Tag 1: Eine Woche Kindertagespflege

Beispielbild Kinder Kinderpflege/ Pixabay: Bessi

Gemeinsam mit einem breiten Netzwerk an Tagespflegepersonen, Kindern, Eltern und weiteren Akteuren werden wir uns in dieser Woche jeden Tag mit dem Thema Kindertagespflege beschäftigten.

Ziel soll es sein, in Anlehnung an den Tag der Kinderbetreuung (in diesem Jahr der 10. Mai) den Fokus gezielt auf dieses Betreuungsangebot zu lenken und die Kindertagespflege mit all ihren Facetten vorzustellen. Wann kann eine Tagesmutter die richtige Wahl für unser Familienmodell sein? Und was kostet mich die Betreuung überhaupt? Fragen, mit denen sich die Mitarbeiter des städtischen Jugendamts regelmäßig beschäftigen. Für unseren Auftakt der fünfteiligen Serie hat der Fachbereich Jugend zahlreiche Informationen zusammengetragen. Gerne könnt Ihr uns aber auch im Zuge der Aktionswoche Fragen zukommen lassen, die wir gerne an die Tagesmütter, aber auch an die Verwaltung weiterleiten werden. Bitte richtet die Anfragen an redaktion@erkrath.jetzt oder schreibt sie uns in die untenstehende Kommentarleiste.

Wie kommt die Familie zur Tagesmutter/Tagespflegeperson (TPP)?

Viele Familien denken bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind zunächst nicht an das Jugendamt, obwohl es dort eine eigenständige Anlaufstelle, die pädagogische Fachberatung Kindertagespflege, gibt. Im persönlichen Gespräch mit den Fachberaterinnen können dann Wünsche und Bedarfe der Familie besprochen werden, damit eine möglichst passgenaue Platzvermittlung erfolgen kann.

Welche Formalitäten gibt es?

Wenn Eltern eine passende Tagespflegeperson gefunden haben, schließen sie mit eben dieser einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab. Beim Jugendamt erfolgt anschließend die Beantragung der Kostenübernahme durch die Stadt Erkrath. Entsprechende Vordrucke werden von der Fachberatung Kindertagespflege ausgegeben oder sind auf der Homepage der Stadt Erkrath abrufbar (siehe www.erkrath.de/kindertagespflege. Es erfolgt ein erneuter persönlicher Kontakt mit der Fachberatung um die Unterlagen einzureichen. Dabei müssen der Betreuungsvertrag sowie der Impfausweis im Original vorgelegt werden.

Welche Kosten fallen an?

Für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle ist ein Elternbeitrag an die Stadt Erkrath zu zahlen. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig von der Höhe des Bruttoeinkommens und der Anzahl der vereinbarten Betreuungsstunden. Kosten für die Ernährung des Kindes (Essensgeld) müssen von den Eltern direkt an die Kindertagespflegeperson entrichtet werden und sind nicht Bestandteil der Elternbeiträge. Weitere Kosten entstehen den Eltern nicht. Ausführliche Informationen hierzu sind der Homepage der Stadt Erkrath in der Rubrik Kindertagespflege zu entnehmen.

Wie ist die Tagespflege in Zeiten von Corona?

Die Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) gelten auch in der Kindertagespflege. Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt daher möglichst kontaktlos mit den Eltern. Die Eltern betreten dabei die Räume der Kindertagespflege nicht, sondern übergeben ihre Kinder im Eingangsbereich. Eine Eingewöhnungszeit mit einem Elternteil ist dennoch möglich. Ein Betretungsverbot besteht nicht. Die Eltern werden im Zuge der Kontaktreduzierungen gebeten, ihre Kinder nur zu bringen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Die Kontaktvermeidung soll zur Reduzierung des Infektionsrisikos beitragen.

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien: Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist und besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt, Kinder aus belasteten Lebenslagen und besonderem individuellen Bedarf, Kinder mit Behinderungen, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sowie Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können.

Welche Varianten gibt es?

Die Kindertagespflege ist vorrangig für Kinder ab dem ersten Lebensjahr und daher als sehr familiennahe Betreuungsform gedacht. In der Regel arbeitet eine Tagespflegeperson selbstständig und von zu Hause. Möglich ist auch, die Tätigkeit in angemieteten Räumen und/oder im Zusammenschluss mit zwei oder drei Tagespflegepersonen, also Großtagespflege durchzuführen. Dazu ist eine vorherige Beratung durch die Fachberatung Kindertagespflege zwingend erforderlich. Hier wird auch über die individuellen Voraussetzungen informiert und beraten. Die Tätigkeit als angestellte Tagespflegeperson ist ebenfalls möglich.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege in Erkrath sind unter www.erkrath.de/kindertagespflege abrufbar oder lassen sich auf der Seite der Kinderbetreuung Erkrath finden.

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