
Premium | Auf der Liste der möglichen Sparmaßen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts steht auch die Aufgabe des Bürgerhauses als Maßnahme zur Kostenersparnis. Das könnte soziale und gesellschaftliche Folgen haben.
Mehrzweckhalle, Versammlungsräume, Planetarium, VHS, Musikschule, Tonstudio und ein Werkraum im Untergeschoss, Stadtbücherei, Kindertreff, Büros des Personalrats, Ehrenamtsbörse, TSV Jugendzentrum und nicht zu vergessen: Der AWO-Treff Hochdahl. Das Bürgerhaus ist vielfältig genutzt und die Aufzählung zeigt, dass es bis heute ein Ort für Begegnung, Kultur, Bildung und Soziales ist. Was würde aus all dem werden, wenn die Stadt das Bürgerhaus abreißt beziehungsweise abreißen lässt? Wir haben uns mit der Sparmaßnahme, den bisherigen Entscheidungen rund um das Bürgerhaus in Bezug auf die energetische Sanierung und mit der Geschichte des Bürgerhauses intensiv befasst und für unsere Leser alles zusammengetragen.
In der Liste der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen ist die „Aufgabe des Bürgerhauses“ ab 2031 aufgeführt. Der wegfallende Aufwand (Kosten) ist mit jährlich 417 Tsd. Euro angegeben. Erträge (Einnahmen), die es aus Mieten und Nutzungsgebühren geben müsste, wurden nicht beziffert. Textlich erläutert wird die Maßnahme so: „Die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen 2021-2025 im Baubereich belaufen sich auf rund 417.000 €. Diese resultieren insbesondere aus Kosten für Reinigung, Bewirtschaftung sowie laufende Bauunterhaltung. Mit dem Abgang des Bürgerhauses entfällt dieser jährliche Aufwand dauerhaft, sodass sich ein entsprechendes Einsparpotenzial im konsumtiven Haushalt ergibt. Die derzeitigen Nutzer sind anderweitig unterzubringen.“
Während eine nicht öffentlich tagende Finanzkommission im Februar bereits viele Maßnahmen aus der mehr als 80 Maßnahmen umfassenden Liste möglicher Sparmaßnahmen gestrichen hatte, bestätigte Bürgermeister Christoph Schultz am Rande der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19. Februar 2026, dass die Aufgabe des Bürgerhauses noch als abzustimmende Maßnahme in der Liste der Konsolidierungsmaßnahmen enthalten sei.
Anderweitige Unterbringung?
Es ist dieser kurze letzte Satz in der Erläuterung, der die meisten Fragen aufwirft. Der mit 27.700 Einwohnern (Wikipedia Stand 2023) größte Stadtteil Erkraths würde vor allem eine Veranstaltungshalle verlieren, die laut Angaben auf der Homepage der Stadt für 700 Personen Platz für Konzerte, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, Schulungen und Tanzveranstaltungen bietet. Auch die Versammlungsräume sowie die ehemalige Gaststätte, die gerne von Vereinen oder auch privat für Veranstaltungen oder Feiern angemietet werden, würden wegfallen. Für die VHS und die Musikschule müssten anderweitig Räumlichkeiten gefunden werden. Das betrifft auch das Tonstudio im Keller, das von der Bürgerhauswelle für die Produktion von Beiträgen genutzt wird.
Ob für den Kindertreff noch eine anderweitige Unterbringung anfällt, entscheidet sich während der weiteren Haushaltsberatungen, denn auch er steht auf der Liste der Sparmaßnahmen. Bei Wegfall ist eine jährliche Einsparsumme von 81 Tsd. Euro angegeben. In der Liste ist ein möglicher Wegfall bereits für den Sommer 2026 angegeben. Für den Stadtteil wäre es ein Verlust. Ein Verlust wäre auch der Wegfall des Planetariums, für das nur ein Neubau an anderer Stelle möglich wäre, da die Räumlichkeiten spezielle Anforderungen haben. Für den AWO-Treff (240 Quadratmeter) und das TSV Jugendzentrum (720 Quadratmeter) dürfte die „anderweitige Unterbringung“ nicht nur wegen möglicher Weise deutlich zu hohen Mietkosten an anderer Stelle schwierig werden. Auch die notwendigen Flächen dürften zentral in Hochdahl nicht wirklich zur Verfügung stehen.
