Kostendeckend ist nicht immer gerecht

von Ria Garcia

Wohncontainer an der Freiheitstraße. Foto: Susann Krüll

So ließe sich vielleicht die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss über die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Erkrath zusammenfassen.

Eigentlich hätte die Änderung bereits in der Ratssitzung am 1. Februar beschlossen werden sollen. Zum 1. März sollte sie in Kraft treten. Unter dem Titel “Wie teuer darf Wohnen in Unterkünften sein?” hatten wir uns im Januar mit dem Thema befasst. Dann aber kam es anders. Wegen “gravierender Mängel” wurde die Vorlage wieder zurückgezogen.

In der letzten Woche stand der Tagesordnungspunkt erneut auf der Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung des Integrationsrats und des Ausschusses für Soziales und Wohnen. Am Dienstag wurde die geplante Änderung dann im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Geändert haben sich im zweiten Satzungsentwurf die Beträge und der Termin, an dem die Änderungen in Kraft treten (1. April statt 1. März 2024).

Kosten pro Person, ohne Unterscheidung1. Entwurfaktuelle Fassung
Nutzung des Wohnraums319 €266 €
Verbrauchskosten (Heizung, Abwasser, Abfall, Wasser)29 €27 €
Stromverbrauch22 €22 €

Zum Vergleich die noch geltenden Gebühren mit Satzung aus dem Jahr 2001 (eine Erhöhung von 20 € für Einzelpersonen und Haushaltsvorstände sowie 10 € für jede weitere Person gab es letztmalig 2018):

  • 120,00 € für eine Einzelperson
  • 120,00 € für den Haushaltsvorstand
  • 60,00 € für jedes weitere Familienmitglied
  • Stromkostenpauschale für
    • a) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 10,00 € je Person und Monat
    • b) über 18-jährige Personen in Höhe von 31,50 € je Person und Monat

Die SPD hatte im Vorfeld angekündigt, dass sie für Personen, die als „Selbstzahler“ zu den Kosten der Unterbringung herangezogen werden, beantragt lediglich 50 % der „Regelsätze“ für Einzelpersonen bzw. Haushaltsvorstände zu erheben und auch die Gebühr für weitere Familienmitglieder auf 25 Prozent der Gebühr zu begrenzen.

Selbstzahler: Die Mehrzahl der Menschen, die in städtischen Unterkünften leben, müssen die Unterbringungskosten nicht selbst zahlen. Die Miete wird vom Jobcenter oder Sozialamt getragen. Selbstzahler sind in der Regel Menschen, die zwar inzwischen einer Arbeit nachgehen, denen es aber nicht gelungen ist auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine bezahlbare Wohnung zu finden.

11 Selbstzahler sollen in private Wohnungen vermittelt werden

Zu Beginn des Tagesordnungspunkt teilte Michael Pflinging, Beigeordneter, mit, dass inzwischen zwei Familien ausgezogen seien und nun noch 11 Selbstzahler in den Unterkünften verblieben sind. Die wolle man nun bei der Vermittlung in privaten Wohnraum unterstützen. “Nach Paragraph 6 des KAG sind wir verpflichtet kostendeckende Gebühren zu erheben”, erklärt er. Auch wenn die Zustände der einzelnen Unterkünfte sehr unterschiedlich seien, gäbe es die Notwendigkeit der Anpassung. Eine Einstufung nach Qualität sei nicht vorgesehen. Man hätte noch einmal alles geprüft und halte weiter daran fest. Geprüft wurde die Berechnung auch durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann, deren Bericht vorliegt.

“Unsere Kritik an der Berechnung bleibt”, meldete sich Ralf Lenger (FDP) zu Wort. Andere Kommunen würden die Berechnungen selbst erstellen. Die Beauftragung von KoPart sei unnötig gewesen. “Wir haben nach wie vor große Zweifel, ob die Gebühren sozial gerecht und rechtssicher sind.” Die zusätzliche Information von Michael Pfleging, dass man die verbleibenden 11 Selbstzahler in privaten Wohnraum vermitteln wolle, hielt er für eine pragmatische Lösung. “Unter diesen Bedingungen würden wir der Änderung zustimmen.”

