Bundestagswahl 2025
Am Freitag, 24. Januar, entscheidet im kleinen Sitzungssaal des Kreishauses in Mettmann, Düsseldorfer Str. 26 (6. Etage), der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahlkreise 103 (Mettmann I) und 104 (Mettmann II).
Die Sitzung beginnt um 14.00 Uhr und ist öffentlich.
Kreiswahlvorschläge können noch bis zum 20. Januar, 18 Uhr, bei der Dienststelle des Kreiswahlleiters des Kreises Mettmann, Abteilung 32-2, Zimmer 1.158 und 1.111, Düsseldorfer Straße 26, 40822 Mettmann, schriftlich eingereicht werden. Weitere Informationen dazu sind dem Amtsblatt des Kreises Mettmann vom 28. Dezember zu entnehmen – nachzulesen auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de.
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