„Wir freuen uns, dass wir das strikte Besuchsverbot ab Montag aufheben können und unter Vorbehalt Besuche eingeschränkt wieder möglich sind“, heißt es aus dem Evaneglischen Krankenhaus in Mettmann.
So gilt ab dem 22. Februar folgende Regelung:
- Jeder stationäre Patient benennt eine feste Bezugsperson für die Dauer des Aufenthaltes. Diese feste Bezugsperson darf max. 1 Stunde / Tag zu Besuch kommen.
- Besuchszeit: 15 – 16 Uh oder 17 – 18h
- Der Selbstauskunftsbogen im Eingangsbereich des Krankenhauses muss ausgefüllt werden oder das bereits zu Hause ausgefüllte Formular (auf Website zum Download) wird mitgebracht. Es besteht auch die Möglichkeit, sich online zu registrieren. Hier geht es zum Link: Covent Login
- Besucher mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt!
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist für die Dauer des gesamten Aufenthaltes in unserem Krankenhaus verpflichtend.Bitte halten Sie Abstand und desinfizieren Sie sich die Hände.
- Väter dürfen nach wie vor mit zur Geburt in den Kreißsaal, in das Familienzimmer und zu Besuch kommen.
- Angehörige von Palliativ- und Intensivpatienten haben unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Arzt Zutritt.
- Besucherzahl: 1 Besucher (benannte Bezugsperson) pro Patient pro Tag für 1 Stunde
„Wir wissen, dass der Besuch von Familie und Freunden den Heilungsverlauf der Patienten in unserem Krankenhaus positiv beeinflusst. Dennoch behalten wir uns Änderungen abhängig von der Pandemieentwicklung vor.“
Hinterlasse jetzt einen Kommentar