Werden die Karten auf der Neanderhöhe neu gemischt?

Neanderhöhe März 2021. Foto: RG

Gerade erreicht uns von der Bürgerinitiative Neanderhöhe eine Pressemitteilung zur heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Darin heißt es: Das Bürgerbegehren „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“ doch  zulässig.

Ob das auf die geplante Erschließung und die damit einhergehenden zweite archäologische Untersuchung noch einen Einfluss haben wird, ist fraglich. Die Erschließung erfolgt sicher unabhängig davon. Allerdings könnte sich das auf die Vermarktung der Grundstücke auswirken.

Hier der Wortlaut der Pressemeldung, die uns von der Bürgerinitiative übermittelt wurde:

Heute fand vor dem Verwaltungsgerichts in Düsseldorf die mündliche Verhandlung zum Bürgerbegehren „Erbbaurecht auf der Neanderhöhe“ statt. Im Juni 2020 wurde im Rat der Stadt Erkrath entschieden, dass das Bürgerbegehren zum Erbbaurecht unzulässig sei. Elmar Stertenbrink, Philipp Kloevekorn und Sabine Börner hatten daraufhin als Initiatoren des Bürgerbegehrens stellvertretend für viele mitunterzeichnende Bürgerinnen und Bürger Klage eingereicht. Heute nun wurde in der mündlichen Verhandlung von der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens, die der Stadtrat mehrheitlich gefällt hatte, unzulässig war.

Die Stadt Erkrath wurde dazu verurteilt, die ablehnenden Bescheide zurückzunehmen und das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Nebenbei rügte der Präsident des Verwaltungsgerichtes auch das damalige Abstimmungsverfahren, was er eindeutig als rechtswidrig ansieht.

Es bleibt also weiter spannend. Zum einen in Bezug auf die archäologischen Untersuchungen, zum anderen in Bezug auf die weitere Entwicklung rund um das Bürgerbegehren und die möglichen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Neanderhöhe. Eine Stellungnahme aus der Stadt konnten wir um diese Zeit nicht mehr einholen. Wir werden versuchen, diese morgen in einem Update einzufügen.

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