Haushalt: Stadt will Hundesteuer erhöhen

von Christian Zimmer

Symbolbild: PicsbyFran / Pixabay

Im Rahmen des Haushalts-Optimierungs-Konzeptes soll die Hundesteuer erhöht werden.

Die Beträge für einen und ab zwei Hunden sollen durch Erhöhungen angeglichen werden, außerdem erhöhte Steuersätze für „gefährliche Hunde“ eingeführt werden. Das geht aus einer Ratsvorlage hervor.

Grundlage für die Erhöhung ist eine Analyse der Stadtverwaltung, in der die Hundesteuersätze unter den Städten im Kreis Mettmann verglichen wurde. Dabei hat die Verwaltung festgestellt, dass Erkrath mit derzeit 120 Euro/Jahr für einen Hund zwar im Durchschnitt des Kreis Mettmann liegt, bei den Sätzen für Hundebesitzer mit zwei Hunden jedoch 22 Euro niedriger ist und ab drei Hunden 26 Euro niedriger als der Durchschnitt ist.

Die letzte Erhöhung in Erkrath fand zum 1. Januar 2021 statt, der Satz für einen Hund wurde um 10 Euro auf 120 Euro/Jahr erhöht. Die Sätze für zwei Hunde sowie drei und mehr Hunde sind bereits seit 2013 konstant 130 und 150 Euro/Jahr. Die Stadtverwaltung schlägt nun aufgrund der „äußerst schwierigen Haushaltslage der Stadt Erkrath“ eine „maßvolle Erhöhung“ der Hundesteuersätze vor.

Bereits ab 1. Januar 2023 sollen folgende Sätze fällig werden:

  • 1 Hund: 132 Euro/Jahr (+ 12 Euro)
  • 2 Hunde: je 132 Euro/Jahr (+ 2 Euro)
  • 3 Hunde und mehr: je 150 Euro/Jahr (unverändert)

Im Vergleich zu den anderen Städten im Kreis Mettmann liegt Erkrath mit der Erhöhung bei einem Hund auf dem zweiten Platz hinter Wülfrath (168 Euro/Jahr) und vor Mettmann (130 Euro/Jahr). Bei zwei Hunden sowie bei drei Hunden und mehr ist Erkrath hingegen günstig, in beiden Fällen liegt lediglich Monheim mit 120 Euro/Jahr bzw. 144 Euro/Jahr noch niedriger.

Erhöhte Steuer für ‘gefährliche Hunde’ – 2012 noch abgelehnt

Erstmals sollen auch Steuersätze für sogenannte ‘gefährliche Hunde’ festgesetzt werden. Dies sind gemäß § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW unter anderem die Rassen Pittbull Terrier, Bullterrier, Rottweiler und weitere, auch als Kreuzungen. Zudem können im Einzelfall Hunde, welche „mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität“ ausgebildet wurden oder zum Beispiel einen Menschen gebissen haben als ‘gefährliche Hunde’ eingestuft werden.

Für die Besitzer derartige Hunde wird es besonders teuer: Statt bislang 120 Euro soll die Hundesteuer auf 500 Euro/Jahr je Hund steigen. Damit liegt Erkrath aber noch zusammen mit Ratingen auf dem niedrigsten Satz im Kreis Mettmann. Spitzenreiter ist Mettmann mit 970 Euro/Jahr für einen ‘gefährlichen Hund’, bei zwei und mehr ‘gefährlichen Hunden’ nehmen Ratingen und Wülfrath sogar 1.200 Euro/Jahr je Hund. In dem Vorschlag der Verwaltung gibt es keinen Unterschied über die Anzahl der „gefährlichen Hunde“.

Der Erkrather Stadtrat sprach sich im Dezember 2012 noch knapp gegen eine gesonderte Besteuerung für ‘gefährliche Hunde’ aus: Bei 20 Stimmen dafür, 25 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen wurde das Vorhaben durch Gegenstimmen von SPD, BmU, FDP sowie 2 Ratsmitgliedern der CDU gestoppt. Die Verwaltung schlug 1.000 Euro/Jahr für jeden ‘gefährlichen Hund’ vor. Damals gab es 60 derartiger Hunde in Erkrath, doppelt so viele wie derzeit.

Über 36.700 Euro Mehreinnahmen

Die Erhöhung um 12 Euro würde derzeit 2.089 Tiere bzw. deren Besitzer betreffen – das macht Mehreinnahmen von 25.068 Euro. Die Erhöhung um 2 Euro betrifft 524 Tiere, was somit 1.048 Euro Mehreinnahmen in den Haushalt bringt. 29 ‘gefährliche Hunde’ würden zudem 10.672 Euro mehr einbringen (hier werden je 368 Euro zusätzlich zu den bereits 132 Euro gezählt).

Insgesamt würde die Erhöhung der Hundesteuer somit über 36.700 Euro im Jahr der Stadt an Mehreinnahmen bringen. Angesichts des großen Defizits im städtischen Haushalt nur ein geringer Beitrag, welcher Ausgaben in Millionenhöhe wohl kaum ausgleichen kann. Bereits mit den jetzigen Steuersätzen werden laut Verwaltung 330.000 Euro über die Hundesteuer eingenommen.

Beratungsablauf
Das Thema soll im Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2022 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses besprochen werden, anschließend soll der Rat am 13.12.2022 um 17:00 Uhr in der Stadthalle die neue Hundesteuersatzung beschließen. Beide Sitzungen sind öffentlich.

2 Kommentare

  1. Es ist bitter zu lesen, unter welcher Voraussetzung die Hundesteuer angehoben werden soll. Völlig außer Acht wird hier die soziale Komponente gelassen, die ein Hund für seinen Besitzer mit sich bringt! Und was ist mit den Meschen, die sich aufgrund immer höher werdender Gesamtausausgaben dann keinen Hund mehr leisten können?! Muss das Tier dann in ein Tierheim abgegeben werden?! Wer denkt denn einmal eine Sache zu Ende und trifft dann endlich die richtigen Entscheidungen, die dann Millionen Beträge einsparen und nicht im Salamiverfahren an die Bürgerinnen und Bürger herantritt, um sich zu sanieren! Und mit diesen Kleckerbeträgen ist eine Stadt langfristig gesehen nicht zu retten!

  2. Sehr enttäuschend, dass jetzt wieder eine erhöhte Steuer für Listenhunde eingeführt werden soll. Hunde, die ausschließlich aus dem Tierschutz angeschafft werden dürfen, die in einen Test den Nachweis der “Nichtgefährlichkeit” erbringen müssen und die in Erkrath sicher absolut unauffällig sind. Es ist einfach unbegreiflich und zeugt von Unkenntnis der Entscheidungsträger, sollten sie sich tatsächlich für eine derartige Erhöhung aussprechen. Und für die Hunde, die in den richtigen Händen absolute Traumhunde sind, ein weiteres Hindernis, aus den Tierheimen eine Weg in ein liebevolles Zuhause zu finden. Die “richtigen Hände” müssen übrigens auch vor Übernahme des Hundes den Nachweis erbringen, dass Sie geeignet sind.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*