Würstchen und alkoholfreie Cocktails für einen Piks

Kreis Mettmann

Symbolbild: bridgesward, Pixabay

Circa 31.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren besuchen Schulen im Kreis Mettmann. Davon sind bislang knapp 30 Prozent erstgeimpft.  Um die Impfquoten in dieser Altersgruppe weiter zu steigern, hat der Kreisjugendrat in seiner Sitzung am 25. August entschieden am 4. und 5. September von 13 bis 18 Uhr eine Sonder-Impfaktion durchzuführen.

Die Mitglieder des Kreisjugendrats geben im Impfzentrum in Erkrath (Timocom Platz 1) Würstchen im Brötchen (es gibt auch eine vegane Alternative), Süßigkeiten Tüten sowie alkoholfreie Cocktails und Getränke an Geimpfte aus. „Unsere Generation hat besonders stark unter der Pandemie gelitten. Wir können uns jetzt selber helfen, indem wir unseren Beitrag leisten, um diese Pandemie schnell zu beenden”, so Dominik Budych, Sprecher des Kreisjugendrats. Der Kreisjugendrat ruft alle Jugendliche wie Erwachsene auf, diese Möglichkeit wahrzunehmen und sich dafür ein kleines Dankeschön abzuholen. „Aktuell nehmen wir wahr, dass vermehrt die jüngeren Altersgruppen von einer Coronainfektion betroffen sind. Daher befürworte ich die Aktion des Kreisjugendrats. Es freut mich, dass hier ein Anreiz geschaffen wird, um die Impfquote in den jüngeren Altersgruppen zu steigern“, betont Landrat Thomas Hendele. Die Aktion soll bei den Zweitimpfungsterminen am 25. September und 26. September wiederholt werden. An allen vier Tagen ist ein Kinderarzt für Beratungsgespräche im Impfzentrum anwesend. „Jede einzelne Impfung hilft. Der Kreisjugendrat möchte die Jugendlichen motivieren sich impfen zu lassen und einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten”, so Joleen Schöneberg, Sprecherin für Soziales im Kreisjugendrat.

Informationen zur Impfung

Für die Impfungen ist der Impfstoff Biontech vorgesehen. Die Einwilligung eines Sorgeberechtigten ist für die Impfung ausreichend.

Vorab ist ein Einwilligungsbogen vom Robert Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html und die Bescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.kreis-mettmann-corona.de/Schnelle-Hilfe-FAQ/Impfung/ auszufüllen (nur ein Sorgeberechtigter muss diese ausfüllen). Es ist kein Termin erforderlich. Je nach Personenaufkommen müssen sich Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgeberechtigten gegebenenfalls auf Wartezeiten einstellen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, bittet der Kreis Mettmann den Personalausweis oder Reisepass sowie den Impfausweis und den Einwilligungsbogen bereit zu halten. Der Digitale Impfnachweis wird direkt vor Ort im Impfzentrum ausgegeben.

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