Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien:

Büro Untrieser (MdL)

Foto: MdL Dr. Christian Unterieser

Mehr Möglichkeiten für den Kreis Mettmann?

Das Klima- und Energieministerium Nordrhein-Westfalen erweitert die Möglichkeiten des Ausbau der Wind-, der Freiflächen-Solar- und der Bio-Energie. Nun kann geprüft werden, welche dieser Chancen im Kreis Mettmann umsetzbar sind.

Am Mittwoch, 28. Dezember 2022 hat das Klima- und Energieministerium von Nordrhein-Westfalen einen Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Kraft gesetzt. Er bringt weitreichende Erleichterungen insbesondere beim Ausbau der Windkraft im Wald: Künftig können Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden. Zudem wird die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen maßvoll erweitert.

Dr. Christian Untrieser, Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der CDU-Landtagsfraktion dazu: „Wir müssen die Erneuerbaren Energien deutlich stärker ausbauen als bisher. Auch im Kreis Mettmann, denn wir wollen klimaneutrale Industrieregion werden. Je mehr Strom wir hier produzieren, desto unabhängiger sind wir von fossilen Energien und desto stärker sinken die Energiepreise. Insbesondere im Bereich Photovoltaik und Bioenergie gibt es im Kreis Mettmann noch große Potentiale. Es freut mich, dass wir mittels dieses Erlasses einen großen Schritt gen klimaneutrale Zukunft gehen.“

Die Kerninhalte des neuen Erlasses:

  • Windenergie: Kalamitätsflächen (Wald-Ausfallflächen durch Sturm oder Baumkrankheiten) und Nadelwälder stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Das gilt unter anderem nicht in waldarmen Gemeinden, auf Naturschutz-Flächen sowie in Laub- und Laubmischwald.
  • Freiflächen-Solarenergie: Deutlich vergrößert werden die planerisch möglichen Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in Verbindung mit vorhandenen baulichen Nutzungen wie Wirtschaftsgebäuden oder landwirtschaftlichen Bauten. Auch in den in den Regionalplänen dargestellten „Bereichen für industrielle Nutzungen“ sind künftig ergänzend zu den Wirtschaftsgebäuden auch Freiflächen-Solarenergieanlagen möglich.
  • Agri-Photovoltaik: Die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Energieerzeugung wird erleichtert.
  • Biogasanlagen: Angemessene räumliche Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte sind möglich.

Der Erlass zeigt den Regionalplanungsbehörden Handlungsspielräume auf, die auf Basis des jetzt geltenden Landesentwicklungsplans einen verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen. Städte und Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger erhalten so Hinweise zu landesplanerischen Vorgaben. Der für die Behörden verbindliche Erlass soll als Handlungsleitfaden in der Übergangszeit dienen, bis das parallel laufende Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan für den Ausbau der Erneuerbaren Energien umgesetzt ist.

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