Mittel für Teilhabechancengesetz sichern

Caritasverband Mettmann

Foto: janeb13 / Pixabay

Kürzungen von 200 Millionen Euro für die Eingliederung in Arbeit stoppen

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startete ihre Kampagne #DauerhafterLockdown

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Im Kreis Mettmann gibt es aktuell 10.614 erwerbsfähige Langzeitarbeitslose (SGB II) – demnach 800 mehr als vor „Corona“ – sie dürfen keine Krisenverlierer bleiben. Hinzu kommen 5.223 Arbeitslose, die Arbeitslosengeld erhalten (SGB III). 20.213 Menschen sind in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit), dies sind Menschen, die aktuell Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung sind. Zudem existieren im Kreis Mettmann knapp 20.000 Bedarfsgemeinschaften, in denen etwa 39.000 Personen leben. Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Mettmann hat seit dem Beginn des Teilhabechancengesetzes (01.01.2019) bis heute eine Vermittlungsquote aus Arbeitsgelegenheiten (gemäß § 16d SGB II) von 25 %.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

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