Sofortprogramm Innenstadt: Weitere Anmietungen in Erkrath
Im Zuge des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren des Landes Nordrhein-Westfalens konnte die städtische Wirtschaftsförderung bereits vier Leerstände in der Bahnstraße in Alt-Erkrath mit neuem Leben füllen. Weitere Anmietungen sollen folgen und so zur Steigerung der Besucherfrequenz sowie Belebung der Einkaufsstraße beitragen.
Den Auftakt machte im Sommer 2021 die Neueröffnung eines Geschäftes für Gewürze, Küchenartikel und Geschenke, ehe schon kurz darauf das gegenüberliegende Ladenlokal für den Verkauf von Stoffen, Nähmaschinen und Kurzwaren öffnete. Als dritte Anmietung zieht nun mit Beginn des kommenden Jahres ein Finanzdienstleister in die Bahnstraße. Gefolgt von einem Anbieter für Wein und Spirituosen, der als insgesamt vierte Anmietung im Rahmen der Förderung in die Räumlichkeiten der ehemaligen Apotheke an der Bahnstraße 24 einzieht.
Bewerbungen ums Sofortprogramm sind weiterhin möglich
Weitere Fördermittel im Rahmen des Sofortprogramms sind auch für die nächsten zwei Jahre gesichert, sodass für die Stadt Erkrath die Möglichkeit zur Anmietung weiterer Ladenlokale entlang der Bahnstraße besteht. Voraussetzung hierfür bleibt, dass die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer die Ladenlokale für 70 Prozent der Altmiete an die Stadt Erkrath vermieten. Die Stadt vermietet die Ladenlokale anschließend für eine um bis zu 80 Prozent reduzierte Miete weiter. Die Differenz zwischen den städtischen Mieteinnahmen- und Ausgaben trägt zu 90 Prozent die Landeskasse. Die restlichen 10 Prozent werden über den städtischen Haushalt finanziert. Noch bis Ende 2023 können Gewerbetreibende von der Starthilfe profitieren und sich hierfür bewerben.
„Wichtig ist, dass alle Akteure, also Vermieter, die Stadt und die neuen Mieter an einem Strang ziehen. Denn nur so gelingt es, nachhaltig neue Geschäfte, Dienstleistungen oder gastronomische Angebote an der Bahnstraße anzusiedeln“, erklärt Vincent Endereß, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung. Die Anmietung freier Ladenlokale erfolgte bisher überwiegend durch Erkrather Bürgerinnen und Bürger, die ihr Konzept im Rahmen des Sofortprogramms für zwei Jahre erproben und es in diesem Zeitraum ohne finanziellen Druck den Bedürfnissen der Kundschaft anpassen können. Erklärtes Ziel ist schließlich, dass sie nach Beendigung des Förderzeitraums ihr Geschäft weiterführen und selbst einen Mietvertrag mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien abschließen. Weitere Informationen zum Sofortprogramm sowie die Möglichkeit zur Bewerbung gibt es unter www.erkrath.de/sofortprogramm-innenstadt.
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