Online-Einbürgerungsanträge ab sofort

von Ria Garcia

Symbolbild: Skyler H. / Pixabay

Es schien, als wenn das Pilotprojekt des Online-Einbürgerungsantrags in Vergessenheit geraten ist. Nachfragen hilft.

Vor drei Tagen berichteten wir über die steigenden Wartezeiten zur Einbürgerung. Um zu erfahren, was aus dem Pilotprojekt Online-Einbürgerungsantrag geworden ist, haben wir beim Bund und beim Land nachgefragt. Schon gestern erhielten wir einen Anruf vom stellvetretenden Pressesprecher des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der uns zusagte nachzufragen und uns eine Antwort auf unsere Fragen zu übermitteln. Die kam heute und dürfte für die überlasteten Ausländerämter erfreulich sein.

Die Antwort aus dem Ministerium:

Das OZG-Umsetzungsprojekt „Einbürgerung“ ist dem Themenfeld „Ein- & Auswanderung“ zugeordnet und wurde durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB) im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Der Dienst beinhaltet neben der Möglichkeit, den Antrag auf Einbürgerung digital einzureichen, auch eine unverbindliche Prüfung, ob die antragstellende Person alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt (sog. Quick-Check). Der Online-Dienst wurde in Nordrhein-Westfalen in den Einbürgerungsbehörden Düren und Bielefeld pilotiert und steht ab sofort den Einbürgerungsbehörden im Land zur Verfügung. Die Antragsstrecke kann von den kommunalen Behörden über den Kommunalvertreter NRW (d-NRW) bezogen werden.

Prinzipiell steht der Online-Einbürgerungsantrag somit allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Nachnutzung digitaler Verfahren liegt vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung jedoch im Verantwortungsbereich der Kommunen.

Zudem können die Kommunen entscheiden, ob sie den Dienst in die Infrastruktur ihrer Homepage einpflegen oder den zentralen Zugang über die Einstiegsseite www.antragsservice-einbuergerung.de nutzen. Derzeit wird der Dienst aktiv in fünf Bundesländern genutzt.

Bereits jetzt werden in der Einbürgerungsbehörde Bielefeld ca. 30 Prozent der Anträge digital gestellt. Insgesamt ist neben Bielefeld und Düren auch der Kreis Unna an den Dienst angeschlossen. Der Roll-Out der Leistung wird sich voraussichtlich durch die nun flächendeckend verfügbare Fachverfahrensanbindung beschleunigen. Über eine solche Fachverfahrensanbindung können die Antragsdaten unmittelbar in das entsprechende Fachverfahren der Einbürgerungsbehörde importiert werden und müssen somit nicht wie bisher manuell übertragen werden, was zu einer eheblichen Entlastung der Behörden führen kann.

Auch Einbürgerungsanträge aus Erkrath künftig schneller?

Für die Einbürgerungswilligen aus Erkrath und dem gesamten Kreis Mettmann könnte sich die Wartezeit künftig wieder verkürzen, wenn auch der Kreis Mettmann den Dienst nutzt. Ob und wann das geschieht, ist offen, denn die Entscheidung liegt jetzt bei den Kommunen. Wir werden weiter berichten.

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