
Kreiswahlausschuss entscheidet über Neuzuschnitt der Kreiswahlbezirke
Die Bundestagswahl ist noch nicht vorüber, da werfen die Kommunalwahlen schon ihre Schatten voraus: Am Donnerstag, 6. Februar, kommt um 16.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Kreishauses in Mettmann der Kreiswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung anlässlich der Kommunalwahlen im September zusammen.
In der Sitzung geht es um die Einteilung des Kreises in 28 Kreiswahlbezirke. Bereits Ende 2023 hatte der Kreistag beschlossen, mit den Kommunalwahlen 2025 die Zahl der in den Kreistag zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter von 66 auf 56 zu verringern. Die Hälfte der Kreistagsmitglieder ist in Kreiswahlbezirken zu wählen. Das bedeutet, dass von den bislang 33 Kreiswahlbezirken fünf aufgelöst werden. Die verbleibenden 28 Kreiswahlbezirke erhalten damit etwas veränderte Zuschnitte.
Die Verwaltung hat dazu einen Vorschlag entwickelt, der jetzt dem Kreiswahlausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.
Anmerkung der Redaktion: Durch die Teilung des KWB 03 werden in Erkrath und Haan einige städtische Wahlbezirke verschoben. Für Erkrath würde das eine Verringerung der Kreiswahlbezirke von 3 auf 2,2 bedeuten.
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