Sind 17 Millionen für die Stadt zu wenig?

von Ria Garcia

Symbolbild: Nicola Barts

Premium | Der Meinung ist die Erkrather BmU, wie sie in einer Stellungnahme zum Investitionsprogramm des Landes NRW, aus dem fast 17 Millionen nach Erkrath fließen sollen, mitteilt.

Die Landtagsabgeordneten Ina Besche-Krastl (Grüne) und Dr. Christian Untrieser (CDU) loben es als das größte Investitionsprogramm der Landesregierung. Untrieser schreibt in einer Pressemitteilung: „In den nächsten 12 Jahren sieht der Plan Investitionen in Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. 21,3 Milliarden Euro davon entfallen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen – das sind fast 70 Prozent.“ Klingt nach richtig viel Geld für die Kommunen. „Heute ist ein guter Tag für Erkrath. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan investiert die Landesregierung so viel wie nie zuvor in die Infrastruktur. […] Auch wir in Erkrath profitieren davon ganz erheblich und erhalten aus der Pauschalzuweisung knapp 17 Millionen Euro“, heißt es in der Meldung von Untrieser weiter. Der Haken dabei: Das Geld gibt es nicht aufeinmal. Es verteilt sich über 12 Jahre.

Das hat auch die BmU kommentiert. „Das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes NRW hat für Erkrath gerade einmal 17 Millionen Euro übrig. Damit können entweder das Bürgerhaus saniert oder die Radwege und Straßen instandgehalten werden. Und dann bleibt immer noch nichts für die Sanierungsfälle unter den Kitas und Schulen, die noch dringlicher sind“, schreiben die Bürger mit Umweltverantwortung. Natürlich nehme Erkrath die 17 Millionen gerne und die BmU will sich dafür einsetzen, dass die Summe verantwortungsvoll und im Sinne einer ökologischen sozialen Stadtentwicklung eingesetzt wird, so Peter Sohn. „Aber unsere Aufgaben für Kitas, Schulen, Radwege, Schulen, Bürgerhaus usw. sind damit noch lange nicht zu bewältigen“, macht er deutlich, dass dieses Geld wie ein Tropfen auf dem heißen Stein ist.

Gerade einmal 1,5 Millionen pro Jahr

Die BmU hat ausgerechnet, dass auf die Laufzeit von 12 Jahren umgerechnet aus den 17 Millionen gerade einmal eine jährliche Unterstützung von 1,5 Millionen Euro im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen und stellt dazu den Vergleich des Defizits von 25 Millionen Euro, wegen einiger Sonderfaktoren allein im laufenden Jahr gegenüber. In einer Zeit, in der die in den 60er und 70er Jahren entstandene Neue Stadt Hochdahl in die Sanierungsphase komme, stellt die BmU fest: „17 Millionen für Erkrath, das reicht bei weitem nicht.“ Daran ändere auch die bescheidene „Altschuldenlösung“ plus der Sonderzuwendung aus dem Landeshaushalt wegen des Schulbrandes nichts. Aufgrund der exorbitanten Ausgabenpolitik der letzten 10 Jahre sei Erkrath ohne massive Steuererhöhungen und äußerster Sparsamkeit nicht überlebensfähig, zieht die BmU ein Fazit.

Die Landtagsabgeordnete Ina Besche-Krastl hat in einer Meldung nicht nur die fast 17 Millionen für Erkrath aufgegriffen, sondern die Mittel, die für den Kreis Mettmann vorgesehen sind und deren Verteilung auf Kreis und Städte. Der Kreis Mettmann erhält vom Land in den kommenden 12 Jahren insgesamt 238.115.988,9 Millionen Euro. Davon verbleiben 47.623.197,79 Mio. Euro für die Kreisverwaltung. Die Verteilung der restlichen finanziellen Mittel auf die kreisangehörigen Städte, ist laut Besche-Krastl, wie folgt: Erkrath 16.925.843,02 Mio. | Haan 11.244.199,59 Mio. | Heiligenhaus 10.843.712,35 Mio. | Hilden 20.214.376,36 Mio. | Langenfeld 22.248.717,87 Mio. | Mettmann 16.105.844,22 Mio. | Monheim am Rhein 16.023.738,26 Mio. | Ratingen 33.795.743,28 Mio. | Velbert 34.828.599,39 Mio. | Wülfrath 8.262.016,83 Mio.

