Kassenbons: Ein Me(h)r an Müll

Symbolbild: Alexas_Fotos/ Pixabay

Gut eine Woche ist die neue Kassenbon- Pflicht (Belegausgabepflicht) in Kraft. Mit der Gesetzgebung, die ein Teil der Kassensicherungsverordnung darstellt, soll Steuerbetrug an Ladenkassen verhindert werden. Doch was sagen die betroffenen Unternehmer zu der Neuerung? Erkrath.jetzt hat sich mit Peter Terbuyken, Inhaber des gleichnamigen Bäckereibetriebes, unterhalten:

Herr Terbuyken, was hat sich mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetzesvorgabe verändert?

Wir produzieren seitdem wahnsinnig viel Müll, obwohl die Kassenbons von den Kunden zum größten Teil direkt entsorgt oder gar nicht erst mitgenommen werden. Auch schmeißen viele Kunden ihre Bons nicht im Laden sondern auf der Straße weg. Keine schöne Entwicklung.

Wie kompensieren sie die Mehrkosten, die durch die Bonproduktion entstehen?

Nicht nur das Papier ist kostspielig, auch die passenden Kassensysteme. Kompensieren können wir die Kosten gar nicht. Unsere Produkte werden selbstverständlich nicht teurer dadurch.

Sie betreiben 28 Filialen. Eine Unmenge an Müll entsteht. Wie entsorgen sie diesen?

Da es sich um Thermopapier handelt, welches bereits im Vorfeld kontaminiert ist, können wir das Papier nicht einfach im Altpapiercontainer entsorgen, sondern schmeißen die Bons in den Restmüll. Besonders in Zeiten des Klima- und Umweltschutzes ist diese Müllproduktion schwachsinnig.

Gehen sie gegen die neue Kassenbon- Pflicht an?

Ja, wir haben bereits Einspruch bei der Finanzbehörde eingelegt, daraufhin aber eine Absage erhalten. Mit der Bäckereiinnung kämpfen wir auf breiter Front gegen diese Neuregelung. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Wissenswertes: Nicht nur Bäckereien sind von der neuen Kassenbon-Pflicht betroffen. Grundsätzlich sind alle Berufszweige, ob Gastronomie, Handwerk Dienstleistung oder Einzelhandel dazu aufgefordert, ihren Kunden seit dem 1. Januar 2020 einen Kassenzettel auszuhändigen. Dieses Gesetz richtet sich an alle Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem verwenden. Die Kassensicherungsverordnung wurde bereits Ende 2016 als neues Kassengesetz erlassen.

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