
Ein Erfolg für die Bürger, aber noch kein Ende in Sicht
Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG Dü) geht der „juristische Höllenritt“ weiter, weil Covestro erklärt hat, das Urteil nicht zu akzeptieren, sondern die Berufung beantragen zu wollen.
Nach der Lektüre des Urteils erscheint klar: Covestro ist zu Besitzeinweisungsbeschlüssen in mehr als ein Dutzend Fällen von einer nahezu unbegrenzten zeitlichen Gültigkeit ausgegangen. Da aber den Vorgaben des § 38 EEG NRW nicht Rechnung getragen wurde, folgten die Richter den Argumenten der Kläger und beurteilten die Besitzeinweisungen als rechtswidrig und damit aufzuheben. Das VG Dü hat in diesem Termin drei Verfahren aus den Jahren 2007, 2008 und 2010 „zur gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden“. Dem Vorschlag des Richters, die weiteren mehr als zehn Verfahren ohne mündliche Verhandlung zu behandeln, wurde von den Parteien noch nicht zugestimmt. Dies dürfte sich nach der Ankündigung des Antrags auf Berufung durch Covestro auch erledigt haben.
Covestro scheint wie in dem bisherigen Vorgehen von einer bevorzugten Behandlung auszugehen. Ob diesem Begehr das Oberverwaltungsgericht folgt ist fraglich und wir werden das aufmerksam verfolgen.
Mit dieser Berufung dürfte sich Covestro selbst weiteren Stillstand verordnen. Ob diese Pause genutzt wird, auch auf neue Verfahren wie die Herstellung des Kunststoffes unter Nutzung des „neuen Rohstoffes CO2“ verstärkt zu setzen, ist allerdings fraglich, obwohl Covestro diese neue Strategie für sich als innovatives Chemieunternehmen schon länger bewirbt. Dazu hat Covestro auch bereits Pilotanlagen – auch mit erheblichen Fördermitteln – errichten können.
Es geht also spannend weiter und wir werden weiter wachsam und wirksam an dem Schutz der Menschen entlang der CO- Pipeline-Trasse arbeiten. Dabei freuen wir uns über die nach dem Urteil wieder zunehmende Unterstützung und Zuversicht der betroffenen Anwohnerschaft und deren Städte, dass Recht letzlich auch Recht bleibt.
Und wir setzen weiter darauf, dass die Befürchtung des Report-Moderators in einem Beitrag aus August 2007 nicht böse Wirklichkeit wird:
Georg Restle: „Stellen Sie sich vor, Ihre Kinder spielen draußen auf dem Spielplatz, und nur gut einen Meter tiefer im Untergrund verläuft eine Rohrleitung mit einem tückischen Giftgas. Ein Gas, das keiner riechen kann, und das innerhalb kurzer Zeit zum Tode führt, wenn es eingeatmet wird. Genau an einer solchen Giftgaspipeline wird zurzeit gebaut. Nein, nicht irgendwo draußen auf dem freien Feld, sondern mitten durch dicht besiedeltes Gebiet, unmittelbar vorbei an Wohn- und Schlafzimmern. Für diese Fernleitung wurde sogar extra ein Ausnahmegesetz erlassen. Und das alles nur, damit ein großer Chemiekonzern Gewinne machen kann. Sie glauben, das geht nicht? Geht doch! Wenn der Chemiekonzern Bayer heißt, und sich die ganze Geschichte in Nordrhein-Westfalen abspielt.“
Links zu dem Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf:
https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2026/26_06_09/index.php
VG Düsseldorf, 28.05.2026 – 35 L 495/26

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