Der Tierschutzverein Erkrath e.V. informiert aus aktuellem Anlass

Tierschutzverein Erkrath

Foto: DomenicBlair auf Pixabay

Am 24. Oktober 2016 hat der Rat der Stadt Erkrath einstimmig beschlossen, auf dem Gebiet der Stadt Erkrath die Freigängerkatzen-Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einzuführen.

Danach müssen alle Katzen, denen Freigang gewährt wird, kastriert, gekennzeichnet und registriert (TASSO oder Dt. Tierschutzbund) sein.

Diese Verordnung ist ein großer Erfolg

Wir haben in 2022 zum ersten Mal seit 2014 keine einzige schwangere Kätzin und keine Katzenmutter mit Kindern gemeldet bekommen. Ansonsten haben wir bis zu acht Schwangere bzw. Mütter mit Kindern im Jahr aufgenommen.

Allerdings treffen wir in letzter Zeit immer wieder auf Menschen, die diese Verordnung missachten und sich mit Nichtwissen herausreden. Aber Dummheit schützt nicht vor Strafe; denn ein Verstoß gegen diese Verordnung wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Deshalb unsere Bitte an alle Katzenhalter: Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und kennzeichnen. Wälzen Sie Ihre Verantwortung nicht auf ehrenamtlich arbeitende TierschützerInnen ab, die sowieso am Limit sind.

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