Essensgeld in Kitas wird erst später erhöht

von Ria Garcia

Rathaus - Foto: Lutz Wulfestieg

Eigentlich sollte der Essensgeldbeitrag in städtischen Kitas zum 1. Januar 2023 von 59 auf 69 Euro steigen. Im Jugendhilfeausschuss wurde klar: So schnell geht das nicht.

Eigentlich wäre die geplante Erhöhung des Essensgeldbeitrags – folgt man dem Antrag der Grünen – gar nicht im Ausschuss behandelt worden. Mit dem Antrag hatten die Grünen das Thema auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses gebracht. Im Rahmen des Haushaltsoptimierungskonzept hatte die Beratung PriceWater Coopers errechnet, dass der Beitrag bei weitem nicht kostendeckend sei und kam auf einen prognostizierten monatlichen Betrag von 78,67 Euro für das Jahr 2023. Die Verwaltung hatte diesen bereits auf 69 Euro ‚abgemildert‘.

Als das Thema nun im Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde, lag auch eine eingeholte Stellungnahme des Stadt Eltern Beirats vor. Dieser konnte eine Erhöhung aufgrund gestiegener Kosten zwar nachvollziehen, sah aber mangelnde Transparenz bei der Berechnung des Beitrags und machte Verbesserungsvorschläge, mit denen möglicherweise Kosten gespart werden könnten.

Reinhard Knitsch (Grüne) machte im Ausschuss klar, dass die Grünen die Erhöhung so nicht mittragen wollen. Es sei für die unteren, aber auch mittleren Einkommensschichten der Gesellschaft schon jetzt eine schwierige Situation, das die allgemeinen Lebenskosten gestiegen seien. Er er bemängelte Transparenz in der Berechnung der Kosten. Peter Sohn (BMU) griff den Vorschlag des Stadt Eltern Beirats auf, die App Kitafino zu nutzen, damit ‚tagesscharf‘ das Essen bestellt werden könne, um Kosten zu sparen.

Michael Pfleging, Beigeordneter, machte darauf aufmerksam, dass die Stellungnahme erst am Mittwoch eingegangen sei. „Die Brisanz des Zeitpunkts ist uns bewusst“, verdeutlichte er, dass auch die Verwaltung im Blick habe, dass alle Kosten gestiegen seien. „So dezidiert konnten wir uns in der kurzen Zeit nicht mehr damit auseinandersetzen“, ging er auf die Vorschläge des Elternbeirats ein. Beim Caterer habe man angefragt und der Einsatz der App sei grundsätzlich möglich. Essensabbestellungen benötigen jedoch ein bis zwei Tage Vorlauf. Außerdem würde der Einsatz der App zusätzlich 15 Cent pro Mahlzeit an Kosten verursachen. Pfleging machte auch auf das Programm ‚Alle Kinder essen mit‘ aufmerksam. Hier könnten Eltern, die keine anderen Leistungen erhalten und den Essensbeitrag nicht mehr tragen können, auf Antrag eine Kostenübernahme erreichen. Außerdem bestehe für viele Familien, die ab Januar durch die Wohngelderhöhung Anspruch auf Wohngeld hätten, die Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Jan Pfeifer (SPD) machte zur Bedingung, dass man stärker auf das Programm ‚Alle Kinder essen mit‘ hinweise und Anträge auch direkt von den Kitas an die Verwaltung gestellt werden könnten. Marc Hildebrand (CDU) schloss sich an und kündigte an, dass die CDU der Erhöhung zustimme. Norbert Baumgarten (SKFM) machte darauf aufmerksam, dass nicht jeder mit solchen Anträgen umgehen könne. Außerdem hatte er Bedenken, weil die Wohngeldanträge sich im kommenden Jahr verdreifachen könnten und dann die Kapazitäten zur Bearbeitung fehlen würden. Anke Nordick, Sprecherin der Erkrather Interessengemeinschaft der Kindertagespflege, stimmte Norbert Baumgarten zu. Auch sei häufig damit konfrontiert, dass viele Eltern mit den Anträgen überfordert seien und regt an, dass Hilfe beim Ausfüllen solcher Anträge gewährt wird.

Nachdem im Verlauf der Diskussion auch die Frage aufkam, ob bei einer solchen Erhöhung nicht die Elternbeiräte der einzelnen Kitas beteiligt werden müssten, klärte sich diese Frage durch Verwaltungsrecherche. Nach § 10 Abs. 5 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sind die Eltern zu beteiligen, wenn die Verpflegungskosten nicht nur geringfügig angehoben werden sollen. Da die Erhöhung von 59 auf 69 Euro nicht als geringfügig zu sehen ist, kam man überein, dass das Thema in den nächsten Ausschuss (Februar 2023) vertagt wird und zwischenzeitlich die Elternbeiräte der städtischen Kitas zu beteiligen seien.

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