
Seit Kurzem gibt es eine neue Parkzone auf dem Parkplatz an der Gerberstraße in Alt-Erkrath: Das Parken wird auf einem Teil des Gerberplatzes zeitweise beschränkt. Damit wird ein Ratsbeschluss umgesetzt.
Die Einschränkung betrifft den Teil des Parkplatzes zwischen der Ein- und Ausfahrt an der Gerberstraße zur Neanderstraße in Richtung Stadthalle hin. In der neuen Parkzone muss man nun werktags zwischen 8 und 18 Uhr eine Parkscheibe auslegen, maximal drei Stunden darf man parken. Zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gibt es keine Einschränkungen. Somit können Anwohnende beispielsweise über Nacht den gesamten Gerberplatz zum Parken nutzen. Auch Besuchende des Kulturprogramms der Stadthalle, welches in der Regel abends stattfindet, können nach 18 Uhr uneingeschränkt auf dem gesamten Gerberplatz parken.


Dauerhaftes Parken verhindern
Hintergrund der neuen Regelung ist ein Beschluss im Mobilitätsausschuss vom Juni diesen Jahres. Mit der Beschränkung der Parkzeit soll laut Vorlage der Stadtverwaltung dauerhaftes Parken verhindert werden. Der Parkplatz-Teil zwischen Ein- und Ausfahrt in Richtung Wohngebiet ‚Neue Mitte Erkrath‘ ist ohne Parkbeschränkung, damit Anwohnende sowie Firmen in der Umgegend tagsüber auch länger parken können. Im Mobilitätsausschuss war daher die Variante nur werktags (Montag bis Samstag mit Ausnahme von Feiertagen) mehrheitlich beschlossen worden. Es gab zwei Gegenstimmen, eine durch Die Linke und eine von der SPD.
Eine automatische Überwachung mit Kennzeichen-Erfassung wie auf dem Parkplatz der katholischen Kirche in Alt-Erkrath gibt es auf dem Gerberplatz nicht. Somit obliegt es dem Ordnungsamt, entsprechende Kontrollen durchzuführen, um die Parkzeit-Beschränkung zu überwachen. Etwa ein Drittel des Parkplatzes ist von der neuen Regelung betroffen.
„Der Beschluss war im Mobilitätsausschuss einstimmig für Wochentage (dies würde auch Sonn- und Feiertage mit einschließen) beschlossen worden. Für die Variante nur werktags (Montag bis Samstag mit Ausnahme von Feiertagen) gab es zwei Gegenstimmen, eine durch Die Linke und eine von der SPD.“ Das ist so gerade nicht korrekt. Der ursprüngliche Vorschlag, eine Parkscheibenregelung einzuführen, wie sie im ersten Satz beschrieben wird (jeder Wochentag, 8-18h, 3 Stunden) wurde ja gerade NICHT beschlossen. Dafür gestimmt haben meines Wissens nur die Linke und eine Stimme SPD. Der zweite Satz zum tatsächlichen Beschluss (werktags, 8-18h, 3 Stunden) ist dann natürlich korrekt.
In dem Beschluss-Dokument (PDF) sind drei Beschlüsse am Ende vermerkt: Ein Beschluss zum TSV-Parkplatz und zwei Beschlüsse zum Gerberplatz. Und bei denen zum Gerberplatz ist es so, wie im Artikel beschrieben. Umgesetzt wurde beim Gerberplatz aber nur die werktags-Regelung. Aus dem Dokument geht nicht hervor, dass der erste Beschluss zum Gerberplatz ungültig oder aufgehoben wäre. Wenn an dem Dokument etwas falsch sein sollte (oder fehlt), muss das mit der Verwaltung geklärt werden.
Vielen Dank für den Verweis auf das Beschluss-Dokument, Herr Zimmer. Dieses Dokument ist ebenfalls fehlerhaft. In der Niederschrift zur 16. Sitzung (TOP 4) steht es richtig. Es können nicht zwei anderslautende Beschlüsse zum selben Gegenstand gleichzeitig beschlossen werden. Wenn Beschlussvorschlag Nummer 1 (jeder Wochentag, weitergehend) beschlossen worden wäre, hätte sich eine Abstimmung über Beschlussvorschlag Nummer 2 (werktags) erübrigt. Sie wäre dann gar nicht durchgeführt worden. Ich informiere die Verwaltung über das fehlerhafte Beschlussdokument.
Danke für die Klarstellung. In der Niederschrift (PDF, Seite 4) sind auch beide Beschlüsse zum Gerberplatz aufgeführt. Da dies aber offenbar ein Fehler ist, habe ich die Stelle im Artikel korrigiert.