Die anderweitige Unterbringung der Stadtbücherei (780 Quadratmeter) würde ebenfalls das Problem geeigneter Räume mit sich bringen und eine erneute Diskussion darüber auslösen, ob Erkrath zwei Standorte braucht. Dann allerdings stellt sich die sicher berechtigte Frage, ob der zu erhaltene Standort nicht in Hochdahl liegen muss, denn Alt-Erkrath hat nicht einmal halb so viele Einwohner, wie Hochdahl.
Gerade die Einwohnerzahlen sprechen auch dafür, dass sowohl das TSV Jugendzentrum, als auch der AWO-Treff Hochdahl weiterhin zentrale und finanzierbare Räumlichkeiten in Hochdahl brauchen. 1988 hatte der TSV die damals pflichtige Aufgabe der Stadt für den Betrieb des Jugendzentrums übernommen. Für Generationen von Kindern und Jugendlichen ist es seit dem zweites Zuhause gewesen. Ähnlich sieht es mit dem AWO-Treff aus. Vor allem für alleinstehende Senioren ist die Begegnungsstätte der Ort, der sie vor Vereinsamung schützt und sie durch Teilhabe auch fit erhält. Aber werfen wir doch einmal einen Blick auf Entstehung und Geschichte des Bürgerhauses Hochdahl.




Zur Geschichte des Bürgerhauses
Auch wenn heute kaum ein Einwohner in Hochdahl das Bürgerhaus missen möchte, war es zu Beginn nicht die „Liebe auf den ersten Blick“. Alles begann in der wachsenden Neuen Stadt Hochdahl mit einem Wettbewerb für das Bürgerhaus 1976. Die Jury entschied sich damals für den Entwurf der Architekten Wolfgang Pohl, Ursula Ringleben, Holger Drees aus Düsseldorf. In etwas mehr als zwei Jahren Bauzeit wurde das Bürgerhaus dann von September 1978 bis Anfang 1980 für 14 Millionen D-Mark gebaut. Rund 80 Prozent der Baukosten trug das Land NRW.
„Das entscheidende Manko lag in dem mangelnden Kontakt zu partizipationsbereiten Nutzergruppen, die wir eigentlich für unseren Planungsansatz gebraucht hätten. Wir waren gezwungen, deren Vorstellungen zu simulieren und als „Stellvertreter“ den Widersprüchen innerhalb der Gesellschaft Gestalt zu geben. Dies gelang uns (Pohl, Ringleben, Drees) am besten beim Bürgerhaus Hochdahl, obwohl die praktische Durchsetzung eines Konzeptes der Offenheit und Vielfalt gegenüber dem kommunalpolitischen Establishment schon fast über unsere Kräfte ging und zumindest bei mir zu ernsten psychischen Belastungen führte.“ Aus dem Aufsatz Wolfgang Pohl. Architektur in Deutschland – „Vater und Söhne“. Bürgerhaus Hochdahl und andere Projekte. ARCH+ : Zeitschrift Für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und Kommunalpolitische Gruppen. 1981. Quelle: Digitale Sammlung der Universitätsbibliothek Stuttgart
Für das bis heute interessante Bauwerk mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten erhielten die Architekten 1980 den Preis des Deuschen Stahlbaus. In der Begründung der Jury hieß es dazu unter anderem: „Hier ist eine inzwischen konventionell gewordene Aufgabe auf verblüffend unorthodoxe Weise gelöst worden, indem auf vordergründige Funktionserfüllung ebenso verzichtet wurde, wie auf falsche Repräsentation. Den Architekten des Bürgerhauses von Hochdahl ist auf glaubwürdige Weise gelungen, die viel zitierte Schwellenangst zu beseitigen und dieses Bauwerk zu einem von der Bevölkerung bevorzugten Ort der Begegnung und des Zusammenseins zu machen.“
Überdachter Marktplatz?
