Schluss mit lauten Laubbläsern und Co.?

von Ria Garcia

Foto: Pexels / Pixabay

Am vergangenen Dienstag ging es im Ausschuss unter anderem um die Vergabe der Grün- und Grauflächenpflege ab 2023. In die Ausschreibung sind einige Neuerungen eingeflossen. Nur die Akku betriebene Handgeräte bedürfen noch einer Entscheidung durch den Ausschuss oder Rat.

Die Verwaltung legte dem Ausschuss den Entwurf der Ausschreibung vor, in dem aus Gründen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit geprüft wurde, ob eine Umstellung der
Leistungen mit handgeführte Kleingeräten (Laubbläser, Freischneider, Heckenscheren, Motorsägen usw.) auf Akkubetrieb erfolgen kann. In der Vorlage wurden mögliche Mehrkosten von 310 Tsd. Euro jährlich genannt, weshalb der Ausschuss darüber entscheiden sollte, ob Akku betriebene Geräte in die Ausschreibung aufgenommen werden sollen.

Helmut Rohden signalisierte, dass die CDU derart hohe Mehrkosten nicht mittragen werde. Peter Knitsch freute sich, dass die Verwaltung viele Punkte in den Ausschreibungsentwurf übernommen hatte, die im Ausschuss in der Vergangenheit kritisiert wurden. “Ich vertrete allerdings die gegenteilige Meinung von Herrn Rohden. Gern hätten wir schon heute ausschließlich Akku betriebene Handgeräte. Bürger haben immer wieder kritisiert, dass die Geräte mit Benzinmotor zu laut sind.” Die Kostenschätzung der Verwaltung hielt er für überzogen. “Jetzt haben wir die Chance das zu machen, jetzt sollten wir es auch tun”, plädierte er dafür die Akku betriebene Geräte in die Ausschreibung aufzunehmen. Außerdem wies er darauf hin, dass in der Vorlage die Angabe zum CO2-Ausstoß fehle. “Der entscheidende Punkt sind hier die Finanzen und das Defizit im Haushalt. Die zusätzlichen Kosten für Akku betriebene Geräte werfen uns bei der Sanierung des Haushalts zurück”, konterte Jan Wirtz von der CDU.

Im Raum stand schließlich die Option beide Varianten Akku oder Benzin angetriebene Geräte in der Ausschreibung abzufragen, worin die Verwaltung aber vergaberechtliche Probleme sah. Die Frage soll nun zur rechtlichen Prüfung an die Vergabestelle verwiesen werden. Alexander Schulze wünschte sich einen größeren Fokus auf die Biodiversität in der Ausschreibung und eine Übersicht der von Rasen- in Blühwiesen umgewandelten Flächen. Mit den genannten Fragestellungen wurde die Entscheidung in den Rat vertagt. Bis dahin sollen die Antworten vorliegen, da die Entscheidung zur Ausschreibung noch vor der Sommerpause erfolgen muss, damit die Grün- und Grauflächenpflege fürs kommende Jahr beauftragt werden kann.

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