Haushaltssicherung ist gescheitert

BmU Erkrath

Bernhard Osterwind. Foto: privat

BMU Stellungnahme zum Haushalt 2023 | Jetzt: 3 Millionen direkt aus der Tasche der Bürger, 7,2 Mio. aus der Zukunft Nächstes Jahr: 5,5 Millionen aus Vermögensverzehr und 1,6 Mio. aus der Zukunft

Man könnte viele Themen zum Haushaltsplan 2023 ausführen. Ausgewählt habe ich:

  1. Grundsätze der Haushaltsführung in schwieriger Zeit
  2. Kosten aus Sicht der Bürgerschaft
  3. Energiekosten
  4. Das Wort der CDU gilt nicht

Beginnen wir mit dem Grundlagenbeschluss zum letzten Haushalt, auf den auch die Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung des Haushaltes 2022 Wert legte. Am 22.2.2022 wurde auf Antrag der BmU, CDU und FDP beschlossen:

„Der Rat der Stadt Erkrath beschließt die Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes. Der Planungszeitraum soll bis 2030 reichen. Der Haushaltsausgleich ist ab 2025 anzustreben.
Das freiwillige Haushaltssicherungskonzept orientiert sich am Ausführungserlass des MIK NRW vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung und wird spätestens zur Haushaltseinbringung 2023 vorgelegt. Über das Verfahren der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Unter Zuhilfenahme externen Sachverstands sind die Alternativen aufzuzeigen, wie ein dauerhafter Haushaltsausgleich ab 2025 zu erzielen und mindestens bis 2030 zu halten sein könne. Auf Steuererhöhungen soll möglichst verzichtet werden.“

Es wurde dann das Beratungsunternehmen PWC beauftragt, welches die extreme Belastung durch die drei Großprojekte Gymnasium Erkrath, Campus Sandheide und Feuerwehrhauptwache in den Mittelpunkt stellte:

Quelle: PWC Ergebnisbericht

Es soll an dieser Stelle nicht noch einmal durch dekliniert werden, welche politischen Fehler insbesondere beim „Campus“ Sandheide gemacht wurden und welche Einsparmöglichkeiten beim Gymnasium Erkrath verpasst wurden. Außer wenigen kosmetischen Reparaturen (Verzicht auf den Sportplatz auf dem Dach mit erheblichen verlorenen Planungskosten), haben sich CDU und SPD zu einer Koalition der Ausgabenpolitik zusammengefunden und damit FDP und BmU aus dem vor einem Jahr noch mit der CDU gemeinsamen Boot , einer bürgerschonenden, nachhaltigen Finanzpolitik herausgeschubst.

Die ständigen Seitenwechsel der CDU gefährden immer wieder wichtige Projekte, so auch jetzt die gesamte Haushaltsarchitektur.

Das war aber diesmal eine Richtungsentscheidung nicht nur für diesen Haushalt, sondern für die nächsten Jahre.

Der Haushaltsausgleich wurde zum Preis einer Grundsteueranhebung B von 510 v.H. auf 652 v.H. und Grundsteueranhebung A von 210 auf 285 erreicht. 6 Mio. sind dabei allerdings 2023 für Corona Schäden, 1,3 Mio. für den Russ. Angriffskrieg als „Außerordentlicher Ertrag“ ausgebucht! Die Grundsteueranhebung deckt diese 7,2 Mio. „Bilanzierungshilfen“, letztlich auch eine Verschiebung der Belastung in die Zukunft nicht ab. Im darauf folgenden Jahr 2024 wäre lt. PWC eine ergebnisneutrale Grundsteueranhebung auf über 1000 % fällig geworden, da hier erste Abschreibungen für die Großprojekte anfallen.

Stattdessen ist hier mit einem Eigenkapitalverzehr von 5,5 Mio. kalkuliert (zusätzlich 1,6 Mio. Ausbuchung für den Russ. Angriffskrieg) . Ob das auskömmlich ist, muss man bezweifeln. Die „Bilanzierungshilfen“ sind beginnend 2026 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben oder direkt abzubuchen.

Fazit:

Ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen ist noch nicht mal versucht worden. Es liegt dazu noch nicht mal, trotz des eindeutigen Auftrages 2022, ein Vorschlag vor. Verzicht auf Grundsteuererhöhung ist nicht gelungen: Jetzt gehen wir mit ca. 3 Mio. € in die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger.

Das Nachhaltigkeitsprinzip wird auch verfehlt: Ab 2024 wird wieder das Eigenkapital, wie bisher, verzehrt und das Nachhaltigkeitsziel trotz der deutlichen Steuererhöhung des Vorjahres schon wieder verfehlt.

