IHK informiert: NRW-Soforthilfe

IHK Düsseldorf

Foto: Mabel Amber / Pixabay

Abrechnungsbescheide beachten!

„Auch wenn die Schlussbescheide für die Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten NRW-Soforthilfe aus Sicht der Gewerbetreibenden und Selbständigen zur Unzeit kommen, müssen sie diese beachten“, erklärt Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice der IHK Düsseldorf. Hintergrund: Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Frühjahr 2020 die NRW-Soforthilfe bekommen haben, erhalten derzeit Abrechnungsbescheide, mit denen ihre jeweilige Förderhöhe und teilweise eine Rückzahlungsforderung festgesetzt wird.

Auf diesen Schritt hatte das Land NRW Mitte Juni 2021 zwar hingewiesen, dennoch sei es misslich, dass die Abrechnung so kurz vor den Feiertagen und angesichts drohender neuer Corona-Beschränkungen erfolge. „Sollten Gewerbetreibende und Soloselbständige den Schlussbescheid anfechten wollen, müssen sie fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Was genau dafür zu tun ist, wird in der ‚Rechtsbehelfsbelehrung‘ am Ende des Bescheides erläutert“, so Paffenholz abschließend. Weiterführende Informationen zur Abrechnung der Soforthilfe finden Unternehmen unter www.dusseldorf.ihk.de, Webcode: 5371064.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*