Altschuldenentlastung

Bund und Land wollten gemeinsam eine Altschuldenlösung für die Liquiditätskredite, auch Kassenkredite genannt, der Städte schaffen. Ähnlich wie die Dispositionskredite auf den Konten von Privatleuten, handelt es sich bei den Liquiditätskrediten um Kredite, die Kommunen aufnehmen, um ihren kurzfristigen Bedarf an liquiden Mitteln zu decken und ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Investitionskredite (denen ein Gegenwert gegenübersteht) umfasst Altschuldenentlastung nicht.

Während das Land nun ‚vorgelegt‘ hat, steht die Lösung vom Bund noch aus. „Wir werden noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zum Thema kommunale Altschulden vorlegen. Und wir wollen, dass er zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt“, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz vor den Kommunalwahlen geäußert, wie einem Bericht beim WDR zu entnehmen ist. Ob sich das dann noch einmal in gleicher Höhe im städtischen Haushalt in Erkrath niederschlägt, wie die Entlastung von Altschulden durchs Land, bleibt abzuwarten.

Höhe der Liquiditätskredite der Stadt Erkrath:
Als Stichtag für die zu berücksichtigenden Altschulden aus Liquiditätskrediten ist der 31.12.2023.
Laut Controlling-Bericht 2024 sind es 65,42 Mio. Euro am 31.12.2023.
Im Controlling-Bericht 2025 sind es 75,90 Mio. Euro am 31.12.2024.
Stand 31.8.2025 waren es dann 112,55 Mio. Euro Liquiditätskredite.
Diese Steigerung findet in der Altschuldenentlastung keine Berücksichtigung.
Die Investitionskredite der Stadt sind laut der Controlling-Berichte im gleichen Zeitraum von 67,27 Mio. Euro Ende 2023 auf 103,86 Mio. Euro Ende 2024 und 114,91 Mio. Ende August 2025 gestiegen.

Wie sich die Altschuldenentlastung des Landes bezogen auf den Stichtag 31.12.2023 im Erkrather Haushalt auswirkt, war im Juli dieses Jahres Thema im Rat, der einen Beschluss fassen musste, damit die Stadt überhaupt in der Genuss der Altschuldenentlastung kommen kann. Ein Auszug aus der entsprechenden Beschlussvorlage 138/2025 zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt lautet:

  • Auswirkung auf Ergebnishaushalt:
    Reduzierung des Zinsaufwandes in Höhe von max. rd. 870 T€ p.a. (3% von rd. 29 Mio. €)
  • Auswirkung auf Finanzhaushalt:
    Bei einer Altschuldenübernahme von rd. 29 Mio. € würde sich die Tilgungsleistung um max.
    rd. 30% reduzieren (ausgehend vom momentanen Stand der Liquiditätskredite.)
  • Auswirkung auf die Bilanz:
    Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von max. rd. 29 Mio. €, da dieser Betrag aus dem Fremd-
    kapital ausgebucht würde. Bezogen auf den Stichtag 31.12.24 würde dies eine Stärkung des
    Eigenkapitals (132,9 Mio. €) von max. knapp 22% ausmachen.

Die Zahlen machen deutlich, dass es für Erkrath selbst mit einer hinzukommenden Altschuldenentlastung durch den Bund künftig nicht leicht sein wird, allen seinen Aufgaben nachzukommen ohne möglicher Weise Steuern zu erhöhen.

Aber Erkrath erhält doch 2026 jetzt auch noch fast 15 Mio. Euro aus dem GFG?

Gerade aktuell erreichte uns eine neuerliche Pressemitteilung vom Landtagsabgeordneten Dr. Christian Untrieser, die über die Zuwendung an Erkrath aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz informiert. Darin heißt es, dass das Land Erkrath knapp 15 Mio. Euro zur Verfügung stellt. „Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im kommenden Jahr 16,84 Milliarden Euro vom Land. Das ist ein Rekordhoch, trotz der allgemeinen schwachen wirtschaftlichen Entwicklung“, ist der Meldung zu entnehmen.