Auf der Homepage der Stadt Erkrath heißt es aktuell einleitend zum Bürgerhaus: „Das Bürgerhaus Hochdahl wurde am 01. April 1980 eingeweiht. Zunächst war der große Saal als überdachter Marktplatz gedacht, wurde später aber zu einer Multifunktionshalle umgebaut und ist heute die größte Veranstaltungsstätte Erkraths. Mit einer Nutzfläche von 5.360 Quadratmetern bietet das Bürgerhaus vielfältige Möglichkeiten. Feste Bestandteile sind die Bücherei, die Volkshochschule, ein Kindergarten, das Stellarium und die Arbeiter Wohlfahrt. Auch ein Tonstudio und ein Werkraum befinden sich im Haus.“
Die überdachte Markthalle, die später zur Multifunktionshalle umgebaut wurde, hat sich in unseren Recherchen nicht bestätigt. Wir haben uns mit einem Artikel in der Bauwelt Nr. 28 von 1980, mit der Broschüre Stahl und Form Bürgerhaus Hochdahl (1982 herausgegeben von der Beratungsstelle für Stahlverwendung in Düsseldorf) und mit einem Artikel in der Feuerverzinken Nr. 3 von 1984 befasst, um möglichst viele Daten zusammenzutragen. Schon die groben Ursprungsskizzen weisen die Halle als solche aus, die allerdings in den ersten Jahren deutlich vielfältiger genutzt wurde, als das heute der Fall ist. Gern werden in den Berichten Bilder von Kindern gezeigt, die nach der Schule in der Halle Rollschuh liefen. Die Rampen, die ganz nebenbei Barrierefreiheit bescheren, dürften dafür perfekt geeignet gewesen sein.
Zum Entwurfskonzept heißt es in der Broschüre: „Hier soll die Kommunikation zwischen den Bürgern aller sozialen Schichten und aller Altersstufen intensiv, auch möglichst spontan sein. Gefordert war ferner, daß gleichzeitig in der zentralen Halle eine geschlossene Veranstaltung stattfinden kann, und die anderen Bereiche des Bürgerhauses sollen getrennt davon benutzbar bleiben.“ Der Irrtum in Bezug auf die ursprüngliche Planung eines überdachten Marktplatzes mag daher rühren, dass es in der Beschreibung im Entwurfskonzept unter anderem hieß: „Man kann dabei auch an die Mitte einer alten Stadt denken, an einen Marktplatz. Schwellenangst kommt nicht auf. Hier kann man sich ungezwungen orientieren.“ 


In der Broschüre Stahl und Form – Bürgerhaus Hochdahl sind auch die ursprünglichen Bereiche des Bürgerhauses einzeln aufgelistet: Halle mit Garderode 1.050 m², Altentagesstätte 245 m², Sozialärztliche Untersuchungsstelle 253 m², Hausmeisterwohnung 112 m², Wohnung für den Pächter der Gaststätte 104 m², Stadtbücherei 785 m², Kindertreff 142 m², Planetarium 167 m², Haus für Jugendliche mit einer Diskothek 720 m², Versammlungsräume mit kleiner Teeküche 214 m², Gaststätte 299 m², Kegelbahn, Luftgewehrschießstand 200 m², Bastelräume 241 m², Büro Hausmeister 19 m², Büro Leiter 19 m², Technik- und Lagerräume 214 m², Windfänge, Treppenräume 223 m².
