IG Fernwärme Hochdahl informierte auf dem Hochdahler Markt

von Susann Krüll

Infostand der IG Fernwärme Hochdahl e.V. am vergangenen Samstag am Hochdahler Markt. Foto: Susann Krüll

Sehr zahlreich nutzen die Fernwärmekundinnen und -kunden am vergangenen Samstag das Angebot Fragen zu den Endabrechnungen des ehemaligen Versorgers EON für das Jahr 2022 an die Vorstandsmitglieder der IG Fernwärme Hochdahl e. V. zu stellen.

Der ein oder andere Einkaufende, der zwischen 10h und 14h zum Einkaufen bei EDEKA Windges gehen wollte, wunderte sich vielleicht über die Menschentraube, die die fünf Vorstände, bzw. Mitglieder des Vereins IG Fernwärme umringten. Einige nutzen, als sie sich erkundigt hatten, um welches Thema es gehe, die Gelegenheit sich dazuzugesellen, zuzuhören oder eigene Fragen zu stellen.

Foto: SK

Die große Mehrzahl Fernwärme-Kunden erhielten Nachzahlungen für 2022

Und diese Nachforderungen fielen oftmals sehr ’saftig‘ aus. Von niedrigen dreistelligen bis zu solchen im vier- oder auch vereinzelt fünfstelligen Bereich berichteten die Betroffenen, die sich am vergangenen Samstag eingefunden hatten, um das Info-Angebot der Interessengemeinschaft zu nutzen. Diese hatte sich im vergangenen Jahr gegründet und konnte auch an diesem Tag einige neue Mitglieder gewinnen.

Während der mehr als dreistündigen Zeit wiederholten die fünf Herren, die von einzelnen kleinen Menschen-Trauben umringt wurden, diese Ratschläge unzählige Male: „Widerrufen Sie ihre SEPA-Lastschrift, sofern sie EON eine erteilt hatten. Wenn Sie die Nachzahlungen für 2022 begleichen, behalten Sie 20% der Gesamtsumme ein. Geben Sie im ‚Betreff‘ als Grund für die Kürzung der Forderung die Klage an, die der Verband der Verbraucherzentralen gegen die Fernwärme-Preisberechnung für die Heizkosten angestrebt hat. Schließen Sie sich der Sammelklage an, wenn diese zugelassen wird. Informationen und den Vordruck finden Sie auf unserer Website“, so ihre Ratschläge, zu denen auch gehört, die Kündigung der SEPA-Lastschrift per Einschreiben zu verschicken.

Auf die Frage, ob man die 20% Einbehalt auch auf die Warmwasser-Nachzahlung erheben oder nur auf den Anteil für die Wärmeabrechnung, lautete Peter Knitsch Antwort: „Ich habe diese Unterscheidung bei meiner Nachzahlung nicht gemacht. Denn wenn der Sammelklage des Bundes der Verbraucherzentralen Recht gegeben wird, dann bekommen Sie noch mehr zurück, als Sie mit den 20 Prozent unter Vorbehalt weniger gezahlt haben. Denn die Erhöhungen für das Jahr 2020 und 2021 erachten die Fachleute der Verbraucherzentralen ebenfalls für unverhältnismäßig hoch. Im Jahr 2020 betrug der Arbeitspreis pro Kilowattstunde ca. 6 Cent, 2021 dann 12 Cent und 2022 berechnet EON sogar 21,7 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer, als annähernd das Vierfache gegenüber 2020.“ Auch seine Vorstandskollegen Ulf Pambor, Klaus Kellings, Karl-Heinz Maurer und Ulrich Thieme gaben diese Ratschläge, die keine rechtliche Verbindlichkeit erheben.

Auch die BmU, die seit Jahren das Thema Fernwärme auf ihrer Agenda hat, und auch nach der Übernahme durch die 100% Stadttochter, die Stadtwerke Erkrath, an den Themen rund um Berechnungen dran ist, bietet Fernwärmekundinnen und -kunden das Angebot, telefonisch einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, Tel. Nr.: (0 21 04) 46506 oder per Mail an bmu@bmu-erkrath.de.

Weitere Infos zum Thema „Fernwärme“ finden Interessenten und Betroffene auf der Website der IG Fernwärme Hochdahl e. V.: https://www.fernwaerme-hochdahl.de. Hier finden Kundinnen und Kunden auch den Vordruck, den die Verbraucherzentralen zu Verfügung stellen, um sich ihrer Sammelklage anzuschließen. In den kommenden Wochen wird mit der Entscheidung gerechnet, ob die Einreichung der Sammelklage zugelassen wird.

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