rechtlich absichern?
      Die Satzung bzw. Beitrittserklärung besagt: “Eine Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 24 Monate vorher schriftlich erfolgen.” Das hieße, dass auch Mieter mit WBS ihren Anteil frühestens nach 24 oder 25 Monaten zurückerhalten. 500 Euro Beitrittsgeld sind dann ‘weg’ und die restlichen 800 Euro für den eigentlichen Anteil sind nicht zeitnah verfügbar. Das macht es Menschen mit geringem Einkommen natürlich denkbar schwer umzuziehen, denn für eine neue Wohnung benötigen sie in der Regel wiederum eine Kaution oder – falls es auch eine Wohnungsgenossenschaft ist – ein oder mehrere Anteile.
      Vielleicht können Sie für unsere Leser auch auf diese Fragen Antworten geben?

  2. Danke für die ausführliche Zusammenfassung. Vielleicht sollte Erkrath sich zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung durchringen: Nur wenn wo anders dauerhaft etwas entsiegelt wird, darf woanders etwas versiegelt werden.

    Erkrath ist deshalb so attraktiv, weil es viel Grünland hat. Und das ist der Grund, warum Großstadt Bewohner bei Gründung einer Familie gerne nach Erkrath ziehen. Das darf aber nicht dazu führen, das dieses Grünland schleichend verschwindet. Dann werden wir auch zur Größsstadt, mit all ihren Nachteilen.

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