CO-Pipeline: Verbandsklage BUND ./. Land NRW

Redaktion erkrath.jetzt

Symbolbild Pipeline: douchewand/ Pixabay

Am Dienstag (2. Mai 2023) geht es vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch einmal um die CO-Pipeline.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte eine Verbandsklage gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung und zum Betrieb der Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung (CO-Pipeline) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen eingereicht.

Aus der Terminvorschau des Verwaltungsgerichts:
02.05.2023 – 10.00 Uhr – 3 K 8429/18 | Sitzungssaal II, Raum 243
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ./. Land NRW
Verbandsklage des BUND NRW gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung und zum Betrieb einer Kohlenmonoxid-Rohrfernleitung („CO-Pipeline“) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen von August 2018; gegen den (zuletzt hierdurch geänderten) ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von Februar 2007, der Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Leitverfahrens privater Kläger 3 K 1599/07 war (Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Mai 2011, Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen von August 2020 – 20 A 1923/11 – sowie Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von Dezember 2021 – 4 B 10.21 -), hatte der Verband nicht geklagt.

Die Verhandlung findet vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, statt. Das Verwaltungsgericht liegt etwa 20 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Eine Wegbeschreibung findet sich auf der Homepage des Verwaltungsgerichts.

Info für Besucher:
Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört eine Personenkontrolle an allen Eingängen. Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, sollte rechtzeitig am Gericht sein und mögliche Wartezeiten durch die Kontrollen einkalkulieren. Näheres hierzu unter Zugangskontrolle auf der Homepage des Verwaltungsgerichts.

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