Sanierung der L 239: Verkehrssicherheit nicht hintenanstellen

Büro Dirk Wedel, MdL

Dirk Wedel (MdL, FDP). Foto: Wahlkreisbüro Dirk Wedel

Nachdem die Aussagen der Landesregierung zum Planungsstand der Sanierung der L 239 vor rund einem Jahr für Ernüchterung unter Autofahrerinnen und Autofahrern gesorgt haben, hat der Mettmanner Landtagsabgeordnete Dirk Wedel (FDP) erneut den Sachstand bei der Landesregierung erfragt. Das Ergebnis: Die Landesregierung tut nicht genug, um die Verkehrssicherheit auf der L 239 sicherzustellen.

Die L 239 verläuft zwischen Mettmann und Ratingen und schafft die Anbindung an die A 44 und den Flughafen Düsseldorf. Insbesondere ihr Abschnitt durch das Schwarzbachtal (Mettmanner Straße) ist seit Jahren Anlass für Ärger. Die Gründe dafür liegen im schlechten Zustand der Fahrbahn, der geringen Fahrbahnbreite und den engen Kurvenradien. Geplant wird deswegen eine zweispurige Erneuerung der Straße. Für Kritik im Zusammenhang mit der Planung der Sanierung hatten vor einem Jahr Äußerungen der lokalen Vertreter der Regierungsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesorgt, die vermuten ließen, dass man beabsichtigen würde, den Bau eines parallel verlaufenden Geh- und Radwegs zeitgleich zur Sanierung der Straße baulich umzusetzen. Da die Planung des Geh- und Radwegs wesentlich weniger weit fortgeschritten ist, hätte dies zur Folge, dass sich das gesamte Vorhaben aufgrund der ohnehin langwierigen Planverfahren erheblich verzögern würde.

Während die Landesregierung in ihrer Antwort aus dem vergangenen Jahr noch ankündigte, eine Verzögerung der Sanierung aufgrund des Ziels, beide Vorhaben gleichzeitig umzusetzen, unbedingt vermeiden zu wollen, ist nun – ein Jahr später – lediglich die Rede davon, besonders schlechte Abschnitte der L 239 vorzeitig zu sanieren. Das Ziel einer parallelen baulichen Umsetzung verfolge man hingegen grundsätzlich weiter. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das von Oliver Krischer (Grüne) geführte Verkehrsministerium dem Druck der lokalen Vertreter der Regierungsfraktionen nicht standhalten konnte und in der Konsequenz dem vom Landesbetrieb Straßen.NRW selbst dargelegten Sanierungsbedarf nicht gerecht wird.

Dirk Wedel MdL erklärt dazu: „Es kann nicht sein, dass die Sanierung der L 239 derart verzögert wird. Im Gegensatz zur weiter vorgeschrittenen Planung der Sanierung ist lediglich die Vorplanung des Geh- und Radwegs abgeschlossen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist verpflichtet, einen verkehrssicheren Zustand auf den Landesstraßen sicherzustellen. Mit Blick auf den Zustand der L 239 kann hierfür eine punktuelle Sanierung an besonders schlechten Streckenabschnitten nicht genügen. Verkehrspolitische Ideologie darf in keinem Fall über die Verkehrssicherheit gestellt werden.“

Der Vergleich der beiden Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Landtagsabgeordneten Wedel zeigt überdies, dass die Landesregierung mittlerweile gänzlich davon absieht, eine Aussage über den Abschluss des Verfahrens zu treffen. Während man zu Jahresbeginn 2023 bei optimalen Verfahrensablauf noch mit einem Planfeststellungsbeschluss im vierten Quartal 2023 bzw. im ersten Quartal 2024 rechnete, macht die Landesregierung jetzt keine Angaben mehr zur Fertigstellung des Beschlusses, geschweige denn zum Baubeginn.

„Die vielen Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf die L 239 angewiesen sind, verdienen eine Auskunft über die für die Sanierung angedachte Dauer. Sie sind es, die tagtäglich fast schon slalomartig Baustellenbarken und Schlaglöcher auf der L 239 umfahren müssen und diesen Zustand wohl auch zukünftig hinnehmen müssen. So ist die L 239 im jüngst vom zuständigen grünen Ministers Krischer veröffentlichten Straßenerhaltungsprogramm 2024 im Gegensatz zu 151 anderen Landesstraßen nicht enthalten, was wenig Hoffnung auf zeitnahe Fortschritte in Bezug auf dieses Vorhaben macht. Offensichtlich liegt der Fokus nicht auf einer raschen Sanierung dieser wichtigen Verkehrsverbindung.“, erläutert Dirk Wedel, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW.

Download Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1353 vom 9. Februar 2023 (PDF)

Download Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3354 vom 16. Februar 2024 (PDF)

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