Auszüge aus der Baubeschreibung: „Das Gebäude liegt in einer der zentralen Grünflächen, die die ,,Neue Stadt Hochdahl“ – Im Einzugsbereich von Dusseldorf – durchziehen […]. Von den vier Himmelsrichtungen wird die zentrale Mehrzweckhalle direkt erschlossen. Diese Zugänge liegen gleichzeitig an den Nahtstellen zwischen den einzelnen Teilbereichen, die so auch bei geschlossenen Veranstaltungen in der Halle direkt von außen erreicht werden können. Allen Bereichen sind gestaltete Gartenanlagen vorgelagert, Sitzstufen und Hügel leiten vom Freien ins Gebäude über. […] Das Haus ist nach innen und außen transparent, um zum Eintritt aufzufordern und auch, um mögliche Schwellenangst nicht aufkommen zu lassen. Die Bodenplatte des Erdgeschosses folgt abgestaffelt dem natürlichen Geländeverlauf, die Höhensprünge werden mit Rampen, Sitzstufen und bepflanzten und mit Mosaik belegten Böschungen überspielt, die sich auch im Außenbereich fortsetzen. […] Die Höhenvorsprünge, die unterschiedlichen Materialien und Formzusammenstellungen ermöglichen stark kontrastierende Raumangebote und damit ungewohnte räumliche Erlebnisse. Eine mögliche Veränderbarkeit wird weniger als technisches Problem, sondern als architektonisches Angebot verstanden. Die Vielfalt vorhandener Raumzuschnitte und Raumausstattungen erlaubt eine hohe Variabilität in der Nutzung. Das Haus sollte kein kunstvolles Ensemble architektonischer Überlieferung, sondern spielerisches, aber einfühlsames Angebot für die Benutzer sein.“ Holger Drees im Artikel aus der Bauwelt 1980, Heft 28
Von der genannten Variablität der Nutzung und der möglichen Veränderbarkeit wurde seit Eröffnung wohl schon mehrmals Gebrauch gemacht. Die Sozialärztliche Untersuchungsstelle und der Soziale Dienst des Kreises Mettmann wurden längst von der VHS und der Jugendmusikschule abgelöst, die die Räumlichkeiten heute nutzen. Die Gaststätte „Bürgertreff“, 1990 von der Stadt auch als „Bürgerstube“ bezeichnet, gibt es nicht mehr. Sie wird heute als Seminarraum oder für Feiern mit bis zu 85 Personen angeboten. Die Freiterrasse mit Dachtragwerk als Pergola (in Stahl und Form dargestellt) vor dem ehemaligen Restaurant entzieht sich heute der öffentlichen Nutzung. Auch von dem davor in alten Plänen (Artikel Bauwelt 1980) sichtbaren kleinen Teich ist, wenn man um das Bürgerhaus herumgeht, heute nichts mehr zu sehen. Der Bereich ist eingezäunt und weitestgehend zugewachsen.
Dem Artikel in der Bauwelt von 1980 haben wir darüber hinaus entnommen, dass das große Tor neben dem Haupteingang (Ost) als Autodurchfahrt in die Halle geplant wurde. Werner Strodthoff schreibt im Artikel über das Bürgerhaus ferner „erscheint die Hochdahler Anlage wie eine spielerische Provokation, auch wie ein Nachklang jener Hoffnung, die vor Jahr und Tag in der „offenen“ Architektur einen wichtigen Beitrag zum Demokratieverständnis erblickte“.

Die im Artikel der Bauwelt von 1980 abgebildeten Pläne weisen dort, wo heute der Eingang zum TSV Jugendzentrum ist, noch eine KFZ-Werkstatt aus. Zwei Jahre später in der Broschüre Stahl und Form ist dieser Raum in den Plänen dann als Holzwerkstatt eingetragen. Ob dort je Autos repariert wurden oder mit Holz gewerkt wurde, können sich nur ältere Hochdahler, die sich noch an die Anfänge erinnern, sagen.

Das AUS nach dem 50-jährigen Jubiläum?
Energetisch bereitet das Bürgerhaus der Stadt Kopfschmerzen, architektonisch ist es aber wohl eine Besonderheit, die die Hochdahler ins Herz geschlossen haben. Sozusagen das „Herz der neuen Stadt Hochdahl“, das Altes und Neues verbindet. Der Ort mit Begegnung in vielerlei Gestalt.
2030 ist das Jahr, in dem das Bürgerhaus 50-jähriges Jubiläum feiern würde. Wenn die Politik sich im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für die Aufgabe entscheidet, könnte es das letzte Jahr für das Bürgerhaus sein. Der Stadtteil würde sein Herz verlieren. Die Grünen haben sich in einer Pressemitteilung gegen eine mögliche Aufgabe des Bürgerhauses ausgesprochen. Wie sich die anderen Fraktionen zur Entscheidung positionieren, wird man in den kommenden Beratungen sehen.
In der Anfangsbauzeit wurde eine Zeitkapsel eingemauert, wie alte Fotos belegen. Was dort wohl festgehalten wurde?
