Weihnachtsmarkt im Lokschuppen

Archivbild Weihnachtsmarkt im Lokschuppen 2019. Foto: Lutz Wulfestieg

In und um den Lokschuppen herum findet in diesem Jahr am 1. und 2. Adventswochenende wieder der beliebte Weihnachtsmarkt statt.

Rund um den historischen Lokschuppen in Hochdahl und auf dem historischen Bahnsteig warten im winterlich gemütlichen Ambiente wieder allerlei Leckereien zum Genießen auf Besucher. Im Zugcafé im ehemaligen Schnellzugwagen warten Kaffee und Kuchen. Draußen auf dem Vorplatz bietet der Löschzug Millrath Grünkohl mit Mettwurst und am 27. November bietet die Band ‘Shake the dog’ abends Livemusik.

Im Inneren des historischen Lokschuppen warten Kunsthandwerk und eine große Auswahl individueller Geschenke. Von Weihnachtsdeko über Bilder, Papierarbeiten und Keramiken hin zu Schmuck und Handgestricktem oder -genähtem und vieles mehr, wartet auf die Besucher. Auch Geschenke für Genießer, wie etwa Gelees oder Liköre sind vertreten. Damit es den Kindern nicht langweilig wird, wären Mama und Papa die Stände besichtigen, können sie in der Zwischenzeit unter Anleitung ‘Glasfusing’ ausprobieren.

Passende Weihnachtsgeschenke für Eisenbahnfans gibt es darüber hinaus wieder im Bahnladen, der während des Weihnachtsmarkts geöffnet ist. Schon mehr als 20 Jahre lang organisiert das Eisenbahn- und Heimatmuseum Erkrath-Hochdahl e.V. den Weihnachtsmarkt. In diesem Jahr findet er unter Einhaltung der 2G-Regeln (geimpft oder genesen) statt.

“Wie schon einige Zeit Tradition gibt es auch dieses Jahr mehrere Schulen, die unsere Weihnachtsbäume schmücken. Die geschmückten Bäume sind auf dem historischen Bahnsteig zu bewundern”, kündigt Dr. Ralf Fellenberg, Vorsitzender des Eisenbahn- und Heimatmuseums an, dass es auch in diesem Jahr wieder bunt geschmückte Bäume geben wird.

Öffnungszeiten: Samstags 14 bis 20 Uhr (Außengelände bis 21 Uhr), sonntags 12 bis 19 Uhr an den beiden ersten Adventswochenenden (27. und 28. November, sowie 4. und 5. Dezember 2021).

Der Weihnachtsmarkt findet unter strenger Einhaltung der 2G-Regel mit Einlasskontrolle statt. Besucher werden gebeten einen gültigen Nachweis zur Impfung oder Genesung sowie ihren Personalausweis vorzulegen.
Maßgeblich für die Durchführung sind die zum jeweiligen Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Vorgaben der Corona-Schutzverordnung. “Wir würden uns freuen, wenn Sie alle mithelfen, die Verordnungen einzuhalten”, so Dr. Fellenberg.

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