SPD für mehr Sicherheit auf der Düsseldorfer Straße

SPD Erkrath

Symbolbild Geschwindigkeit: jingoba/ Pixabay

Die Sozialdemokraten möchten im kommenden Planungsausschuss eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Düsseldorfer Straße (ortsauswärts) bewirken.

“Gerade erst ist ein Motorradfahrer auf dem Weg nach Düsseldorf angefahren worden”, schreibt Klaus Bauer, SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Lauftreffs Alt-Erkrath, in einer Pressemitteilung. Der Politiker nimmt diesen Vorfall zum Anlass und verlangt, die Geschwindigkeitsregelungen auf der Düsseldorfer Straße ortsauswärts zu verändern. “Hier wird sehr oft zu schnell gefahren, das ist besonders dann gefährlich, wenn hinter der ersten Kurve an den Einmündungen Göddinghofer Weg und Papendelle, „Hindernisse“ ab- oder einbiegender Fahrzeuge stehen. Fußgänger oder Radfahrer, die aus diesen beliebten Wanderwegen die Straße queren wollen, müssen ebenfalls geschützt werden,“ sagt Bauer.

Er will erreichen, dass die Beschilderung dort so verändert wird, dass nach dem Ortsausgangsschild 50 km/h beibehalten werden muss, bis nach der Einmündung der Papendelle/Birnenallee und anschließend 70 km/h maximal auf beiden Straßenseiten vorgegeben wird. Dieses Tempolimit soll bis kurz vor der Kleingartenanlage beibehalten werden.

So könnte die Lösung aussehen:

“An der Stelle”, so ergänzt der verkehrspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion Uli Schimschock, “müsse kurz vor der Regiobahnbrücke ebenfalls die zulässige Geschwindigkeit auf der Straße verringert werden. Radfahrer in Richtung der Landeshauptstadt brauchen eine sichere Möglichkeit, nach dem Ende des auf der falschen Seite liegenden Radweges die Fahrbahn zu queren“. Dafür will Schimschock das vorhandene Schild “Tempo 70” um rund 100 Meter weiter nach Osten, das Schild “Tempo 50” an die Stelle des jetzigen “Tempo 70”- Schildes und das Schild “Tempo 30” an die Stelle des jetzigen “Tempo 50”- Schildes verlagern.

Diese Vorschläge sollen im nächsten Planungs- und Verkehrsausschuss beraten werden. Die Sozialdemokraten beantragen, dass der Landesbetrieb Straßen NRW, dem die Straße “gehört”, die entsprechenden Regelungen treffen soll.

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