Chronologie aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Erkrath
Wir haben im Ratsinformationssystem zum Bürgerhaus recherchiert und hier aufgelistet, was sich zur eigentlich geplanten energetischen Sanierung findet. Die hier eingefügten Textauszüge umfassen Mitteilungen der Verwaltung, Vorlagen, Niederschriften und Beschlüsse. Der älteste Beschluss betrifft zwar nicht die erst 2018 dokumentierten Überlegungen zur energetischen Sanierung, sondern die Fläche rund um das Bürgerhaus, ist aber dennoch interessant, weil die Verwaltung mit der hohen Wertigkeit argumentierte und weil der damalige Beschluss den Weg für den Bau von Verwaltungsgebäuden auf der umliegenden Fläche ebnete.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 3. Juli 2012: „Die Fläche rund um das Bürgerhaus kommt grundsätzlich für die Entwicklung von zentralen Einrichtungen infrage.
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
Die Liste der namentlichen Abstimmung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.“
In der Sachdarstellung der Vorlage hieß es dazu: „Die Fläche rund um das Bürgerhaus hat nach Auffassung der Verwaltung durch die zentrale Lage in Hochdahl, die Anbindung an den Hochdahler Markt und die Umgebung mit dem Bürgerhaus und dem Schulzentrum Rankestraße eine hohe Wertigkeit. Der Lage entsprechend kommen hier nach Auffassung der Verwaltung in erster Linie zentrale, hochwertige Einrichtungen in Frage, wie z.B. Verwaltungsgebäude, hochwertige Büro- oder Dienstleistungsnutzungen oder Anlagen für den Gemeinbedarf.“
Haupt- und Finanzausschuss 30. Oktober 2018: „Technischer Beigeordneter Schmidt berichtet, dass für die energetische Sanierung des Bürgerhauses Fördermittel zugesagt worden seien. Ein qualifizierter Förderantrag müsse bis März 2019 gestellt werden.“
Ausschuss für Kultur und Soziales 5. Februar 2019: „Frau Wessel, FB 65, berichtet über den Sachstand der energetischen Sanierung des Bürgerhauses in Hochdahl. Es wurde eine erneute Bewerbung für die Förderung mit dem Thema „Energetische Sanierung Bürgerhaus – Klimakultur in Erkrath“ gestellt und in dem zweistufigen Bewerbungsverfahren angenommen. Im Rahmen des Wettbewerbs der Landesregierung „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ soll bis Ende März 2019 ein konkreter Förderantrag zur energetischen Sanierung des Gebäudes eingereicht werden. Im Falle eines positiven Bescheids beginnt die Umsetzung mit der Ausschreibung der Planerleistungen voraussichtlich im Sommer 2019. Die Hauptphase der Baumaßnahmen wird wahrscheinlich ab 2020 sein, bis Juni 2022 müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage gemacht werde, welche Beeinträchtigungen und Sperrungen es geben wird. Laut Herrn Schultz wurden befristete Stellen für dieses Projekt ausgeschrieben.“
Haupt- und Finanzausschuss 20. Februar 2019: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der erfolgreich eingereichten Umsetzungsstrategie zum Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ innerhalb der nun folgenden Qualifizierungsphase, den endgültigen Förderantrag zur Realisierung der Umsetzungsstrategie zum Klimaschutz und zur energetischen Teilsanierung des Bürgerhauses bis zum 31.03.2019 bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen“
Haupt- und Finanzausschuss 9. Mai 2019: „RM Osterwind äußert sich überrascht zur Kostensteigerung von 325 % der Maßnahme Türen/Fenster. Hinsichtlich dieser Veränderung fragt er nach der Einstellung der Genehmigungsbehörde und was passiere, wenn keine Genehmigung hierfür erteilt würde.
Frau Günzel erläutert, dass die erste Kostenaufstellung außer Haus gestaltet wurde. Man gehe vom Gesamtpaket aus und folge hierbei dem Rat der Bezirksregierung.
BM Schultz stellt klar, dass eine Förderzusage über 2,9 Mio. Euro erteilt wurde. Dies sei eine einmalige Chance, die Sanierung des Bürgerhauses in Angriff zu nehmen. Die Mehrkosten werden auch für förderungsfähig gehalten. Zudem weist er darauf hin, dass noch keine Verpflichtung eingegangen wurde.
Kämmerer Schmitz informiert, dass es Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln war, alle Kosten aufzunehmen. Der Antrag wurde gestellt und nun müsse abgewartet werden, inwiefern sich das Land beteilige. Zudem stehe fest, dass das Bürgerhaus dringend saniert werden müsse.