“Es ist das erste Mal seit 20 Jahren, dass wir eine neue Satzung erarbeiten, deshalb war externe Hilfe wichtig”, nahm Bürgermeister Christoph Schultz Stellung. Das Kommunalabgabengesetz spreche nicht von sozialer Gerechtigkeit. Die Berechnung für Einzelpersonen sei durchaus nicht unverhältnismäßig. Sie betrage rund 10 Euro pro Person und beinhalte Strom, Wasser, Heizung und Küchenmitnutzung.

“Die Satzung ist sozial ungerecht. Was Herr Pfleging sagt, ist im übrigen falsch, denn dann hätten viele andere Kommunen keine rechtssichere Satzung”, führte Peter Knitsch (Grüne) an. Er wunderte sich darüber, dass die Verwaltung trotz Personalmangels in Bezug auf die Satzung so proaktiv vorgegangen sei. Die geplante Erhöhung sei kontraproduktiv, wenn man die Menschen in Arbeit bringen wolle. “Künftig gibt es keine Motivation mehr zu arbeiten.” Die Verringung der Selbstzahler innerhalb von einer Woche befand er “wundersam”. (Anm. d. Red.: In der am 7. Februar erstellten Sitzungsvorlage wurden noch 32 Selbstzahler genannt.) 30 Euro pro Quadratmeter führe im Ergebnis dazu, dass sich Arbeit nicht mehr lohne. Bei einer Familie mit zwei Kindern seien mit der Satzungsänderung künftig 1.200 Euro Gebühren für die Unterkunft fällig. “Es ist falsch, dass Sie keine Alternative haben”, richtete er das Wort an Michael Pfleging. Für die Bücherei, die Jugendmusikschule, Stadthalle oder Bürgerhaus würden auch keine kostendeckenden Gebühren erhoben. Sonst könne sich das niemand mehr leisten, resümierte er. “Jeder, der für diese Erhöhung stimmt, sollte sich schämen”, ereiferte er sich.

Bürgermeister Christoph Schultz wies nach Rückfrage bei Stefan Freiberg, Fachbereichsleiter Soziales, darauf hin, dass man nicht jetzt plötzlich proaktiv vorgegangen sei, dass die Satzungsänderung bereits 2019 geplant gewesen sei, es dann aber 4,5 Jahre gedauert hätte.

Zweifel des Rechnungsprüfungsamtes

Berhard Osterwind (BmU) wies darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt ja auch Zweifel geäußer habe und verlas Punkt 4 der Prüfung. “Die wollten für jede Zeile die Unterlagen komplett haben. Das wären 1,2 Tonnen Papier gewesen”, rechtfertigte sich Stefan Freiberg. Das könne nicht nachvollzogen werden. Er hätte mit der Kollegin intern gesprochen, die das bestätigt habe. “Und danach sollen wir jetzt beschließen? Das ist nicht sehr vertrauenswürdig” befand Bernhard Osterwind.

“Das Problem ist, dass der Übergang von der Unterkunft in eine Wohnung viele, viele Jahre dauert, weil es viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt”, meldete sich Markus Lenk (Die Linke) zu Wort. Die Zielsetzung müsse sein alle möglichst schnell in Wohnungen zu bekommen. “Die Zahl hat uns erschreckt. Das wir so teuer sind”, kommentierte er die Gebühren. “Es fällt unendlich schwer da zuzustimmen.”

