Berechnung der Gebühren für Unterkünfte

von Ria Garcia

Unterkunft Thekhaus. Foto: Sabine Börner

Erneut ist die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose Thema im Rat. Heute soll über eine Änderung, der erst am 1. April in Kraft getretenen Satzung beschlossen werden.

Hauptkritikpunkt aus Teilen der Politik: Die neue Satzung benachteiligt sogenannte Selbstzahler (Bewohner, die einer bezahlten Arbeit nachgehen und die Kosten für die Unterkunft selbst tragen müssen). Schließlich stellte sich nach in Kraft treten der neuen Satzung auch noch heraus, dass die Kosten für die Nutzung des Bürgerhauses nicht in die Berechnung eingeflossen waren (wir berichteten). Ein Nachkalkulation und Neuberechnung der Gebühren war nötig.

Beschlüsse des Sozialausschusses aus Anträgen der Grünen und FDP sind nun teils in eine weitergehende Differenzierung und Satzungsänderung eingeflossen, die heute beschlossen werden soll. Bei der Überarbeitung fiel der Verwaltung letztendlich ein Formelfehler in der Berechnung der Gebührensätze auf, der KoPart unterlaufen war. Etwa 17 Tsd. Euro waren zuviel in die Berechnung eingeflossen.

Wurden die Gebühren in der Satzung, die am 1. April in Kraft getreten ist, aus den Kosten aller Unterkünfte ermittelt und unabhängig vom jeweiligen Standard allen Geflüchteten und Obdachlosen in gleicher Höhe berechnet, ist die Verwaltung im vorliegenden Entwurf nun dazu übergegangen die Unterkünfte in drei Kategorien einzuteilen. Kaum lag der neue Entwurf vor, musste auch schon eine Korrektur nachgereicht werden. Einnahmen der FlüAG-Pauschale waren versehentlich addiert, statt subtrahiert worden.

Es sind noch Fragen offen

Die vorliegende Gebührenberechnung führt insgesamt dazu, dass alle Bewohner von Unterkünften etwas weniger zahlen müssen, denn neben den Kosten für Bürgerhaus, die zwar zu den bisher ermittelten Kosten hinzukamen, ist natürlich auch die Zahl der maximal dort unterzubringenden Menschen eingeflossen. Im Ergebnis zahlen Bewohner in Unterkünften der Kategorie A (28 Euro) und B (23 Euro) weniger und Bewohner in den Unterkünften der Kategorie C (Bürgerhaus und Thekhaus) sogar 127 Euro weniger.

Dennoch sind im Haupt- und Finanzausschuss fragen der Ausschussmitglieder offen geblieben, die heute beantwortet werden müssen, damit es zu einem Beschluss kommt. Etwa die durch Hinzunahme der Kosten des Bürgerhauses entstandene Pauschale für Verbrauchskosten, die in der Kategorie C deshalb zwei bis dreimal so hoch sind, wie in A und B. Selbst mit Blick auf die Fernwärme für einige nicht nachvollziehbar. Auch die Stromkosten in den Unterkünften der Kategorie B, die siebenmal so hoch sind, wie in den übrigen Unterkünften, sind zumindest erklärungsbedürftig.

Wir werden weiter berichten.

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