Trotz jährlich steigender Erträge prognostizierte PWC folgende Defizite ohne Einsparmaßnahmen:

 20232024202520262027202820292030
Ergebnis in Mio. €-3,2– 10,0-8,6-6,5-6,0-4,2-2,2-0,1
Ergebnisneutrale Grundsteuer679%1003%917%984%972%882%785%681%
Verwaltungsvorschlag652 %       

Ohne Erhöhung des Realsteuerhebesatzes wäre die Bedingung einer verpflichtenden Haushaltssicherung nach §76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW erfüllt, da kein ausreichendes Sparergebnis erzielt werden kann, ohne die Großprojekte anzufassen.

Aus Sicht der Bürgerschaft, die unter den Energiekosten und Inflation ächzt, sind auch zahlreiche weitere Gebührenanhebungen zusätzlich (!)neben den Steuererhöhungen aus verschiedenen Gründen (Einnahmemehrung, Kostensteigerung, Anpassung an das Umsatzsteuergesetz) in der Summe ein Problem:

Erhöhungen gab es in letzter Zeit zusätzlich bei der Hundesteuer 237/2022 1. Ergänzung, Vergnügungssteuer 274/2022, Gebühren Friedhöfe 270/2022, Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Feuerwehr 248/2022, Gebührentarif für den Rettungsdienst 271/2022, Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 269/2022, Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 212/2022, Abfallentsorgung 268/2022, Entwässerung 212/2022, Bücherei 223/2022 1.Ergänzung, Entgeltordnung für das Bürgerhaus Hochdahl 225/2022, Entgeltordnung für die Stadthalle 226/2022, Jugendmusikschule Erkrath 229/2022 1. Ergänzung, Verpflegungsentgelte in KITAs 245/2022  sowie Gebühren zur Sondernutzung z.B. von Straßen 129/2022.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Neanderthal hat auf die Folgen der Anhebung der Grundsteuer A für die Waldbesitzer, die extrem von verschiedenen Kalamitäten betroffen sind, hingewiesen. Zunehmend Verantwortung trägt die Stadt auch für die Energiekosten, welche die Stadtwerke als 100prozentige Tochter ihren Bürgerinnen und Bürgern abverlangt. Die Preise für Gas und Strom fallen, trotzdem sind die entsprechenden Tarife von den Stadtwerken noch nicht gesenkt worden.

Foto: Archiv H. Eggerath

Am 18.4.1970 fuhr ich bei dem großen Autokorso aus Hochdahl zur Esso Zentrale nach Düsseldorf mit, um gegen die überhöhten Fernwärmekosten zu demonstrieren. Auch damals gab es den Ruf nach Kommunalisierung, verbunden mit der Forderung auf angemessene Raumheizung: „Senkung der Kosten um 35 %“. Dann kam der weltweite Ölpreisschock, der zu den Sonntagsfahrverboten führte.

Man sieht, es hat sich bis heute nicht viel geändert. Außer der Kommunalisierung. Aber bis jetzt führen die Stadtwerke die Fernwärme wie vorher E.ON linear unter den gleichen Konditionen fort und sie wollen sogar in neue Gaskraftwerke investieren. Die Fernwärme Hochdahl ist trotz ihres überalterten Zustandes eine der teuersten Anlagen bundesweit. Für die Nutzer wird es noch teurer als unter E.ON, da jetzt die CO2 Abgabe hinzukommt. Auch die Stadtwerke müssen u.U. einen CO2 Preis von zur Zeit ca. 100 €/Tonne statt der 10 € / T von E.ON bezahlen. Als 100% ige Eigentümerin der SWE ist nun besonders die Stadt gefordert, dem Versprechen, das Bürgermeister Schultz gegeben hat: „Wir als Stadt Erkrath glauben, dass wir die Hochdahler Haushalte deutlich kostengünstiger und effizienter mit Wärme versorgen können.“ (WZ 26.04.2018) Taten folgen zu lassen.

Diejenigen, die Versprechungen abgegeben haben und z.T. widerlaufende Beschlüsse gefasst haben, müssen nun langsam Ergebnisse zeigen. Mit dem Vollzugsdefizit bei Versprechen sind wir wieder bei der CDU. Im Kommunalwahlprogramm 2020 verspricht sie: „Die Steuerlast für Bürger und Unternehmen ist heute schon hoch. Wir wollen die Steuern keinesfalls erhöhen und – wenn möglich – auch mal senken.“

keinesfalls“! Was für ein starkes Wort. Welcher Fall ist denn heute?

Die vor einem Jahr gemeinsam definierten Ziele mit der BmU und die Versprechen gegenüber der Bürgerschaft, hat die CDU (mal wieder) – wie auch z.B. im Fall Neanderhöhe – in eklatantem Maße verlassen.

Die BmU lehnt die neue Haushaltspolitik der CDU ab.

Bernhard Osterwind 20.02.2023

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