Coronavirus: Neue Isolations-Regeln

von Christian Zimmer

Einen positiven Corona-Schnelltest wünscht sich niemand zum Fest. Foto: Christian Zimmer

Seit 30. November gelten neue Regeln für die Isolation bei einer Corona-Infektion. Nach fünf Tagen darf man die Isolation bereits – ohne sich freizutesten – verlassen.

Die NRW-Landesregierung hat die entsprechende Test- und Quarantäne-Verordnung angepasst. Nach einem positivem PCR-Test gilt nun eine fünftägige Isolation, gerechnet wird ab dem Tag, nachdem der positive Antigen-Schnelltest bei einer Teststelle oder der PCR-Test durchgeführt wurde. Wenn man am Montag einen PCR-Test macht, der positiv ist, gilt der Dienstag als erster Tag, der fünfte Tag ist somit der Samstag. Am Sonntag, dem sechsten Tag, darf man ohne weiteren Test die Isolation verlassen. Das Gesundheitsministerium NRW empfiehlt, noch bis zum zehnten Tag bei Begegnungen mit Menschen eine medizinische Maske zu tragen – insbesondere bei Begegnungen mit vulnerablen Personen wie über 60-Jährigen oder chronisch kranken Menschen.

Damit hat das Ministerium die Maßnahmen weiter gelockert und das sogenannte „Freitesten“ weitgehend gestrichen. Lediglich für Berufstätige in medizinischen Berufen schreibt die Test- und Quarantäne-Verordnung weiterhin vor, dass nach der Isolation ein berufliches Tätigkeitsverbot gilt, solange kein negativer Antigen-Schnelltest einer Teststelle oder ein PCR-Test (negativ oder positiv mit CT-Wert über 30) vorgelegt wird.

Verordnung trifft auf Praxis

Gerade einmal fünf Tage Isolation – ist das sinnvoll? Wir haben beim Kreis Mettmann nachgefragt. Das Kreisgesundheitsamt hat keine Statistik darüber und kann daher nicht sagen, wie lange die meisten der mittlerweile über 230.000 Infektionsfälle im Kreis Mettmann erkrankt waren. Da seit Sommer bereits die Regelung galt, dass nach zehn Tagen die Isolation ohne „freitesten“ endet, habe man in vielen Fällen ohnehin nicht mitbekommen, wie lange die Krankheitsdauer war.

Man teilt dort jedoch die Erfahrungen, die viele Menschen im eigenen Bekanntenkreis machen: Es ist eher eine Ausnahme, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Personen bereits nach fünf Tagen wieder negativ sind. Das bedeutet, dass womöglich viele Menschen an den Arbeitsplatz zurückkehren würden, obwohl sie weiterhin andere Mitarbeiter anstecken können. „Auch wir als Arbeitgeber müssen überlegen, wie wir damit umgehen“, sagte Daniela Hitzemann, Sprecherin beim Kreis Mettmann. Diese Fragen dürften sich nun viele Unternehmen stellen.

Das Gesundheitsministerium NRW gibt die „dringenden Empfehlungen“, sich bei Symptomen vom Hausarzt krankschreiben zu lassen und bis zu einem negativen Selbsttest freiwillig auf Kontakte zu verzichten oder konsequent eine (medizinische) Maske zu tragen – eventuell auch über die fünf Tage hinaus.

Aktuelle Regeln Die neue Test- und Quarantäne-Verordnung gibt es hier als PDF-Datei. Weitere Regelungen finden sich auf der Seite des NRW-Gesundheitsministeriums.

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