Michael Pfleging antwortete, man wolle die Menschen ja in Wohnraum vermitteln. In den Unterkünften seien auch Hausmeister im Einsatz. Da würden ganz andere Kosten anfallen. “Wenn neue Unterkünfte dazu kommen, wird es noch teurer.” Jeder wisse, wie sich die Kosten in den letzten 20 Jahren entwickelt hätten. Die Stadt sei auch bereit Wohnungen anzumieten und dann unterzuvermieten, um Vermietern die Bedenken zu nehmen. “Es kann nicht sein, dass wir die Kostenberechnung in Frage stellen”, richtete Detlef Ehlert (SPD) sich an Bernhard Osterwind.

Zustand der Unterkünfte und fehlende Wohnungen

“Ihnen sind die Personen bekannt. 11 Personen, die sie bevorzugt umsetzen wollen”, sprach Peter Sohn (BmU) den Bürgermeister an. Aus seiner Sicht müsse man die Gesamtsituation verbessern. Je älter die Häuser, desto teurer wird es, argumentierte er. Die Forderung müsse auf jeden Fall auch sein sich massiv dafür einzusetzen, dass neue Unterkünfte gebaut werden. “Ich finde es verdammt schwer hier gerecht zu sein. Wir müssen uns massiv für Leute einsetzen und sie in privaten Wohnraum vermitteln”, schloss er seinen Wortbeitrag.

Michael Pfleging versicherte noch einmal, dass man die betroffenen Selbstzahler kenne und sich einsetzen würde. Neubauten soll es sowohl am Thekhaus, als auch auf der Bürgerwiese geben. Man hätte am Vortag noch mit einem Investor gesprochen, der gehe davon aus, dass die Räumlichkeiten alle fünf Jahre saniert werden müssen (bedingt durch den häufigen Bewohnerwechsel). Deshalb müsse man mit deutlich höheren Unterhaltungskosten rechnen. (Anm. d. Red.: Aufgrund mangelnder Kapazitäten in der Stadt wird für die vorgesehen Neubauten eine Investorenlösung angestrebt, wie in einer vorherigen Sitzung bereits erläutert wurde.) Michael Pfleging schätze die Dauer bis zum fertigen Neubau auf cirka eineinviertel Jahre für den Planungsprozess und gut noch einmal solange für die Bauphase. “Wir hoffen noch vor den Osterferien eine beschlussfähige Vorlage vorlegen zu können.”

“Das ist seit Jahren das Ziel. Das Ergebnis kennen wir. Es gibt kein Konzept, dass den Verzicht auf Unterkünfte erlaubt”, meldete sich Reinhard Knitsch (Grüne) zu Wort. Das Thekhaus sei seit Jahren Thema und 30 € pro Quadratmeter sei hier ein extremes Beispiel. “Menschen werden für Arbeit bestraft”, stellte er fest. Die 11 Selbstzahler seien nur eine Momentaufnahme, denn es kämen immer wieder neue hinzu. Dass es andere Beispiele gäbe, hätte man einem Bericht bei erkrath.jetzt entnehmen können. Er wünsche sich, dass man die Mehreinnahmen durch die Gebührenerhöhung sowie Transferleistungen im Haushalt darstellt.

Stefan Freiberg führte an, dass Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und Transferleistungen aus dem Bereich SGB II in den Haushaltsprodukten 5.01.02 und 10.04.01 enthalten seien. Michael Pfleging betonte noch einmal, dass es “unser Anspruch” seien müsse, Selbstzahler in Wohnungen zu vermitteln. Vermieter hätten aber den Anspruch selbst zu entscheiden, wen sie in ihrer Wohnung haben möchten. “Wir versuchen immer passgenau zu vermitteln.”

