Was bei einem Ferienjob zu beachten ist

IHK Düsseldorf

Symbolbild: PublicDomainPictures / Pixabay

„Viele Unternehmen bieten Schülerinnen und Schülern, die ihr Taschengeld aufbessern und einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt gewinnen wollen, Ferienjobs an.

Das klappt in der Region Düsseldorf oft sehr gut, weil der Unternehmensbesatz vor Ort äußerst hoch und vielfältig ist“, erklärt Verena Malarek, Referentin für Rechtsberatungen der IHK Düsseldorf. Bei der Vergabe von Ferienjobs müssen Unternehmen jedoch folgende gesetzliche Regelungen beachten:

13- und 14-Jährige dürfen in den Ferien nur bis zu zwei Stunden pro Tag leichtere Tätigkeiten ausführen, also zum Beispiel Zeitungen und Werbeprospekte austragen, im Haushalt und Garten helfen, Kinder und/oder Haustiere betreuen, Botengänge übernehmen oder Nachhilfeunterricht geben. Ungeeignet für 13- bis 14-Jährige sind hingegen Arbeiten, die mit dem Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen von Lasten sowie jede Art von Tätigkeiten, die physisch belastend oder mit erhöhten Unfallgefahren verbunden sind.

15- bis 17-Jährige dürfen bereits bis zu acht Stunden pro Arbeitstag, maximal jedoch 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage im Jahr arbeiten. Für beide Gruppen gilt, dass die Eltern dem Ferienjob zustimmen müssen.

Schülerinnen und Schüler können während der Ferien sozialversicherungsfrei einer Tätigkeit nachgehen, wenn diese im Vorhinein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist (aufgrund der Corona-Pandemie gilt für den Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 eine Begrenzung von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen). „Arbeitgeber*innen sollten grundsätzlich auch mit Schülerinnen und Schülern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen“, empfiehlt Malarek abschließend.

Weitere Infos zur Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern in der Ferienzeit unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode 5181022.

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