RM Knitsch teilt diese Auffassung und sieht die Maßnahme auch als Anreiz für Bürgerinnen und Bürger, um zu veranschaulichen, wie Klimaschutz aussehen kann.
RM Ehlert schließt sich seinen Vorrednern an.
RM Jöbges würde es begrüßen, wenn 80 % gefördert würden. Er hält die Abstimmung mit der Bezirksregierung für positiv, selbst wenn es bei der ursprünglichen Höhe der Förderung bleiben sollte.
Beschlussvorschlag:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Erkrath folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Erkrath beschließt auf der Basis des Förderantrages die Umsetzungsstrategie zum Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW für die Realisierung der energetischen Teilsanierung des Bürgerhauses und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Bereitstellung der Eigenmittel wird hiermit
bestätigt. | Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen“
Ausschuss für Kultur und Soziales 15. Januar 2020: „Herr Teich erkundigt sich zum Denkmalschutz des Bürgerhauses, dazu teilt Herr Schwab-Bachmann mit, die Architektin wird Vorschläge einbringen und ein Termin mit dem Bürgermeister ist angesetzt. Der Sanierungsprozess wird nicht aufgeschoben.“
Haupt- und Finanzausschuss 31. März 2020: „Technischer Beigeordneter Schmidt berichtet zur energetischen Sanierung des Bürgerhauses, dass die Aufträge vergeben worden seien; allerdings liege immer noch kein Förderbescheid vor.“
Bauausschuss am 4. Februar 2021: „Herr Baumeister berichtet über das Projekt Energetische Sanierung Bürgerhaus. Derzeitig befänden sie sich am Ende der Grundlagenermittlung und es sei festgestellt worden, dass die Ziele des Förderantrags in dem vorgegebenen Förderzeitrahmen nicht umsetzbar seien. Dies liege u.a. daran, dass die geplanten Maßnahmen nicht trennbar, sondern miteinander verwoben seien. Insbesondere die Fassade würde ein wärmetechnisches Problem darstellen. Zudem seien die Auslagerung der Nutzer nicht vollständig bedacht und Urheberrechte sowie Denkmalschutz geltend
gemacht worden. Im weiteren Verlauf stellt Herr Baumeister die zwingend erforderlichen und die sinnvollen Maßnahmen inkl. Kostenschätzungen vor. Über den bereits durch die Bezirksregierung zugestimmten Projekt-Verlängerungszeitraum von fünf Monaten (bis 31.03.2023) werde eine weitere Verlängerung bis voraussichtlich Juli 2024 benötigt. Er empfiehlt, die sinnvollen Maßnahmen – notfalls auch ohne Förderung – abzuschließen, solide zu planen und parallel nach alternativen Fördermöglichkeiten zu suchen.
BM Schultz sagt, er halte die Förderung aufgrund der Änderungen für nicht mehr realisierbar. Um diese Problematik zu besprechen, sei ein Termin mit der Bezirksregierung vereinbart worden. Anschließend werde eine Beschlussvorlage zur Fortsetzung des Projektes für den BauA erstellt. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass ein Neubau deutlich teurer werden würde (ca. 30 Mio. Euro). AM Rohden merkt an, dass er die Zuschüsse für Klimaschutz für sinnvoll halte. Er fragt, weshalb die Prüfung der Thermografie so spät erfolgt sei.
AM Knitsch schlägt vor eine Sondersitzung zu diesem Thema durchzuführen. Er erkundigt sich außerdem, weshalb die Nutzer so spät bedacht worden seien. Insgesamt sei er der Auffassung, dass am Projekt dringend festgehalten werden müsse.
BM Schultz schildert, dass die Problematik mit dem vorgegebenen Förderzeitrahmen einhergehe. Der Antrag auf Prüfung des Denkmalschutzes des Landschaftsverbandes Rheinland liege zudem jetzt erst vor. Er teilt außerdem mit, dass die geplante Videokonferenz mit der Bezirksregierung Ende Februar stattfinden werde.