Für die Erkrather Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Zusammensetzung des städtischen Haushalts nicht auskennen, stellt sich diese weitere Meldung so dar, als wenn Erkrath doch im Überfluss Gelder vom Land erhält und nicht zu verstehen ist, wieso die Finanzlage dennoch so schlecht sein soll. Die Zuwendung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz berechnet die Schlüsselzuweisung, Investitionspauschalen, Schul- und Bildungspauschale und Sportpauschale im Finanzausgleich. Von der ‚Rekordhöhe‘ profitiert Erkrath nur bedingt. 2024 hat Erkrath aus dem GFG noch 19.982.332 Mio. Euro erhalten. 2025 waren es dann nur 11.325.789 Mio. Euro und 2026 sollen es nun 14.874.757 Mio. Euro sein. Das sind Summen, mit denen der Kämmerer im Haushalt planen muss.

Zu geringer Anteil an Landessteuern und nicht eingehaltene Konnexität

Die Gefahr wieder steigender Schulden für Erkrath und andere Kommunen liegt auch in der immer wieder beklagten Unterfinanzierung durch das Land. Laut dem Bund der Steuerzahler (BdSt)ist der Anteil der Kommunen an den Landessteuereinnahmen (die sogenannte Verbundquote) seit den 1980er Jahren von ehemals 28,5 Prozent schrittweise auf 23 Prozent gesenkt worden und das bei wachsenden Aufgaben und steigenden Kosten. Das Konnexitätsprinzip (Wer bestellt bezahlt) wird an vielen Stellen nicht eingehalten. So kommen immer neue durch Bund und Land veranlassten Aufgaben hinzu, für die die Städte nicht ausreichend finanzielle Mittel erhalten.

Der Bund der Steuerzahler hatte 2024 einen 5-Punkte-Plan zur Soforthilfe für Kommunen veröffentlich, in dem es heißt: „Nach den Zahlen des Gemeindefinanzierungsgesetzes für dieses Jahr wäre jeder zusätzliche Prozentpunkt bei der Verbundquote für das Land mit Kosten von rund 660 Millionen Euro verbunden.“ In diesem 5-Punkte-Plan kritisiert der BdSt auch, dass sich die Zahl der Förderprogramme von 2014 bis 2024 fast verdoppelt hat und argumentiert, dass eine sinnvoll Reduzierung dieser Förderprogramme eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Verbundsteuern ermöglichen würde.

Ganz aktuell (am 27. Oktober 2025) schreibt der Bund der Steuerzahler in einem Facebookbeitrag: „Viele Städte in NRW sind pleite! Immer neue Förderprogramme, immer mehr Bürokratie – aber keine echte Hilfe für die Kommunen. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert deshalb: Mehr direkte Landesmittel für Städte und Gemeinden! Einen höheren Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen! Weniger Bürokratie und Förderchaos! Denn sonst bleibt den Städten oft nur eines: an der Steuerschraube zu drehen – auf Kosten von Bürgern und Wirtschaft.“

Am 29. Oktober 2025 berichtete die Aktuelle Stunde des WDR darüber, dass Oberbürgermeister an Bundeskanzler Merz schreiben: „Wir haben kein Geld mehr.“ Ob der Kanzler handelt und die Regierung für eine Entlastung der Kommunen sorgt, muss abgewartet werden. Ebenso, ob der Bund der Steuerzahler mit seinem Vorschlag Förderprogramme zu reduzieren und statt dessen den Anteil an den Verbundsteuern wieder zu erhöhen Gehör findet, bleibt ebenso abzuwarten.

Für Erkrath könnte es in den kommenden Jahren eng werden und dann lassen sich die von der BmU angeführten massiven Steuererhöhungen und äußerste Sparsamkeit vielleicht nicht mehr abwenden. Auf den neuen Rat, der sich im November konstituiert, kommen auf jeden Fall viele Herausforderungen zu.

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