Auch 2021 gibt es eine ganze Reihe von Neuregelungen und Fristen, die sowohl große als auch kleine Unternehmen beachten müssen.
Da viele dieser Neuerungen bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind, informieren wir darüber – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in unserem Online-Magazin“, so Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice der IHK Düsseldorf. Dazu gehören unter anderem:
Der gesetzliche Mindestlohn, der aktuell bei 9,35 Euro brutto liegt, wird bis zum 1. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro erhöht. Seit 1. Januar beträgt er nun 9,50 Euro, ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro. Ab 1. Januar 2022 wird er nochmals auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf dann 10,45 Euro erhöht.
Seit 1. Januar 2021 kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2021 bezogen werden. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind zudem nun bis Ende Dezember 2021 von der Steuer befreit. Ferner gibt es neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Danach steigt die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro); die Versicherungspflichtgrenze auf 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).
In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nun ein Höchstbeitrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. Die Einkommensgrenze steigt in der knappschaftlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern auf 8.700 Euro, in den neuen auf 8.250 Euro. Auch für Internethändler gibt es Neues: Am 31. Dezember 2020 endete der Aufschub der BaFin für die technische Umsetzung der so genannten starken Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication – SCA).
Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Zahlungsdienstleister Kartenzahlungen im Internet nur noch ausführen, denn eine solche vorliegt. Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs von Händlern aus Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler. Apropos Mehrwertsteuer: Nach der krisenbedingten Absenkung gelten seit dem 1. Januar 2021 wieder die herkömmlichen Umsatzsteuersätze: Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent und der ermäßigte sieben Prozent. Darüber hinaus will die Europäische Union die Aussagekraft des EU-Energielabels stärken. Dazu gehört auch die Anpassung der Energieeffizienzklassen. 2021 beginnt die Umstellung auf das neue EU-Energielabel, das fortan die Energieeffizienzklassen A bis G zeigen wird. Ab 1. März 2021 müssen die Labels im Handel innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden.
Energieaudits und die Abgabe einer Online-Erklärung sind grundsätzlich Pflicht. Falls – bedingt durch die Corona-Krise – das Energieaudit bislang nicht fristgerecht erledigt werden konnte, muss dieses bis zum 28. Februar 2021 nachgeholt werden. Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen. Wohnungseigentümer und Mieter haben darüber hinaus künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.
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