Tempo 30 von Rathaus bis Kreisverkehr

von Christian Zimmer

Unterführung Schlüterstraße. Foto: Christian Zimmer

Zwischen der Kreuzung Bismarckstraße / Bahnstraße und dem Kreisverkehr auf der Schlüterstraße gilt nun Tempo 30. Dies soll der Verbesserung des Fahrradverkehrs dienen.

Seit Dienstag, 25. Oktober 2022, sind die neuen Schilder montiert: Ab der Kreuzung Bahnstraße / Bismarckstraße vor dem Rathaus bis zum Kreisverkehr auf der Schlüterstraße gilt nun Tempo 30. Dies geht auf eine Entscheidung des Mobilitätsausschusses zurück. Ziel des Beschlusses ist es, die Radverkehrsführung auf der Bahnstraße und Schlüterstraße zu verbessern. Damit soll das Radfahren sicherer werden.

Letztes Jahr am 10. Juni 2021 entschied der Mobilitätsausschuss, dass die sogenannte „Radwegebenutzungspflicht“ für die Bahnstraße und Schlüterstraße aufgehoben wird. Fahrradfahrer müssen dort also nicht mehr den Radweg benutzen, sondern dürfen auch auf der Fahrbahn fahren. Außerdem sollte die Verwaltung prüfen, ob zwischen Bahnhof und Friedhof Tempo 30 eingeführt werden könne (die genauen Beschlüsse sowie das Abstimmungsverhältnis gibt es in der Grafik am Ende des Artikels).

Verkürzung durch die Verwaltung

Zwischen der Bahnunterführung und dem Friedhof wurde Tempo 30 durch die Verwaltung abgelehnt. Begründet wurde dies mit „deutliche[n] Einschnitte[n] für den Busverkehr“ und einer „Schwächung des Vorbehaltsnetzes“ für den Verkehrsfluss. Außerdem gäbe es keine schützenswerten Einrichtungen in diesem Bereich.

Anders im Bereich zwischen Bahnhof und Bahnunterführung, dort gibt es ein höheres Fußverkehrsaufkommen, mehrere Fußgänger-Überquerungen, den „Unfallhäufungspunkt“ an der Kreuzung Bahnstraße / Bismarckstraße und für Radfahrer die schwierige Einfahrt in die Fußgängerzone. Wegen dieser Faktoren könne in dem Abschnitt ohnehin selten die reguläre Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht werden.

Die Rheinbahn hatte Einwände

Da in dem Abschnitt auch Buslinien der Rheinbahn fahren, wurde diese um eine Stellungnahme gebeten. Die Rheinbahn stimmte der Verwaltung zwar zu, dass von den Bussen „die Höchstgeschwindigkeit von aktuell 50 km/h selten bis nie voll ausgefahren werden kann“. Trotzdem hatte die Rheinbahn Bedenken wegen der Pünktlichkeit der Buslinien, eine Anpassung der Fahrpläne wäre nötig.

Nicht abzuschätzen war, ob auch zusätzliche Busse und Personal benötigt würden – dessen Kosten müsste dann die Stadt Erkrath tragen. Daher schlug die Rheinbahn vor, den Tempo 30-Bereich auf den Abschnitt von der Kreuzung Bahnstraße / Bismarckstraße bis zur Bahnunterführung zu verkürzen, da in diesem Abschnitt nur die Linie O6 fährt. Wichtig ist der Rheinbahn, dass weiterhin der Anschluss an die S-Bahn gewährleistet bleibt, da darauf die Fahrpläne abgestimmt sind.

Daher änderte die Verwaltung ihren Vorschlag dahingehend ab und übernahm den Vorschlag der Rheinbahn, lediglich zwischen Bismarckstraße und Bahnunterführung Tempo 30 einzuführen.

Verlängerung im Ausschuss

Im Mobilitätsausschuss am 18. Mai diesen Jahres kam es zur finalen Abstimmung in der Sache. Die Verwaltung soll den Tempo 30-Bereich wie vorgeschlagen ab der Bismarckstraße umsetzen, allerdings bis zum Kreisverkehr Schlüterstraße erweitern. Mit einer großen Mehrheit – 16 von 19 Mitgliedern stimmten zu – wurde dieser Antrag beschlossen.

Zur Umsetzung des Überholverbotes plant die Verwaltung, die bereits existierende durchgezogene Mittellinie zwischen Kreisverkehr und Fußgängerzone bis zur Bismarckstraße zu verlängern. Da bei einer durchgezogener Mittellinie nicht der mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand zu einem Radfahrer gewährleistet werden kann, sei damit sichergestellt, dass Radfahrer nicht überholt werden könnten. Durch eine Anpassung der Markierung sollen weiterhin Abbiege-, Ein- und Ausfahrt-Möglichkeiten bestehen bleiben.

Die Umsetzung soll bis Mitte Dezember erfolgen. Nach der Umsetzung der Tempo 30-Beschilderung teilt die Verwaltung auf Anfrage mit, dass die Markierungsarbeiten mit dem nächsten Sammelauftrag in Auftrag gegeben werden. Die Umsetzung hängt dann von der Auftragslage des Unternehmens sowie den Witterungsbedingungen ab, daher kann noch kein Zeitpunkt für diese Arbeiten genannt werden.

Kurioser Kurz-Abschnitt auf der Schlüterstraße

Etwas kurios wirkt der Abschnitt auf der Schlüterstraße: Etwa 30 Meter nach der Kreuzung Schlüterstraße / Am Bahneberg in Richtung Kreisverkehr steht ein Tempo 30-Schild, weitere ca. 40 Meter dahinter steht das entsprechende Aufhebungs-Schild. Dadurch wirkt dieser Abschnitt recht klein. Dazu schreibt die Stadtverwaltung:

„Der Ort für das betreffende Schild wurde so gewählt, dass die Sichtbarkeit für die Linksabbiegenden aus der Straße Am Bahneberg gewährleistet ist. Zudem galt es ebenso, die Befahrbarkeit des Bereichs mit der städtischen Kehrmaschine (zur Straßenreinigung) zu berücksichtigen.“

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt übrigens auch für E-Bikes und S-Pedelecs (mit Versicherungskennzeichen), die mehr als 25 km/h fahren können und somit ebenfalls in dem Abschnitt maximal 30 km/h fahren dürfen.

1 Kommentar

  1. Ich persönlich halte das für ziemlichen Humbug…

    Da ist eine Ampel mit abknickender Vorfahrt und die unübersichtliche Situation unter der Brücke (samt Bushaltestelle) und unmittelbar danach der Kreisverkehr… ich als Autofahrer würde gar nicht auf den Gedanken kommen da mit 50 km/h durchzufahren.

    Genauso ein Blödsinn wie “fürs Klima und den Winter” Tempo 130 auf den Autobahnen zu fordern:

    Die Spritpreise sind schon Grund genug, dass allgemein nicht mehr als 100 gefahren wird; mit 120 ist man der König der linken Spur, und mit 130 ist man schon fast der Raser, der sich mit der Lichthupe Platz machen muss^^

    Aber Hauptsache Verbotsschilder aufstellen, wenn man es schon nicht schafft die Welt zu retten.

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