Sitzungsunterbrechung abgelehnt

Eine von Peter Sohn beantragte Sitzungsunterbrechnung, damit Dieter Thelen vom Freundeskreis für Flüchtlinge sich zur geplanten Gebührenerhöhung äußern kann wurde mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, AfD, FDP und SPD abgelehnt. Peter Knitsch äußerte, dass die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Bürgergeld durch das Jobcenter und damit vom Kreis getragen werden. Im Haushaltsansatz müsse man daher auch die durch höhere Kosten für die Unterbringung steigende Kreisumlage berücksichtigen, auch wenn Monheim, als steuerstärkste Kommune einen guten Teil davon trage. “Sie wissen genau, dass wir die Anzahl der Unterkünfte nicht abbauen sondern sie mehren”, gab er zu bedenken. Es gäbe auch immer noch Menschen die aufgrund der Gesetzeslage gar nicht ausziehen dürfen. “Arbeiten dürfen sie, aber ausziehen nicht.” Diese Menschen müssten künftig den größten Teil ihres Einkommens abgeben. Fals sei aus seiner Sicht auch, dass das so seien müsse.

“Die Grünen wollen offenkundig ihre Versäumnisse im Bund hier ausgleichen”, verteilte Wolfgang Jöbges (CDU) eine Spitze. Die 11 Selbstzahler hätten aus seiner Sicht andere Gründe in den Unterkünften zu leben, das seien keine Asylbewerber. Der bisher günstige Mietpreis könnte die Motivation dafür seien nicht auszuziehen.

Fehlende Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen

Im Laufe der Diskussion wurde mehrmals bemängelt, dass Beschlüsse aus den vorangegangenen Sitzungen des Integrationsrats und des Ausschusses Soziales und Wohnen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss nicht vorlagen. Michael Pfleging erinnerte daran, dass in der gemeinsamen Sitzung mehrheitlich entschieden worden sei, die Entscheidung an den HFA zu verweisen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen hätte es ein Appell aus den Gremien gegeben der neuen Satzung nicht zuzustimmen und die alte Satzung beizubehalten.

Dennis Saueressig (AfD) bezeichnete die Gebühren im Vergleich zum freien Wohnungsmarkt als reale Kosten. Die Verbrauchskosten für Heizung und Strom seien sogar günstig. Die erbrachten Leistungen seien “Luxus mit Flatrate & Co.”. Ralf Lenger äußerte noch einmal, dass er erhebliche Bedenken bezüglich der Kalkulation der Gebühren hätte. Demgegenüber stünde jedoch die prekäre Haushaltssituation der Stadt. “Kostendeckung würde ich mir auch in anderen Bereichen wünschen.” Hier müsse man pragmatisch abwägen und deshalb würde die FDP zustimmen. An Peter Knitsch richtete er, dass man hier einmal “über den emotionalen Schatten springen müsse”, man sei in erster Linie für den Erkrather Haushalt zuständig.

Der angesprochene antwortete ihm direkt: “Emotional, weil hier Lebenschancen verschlechtert werden. 300 Euro für ein Loch im Thekhaus”, verdeutlichte er noch einmal die Auswirkungen der Erhöhung. Selbst die 50prozentige Ermäßigung für Kinder habe man gestrichen. Das passe wenig zum “christlich” und “sozial” in den Parteinamen. Die Mehreinnahmen fließen aus seiner Sicht künftig fast 1:1 in eine höhere Kreisumlage. Er beantrage ein Gutachten zur Entwicklung der Kreisumlage und zu den rechtlichen Möglichkeiten “das anders zu regeln”.

“Diese Krokodilstränen kann ich nicht mehr aushalten”, äußerte sich Detlef Ehlert daraufhin. “Wer nimmt denn jemanden, der keine Arbeit hat”, stellt er in Bezug auf die Entscheidung von Vermietern in den Raum. “Die haben doch erst eine Perspektive auszuziehen, wenn sie Arbeit haben.”

