Schnelle Hilfen für Familien

Büro Michaela Noll MdB

Foto: Büro Michael Noll MdB

Kinderzuschlag unbürokratisch beantragen

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Sitzungswoche im Eilverfahren das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) beschließen. Hierzu erklärt Michaela Noll, Bundestagsabgeordnete des Kreis Mettmann:
„In einer Situation wie dieser zählt jeder Tag. Deshalb werden wir in dieser Sitzungswoche im Schnellverfahren das Gesetz auf den Weg bringen, das gerade Familien, die durch die Coronavirus-Pandemie in Schwierigkeiten geraten, stark unter die Arme greift. Denn in vielen Familien reduziert sich derzeit völlig unvorhergesehen das Einkommen. Damit diese Einbrüche besser verkraftet werden, soll der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, zeitlich befristet umgestaltet werden.

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Ich möchte allen Familien im Kreis Mettmann ans Herz legen, sich dort zu informieren.

Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld für Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp reicht, um den Bedarf der Familie zu decken. Pro Kind kann man bis zu 185 Euro zusätzlich beantragen. Der Kinderzuschlag wurde durch das Starke-Familien-Gesetz zu einer möglichst einfachen und verlässlichen Leistung umgestaltet.

Wir haben für Menschen, die in Schieflagen geraten sind ein möglichst schnelles und unkompliziertes Verfahren ermöglicht, das zeigt, dass die Koalition auch in dieser Krise handlungsfähig bleibt. Wir lassen Familien nicht im Stich.“

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.notfall-kiz.de

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de

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