‘Laufen unter Flutlicht’ vorerst nicht möglich

Foto: © Stadt Erkrath

Schließung von Sportanlagen durch Coronaschutzverordnung

Die von Bund und Länder kürzlich vereinbarten Regelungen zum Infektionsschutz, die zunächst bis zum 10.01.2021 gelten, lassen den Individualsport auf öffentlichen Sportanlagen nicht mehr zu. Demzufolge muss auch das Angebot „Laufen unter Flutlicht“ bis auf Weiteres ruhen. Die Regelungen gelten ab Mittwoch, den 16.12.2020.

Ebenfalls davon betroffen sind die zahlreichen Bolzplätze im Stadtgebiet, deren Nutzung ebenso untersagt ist wie die der Skateranlagen. Die jeweiligen Bereiche werden geschlossen oder abgesperrt. Eine Übersicht über die derzeit gültigen Regelungen für unser Stadtgebiet gibt es unter www.erkrath.de/corona.

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