Quarantäne-Chaos in Gesundheitsberufen?

Symbolbild: Engin Akyurt / Pixabay

Die aktuelle Quarantäne-Verordnung führt zu absurden Situationen und verlängerter Isolation für Menschen in Gesundheitsberufen, wie uns eine Leserin am Wochenende berichtet. Grund: Fehlende PCR-Testergebnisse.

Anfang Januar berichteten wir, wie es Menschen im Kreis in der Quarantäne ergeht. Seit dem 16. Januar 2022 gilt eine neue Quarantäne-Verordnung, die alles vereinfachen und Quarantänezeiten verkürzen sollte. Auch, damit Menschen in Gesundheitsberufen nicht länger als notwendig ausfallen. Offensichtlich passiert aber gerade das Gegenteil.

Unsere Leserin arbeitet freiberuflich im Gesundheitswesen. Regelmäßige Schnelltests vor Arbeitsbeginn gehören zu ihrem Alltag. Zu Beginn des Wochenendes verspürt sie Halsschmerzen und führt ausnahmsweise auch am Wochenende einen Test durch. Das Ergebnis ist positiv. Sie versucht das Gesundheitsamt telefonisch und per Email zu erreichen, was ihr erst einmal nicht gelingt. Schließlich kann sie sich am Nachmittag einem PCR-Test unterziehen. Das Ergebnis lässt erst einmal auf sich warten. Vorsorglich sagt sie alle Patiententermine für die kommende Woche ab. Montagsabends gegen 20 Uhr erhält sie dann endlich ihr Ergebnis. Positiv.

Da sie einige Fragen zur Quarantäneverordnung in ihrem besonderen Fall hat, schreibt sie mit ihrem positiven Testergebnis eine Email ans Gesundheitsamt. Sie ist bereits geboostert und hat einen sehr milden Verlauf. Zwei Tage Halsschmerzen, dann ein bisschen Schnupfen. Bereits als sie ihr Testergebnis erhält, hat sie kaum noch Symptome. Dienstags ist sie symptomfrei. Mittwochs meldet sich telefonisch das Gesundheitsamt. Die meisten ihrer Fragen können beantwortet werden.

Freitags ist Tag 7 der Quarantäne und damit die Möglichkeit sich freitesten zu lassen. “Ich habe die Chance natürlich genutzt, weil ich ohne negativen PCR-Test keine Patiententermine wahrnehmen könnte”, erzählt sie uns. Wäre das Ergebnis noch positiv und auch der CT Wert unter 30, hätte sie sich 48 Stunden später (am Sonntagmorgen) noch einmal testen lassen können. Aber, das Ergebnis lässt auf sich warten.

Sonntags erhält sie einen Anruf vom Gesundheitsamt. Sie spricht den Mitarbeiter auf das fehlende Testergebnis an. “Meine Patienten brauchen mich”, erklärt sie. Der Mitarbeiter reagiert offensichtlich angenervt. Sie solle die Labore anschreiben, die sich in der Pandemie ‘eine goldene Nase’ verdienten und nichts investiert hätten. Unsere Leserin will wissen, wann für sie die Isolation endet, da sie sich langsam danach sehnt, die Wohnung zu verlassen. “Ihre Isolation ist erst beendet, wenn ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.”

Das bedeutet für unsere Leserin, wenn ihr erstes PCR-Test-Ergebnis von Freitag noch positiv ausfällt und die Virenlast (CT-Wert unter 30) zu hoch ist, dass sie sich einem erneuten Test unterziehen muss. Bis heute Mittag lag noch nicht einmal das Ergebnis ihres Tests vom letzten Freitag vor. Ihre Patienten müssen wohl auch diese Woche noch auf sie verzichten und sie selbst auf ihr Einkommen, denn als Freiberuflerin ersetzt ihr niemand diesen Ausfall. Es ist Tag 10 der Isolation. Eigentlich dürfte sie, wenn sie nicht im Gesundheitswesen arbeiten würde, morgen wieder vor die Tür. Eigentlich. Denn wenn sie Pech hat und ihr Ergebnis von letztem Freitag erst morgen oder übermorgen eintrifft und das noch positiv ausfällt, könnte sie weitere fünf Tage in der Isolation festsitzen.

Sympomfrei und mehr als 10 Tage in Isolation?

“Ich kann es nicht fassen. Wenn ich nicht arbeite, bin ich ja immer noch Privatperson. Wenn jeder andere Mensch ohne Symptome nach 10 Tagen wieder raus gehen darf, warum ich nicht?”, beschreibt sie uns die absurde Situation, die sich aus der Formulierung Quarantäneverordnung ergibt und vom Gesundheitsamt offensichtlich wörtlich ausgelegt wird:

§ 14
Isolierung bei Verdacht und Nachweis einer Infektion, Informationspflichten


(5) Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest). Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn und solange zu diesem Zeitpunkt noch Symptome vorliegen. Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder ein PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder eines Coronaschnelltests nach § 1 Absatz 2 verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung vorgenommen wurde. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Ein- gliederungshilfe ist zur Beendigung immer ein negativer PCR-Testnachweis oder der Nachweis eines PCR-Tests mit einem CT-Wert über 30 erforderlich.

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