In der folgenden Abstimmung zur Gebührenerhöhung enthielten sich Die Linke und die BmU, die Grünen stimmten dagegen, CDU, SPD, FDP und AfD stimmten für die Erhöhung, die damit im HFA beschlossen wurde. Für den von Peter Knitsch eingebrachten Antrag der Grünen stimmten die Grünen, bei Enthaltung der Linken, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Überschreitung der Angemessenheitsrichtwerte der Brutto-Kaltmieten

In der Sitzung wurde erwähnt, dass durch die Satzungänderung die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter bei Bürgergeldempfänger trägt und die letztendlich vom Kreis Mettmann getragen werden, deutlich steigen werden und sich das auf die Kreisumlage auswirken wird. Der Vorlage zur geplanten Satzungsänderung und der damit einhergehenden Gebührenerhöhung ist zu entnehmen: “Ergänzend sei erwähnt, dass außerhalb der Stadt Erkrath stehende Transferleistungsträger die Gebührensätze für Unterkünfte in der Regel akzeptieren, wenn sie nachvollziehbar sind und vorher geprüft wurden.

Zahlen dazu, wieviele Bewohner Bürgergeldempfänger sind und wieviele Familien darunter sind, liegen uns nicht vor. Um Auswirkungen auf die Kosten der Unterkunft darstellen zu können, haben wir den Angemessenheitsrichtwerten der Brutto-Kaltmieten im Kreis Mettmann die künftigen Gebühren gegenübergestellt.

Aktueller Stand Jobcenter Mettmann

Da in den neuen Gebühren die Pauschale für Verbrauchskosten, wie Heizung, Abwasser, Abfall und Wasser (27 Euro pro Person) nicht differenziert ausgewiesen wird, lässt sich die mit den neuen Gebührensätzen erreichte Brutto-Kaltmiete nicht auf den Euro genau ermitteln, um zu vergleichen, wann die angemessene Bruttokaltmiete überschritten ist. Wir haben versucht (Ansatz 50 % für Heizkosten, also 13,50 Euro) einen Vergleich der (angemessenen) Brutto-Kaltmieten für Bewohner der Unterkünfte zu errechen. Pro Person ergibt das eine Brutto-Kaltmiete von 279,50 Euro. Die Stromkostenpauschale ist in dieser Rechnung nicht relevant, da Stromkosten vom Bürgergeld bestritten werden müssen.

angemessenUnterkunftDifferenz
1 Person451,00 €279,50 €171,50 €
2 Personen545,35 €559,00 €– 13,65 €
3 Personen640,80 €838,50 €– 197,70 €
4 Personen815,10 €1.118,00 €– 302,90 €
5 Personen913,00 €1.379,50 €– 466,50 €
Minusbeträge in Rot zeigen die Überschreitung der Angemessenheitsrichtwerte.

Nach unserem Kenntnisstand teilt sich eine vierköpfige Familie derzeit durchschnittlich 25 Quadratmeter Wohnraum in einer Unterkunft. Bezüglich der Wohnungsgröße gelten ca. 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person für Bürgergeldempfänger grundsätzlich als angemessen. Eine vierköpfige Familie könnte also theoretisch eine 90 Qudratmeter große Wohnung beziehen, wenn die Bruttokaltmiete sich in den Angemessenheitsrichtwerten des Jobcenters Mettmann bewegt.

Für das Jobcenter Mettmann und damit für den Kreis liegen die Kosten der Unterkunft für jede Familie ab drei Personen, die in einer Unterkunft lebt, künftig deutlich höher.

Kommentar: Bleibt für Bewohner der Unterkünfte, die nicht alleinstehend sind, zu wünschen, dass die Aussage aus der Vorlage, dass “die Transferleistungsträger die Gebührensätze für Unterkünfte in der Regel akzeptieren […]” ohne zeitliche Einschränkung gilt. Bürgergeldempfänger, die in einer zu teuren Wohnung leben, erhalten häufig die Aufforderung des Jobcenters, sich eine preiswerte Wohnung zu suchen. Das Jobcenter zahlt eine zu teure Miete ‘in der Regel’ (nach der Aufforderung) für etwa sechs Monate weiter. Danach kann das Geld für die Miete unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter gekürzt werden.

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