Herr Baumeister stellt dar, dass die zusammenhängende Verschneidung der geplanten Maßnahmen bei der ursprünglichen Planung nicht bedacht worden sei. In Bezug auf AM Rohdens Frage erklärt er, dass die Thermografie jetzt erst stattgefunden habe, weil sie nur bei Kälte und in Verbindung mit beheizten Räumen stattfinden könne.“
Bauausschuss 27. April 2021: „AM Knitsch findet den Umstand sehr ärgerlich und weist darauf hin, dass, wenn keine Fördermöglichkeit in Betracht käme, eine Sanierung dennoch dringend notwendig sei. Alleine deshalb, weil das Bürgerhaus einen enorm hohen Energieverbrauch aufweise. Zudem sei seiner Auffassung nach das Bürgerhaus kulturell bedeutend, da es sich im einwohnerstärksten Stadtteil befinde.
Herr Baumeister stellt klar, dass es sich nicht um einen Planungsfehler handele, wie im RP-Artikel berichtet wurde, da wir uns zum Zeitpunkt des Förderantrages noch deutlich vor der Grundlagenermittlung befunden hätten. BM Schultz ergänzt, dass der Förderantrag unter hohem Zeitdruck in nur drei Monaten erstellt worden und eine umfassende Planung dementsprechend auch nicht möglich gewesen sei. Ein weiteres Klärungsgespräch mit der Bezirksregierung stehe Ende April an. Des Weiteren werden anderweitige Förderungsmöglichkeiten in Betracht gezogen und geprüft. AM Knitsch bittet darum, dem Bauausschuss nach der Sommerpause über den Stand und die weitere Perspektive zu berichten.“
Haupt- und Finanzausschuss 24. Juni 2021: „Zum Bürgerhaus möchte RM P. Knitsch wissen, um welche vertraglich geschuldeten Ausgaben es sich hier handele.
BM Schultz erläutert, dass Planungskosten ohnehin angefallen seien. Man wolle die Planung nun abschließen, damit das Geld nicht umsonst verausgabt worden sei.“
Bauausschuss 25. August 2021: „Herr Baumeister erläutert ausführlich die Fördermöglichkeit und die Anforderungen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“. Er möchte die Ausschussmitglieder überzeugen die Planung mit der Zielrichtung dieses Förderprogrammes fortzuführen. Anhand eines Vergleiches macht er deutlich, welche Auswirkungen dies zum Beispiel auf die Statik hätte. Als Beispiel benennt er die nicht brennbare Dämmung, die schwerer sei und zu einer Trägerverstärkung führe. Er erklärt ausführlich, wie eine Lösung aussehen könnte im vernünftigen Aufwand mit einer voraussichtlich
ähnlichen CO2-Minderung zur ursprünglichen Planung. Im Förderprogramm „Soziale Stadt“ werde eine vergleichbare CO2-Minderung alternativ mit Photovoltaik erzielt. Weitere Energieeinsparungen sehe er zum Beispiel an den Fassadenbauteilen und Fenstern. Außerdem gäbe es als zusätzliche Option die Verbesserung der Sanitäranlagen, die im alten Antrag nicht förderfähig war. Auch bestehe die Nachweispflicht nicht in dem vollen Umfang wie bisher. Es werde eine Entscheidung benötigt, damit die Planer weiterarbeiten können und plädiert für eine Zustimmung zu diesem Programm.
BG Schmidt stellt klar, dass hier nicht über die einzelnen Maßnahmen, sondern nur über den weiteren Verlauf der Planungsmaßnahme entschieden werden solle.
AM Knitsch möchte Klarheit über die genaue CO2-Einsparung im Vergleich zur ursprünglichen Planung und eine endgültige Entscheidung bis dahin zurückstellen.
Nach weiterer Diskussion stellt AM Knitsch einen Antrag mit folgendem Wortlaut:
Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Der Bauausschuss der Stadt Erkrath beschließt eine Fortsetzung der Planung auf Grundlage der Anforderungen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“. Eine endgültige Entscheidung über den Förderweg wird erst getroffen, wenn eine THG-Bilanzierung/Vergleich mit der ursprünglichen Planung sowie ein Kosten- und Zeitplan vorgelegt werden kann.
Es wird über den Antrag wie folgt abgestimmt: Dafür: Bündnis 90/Die Grünen (2) | Dagegen: AfD, CDU, SDP, BmU, FDP | Enthaltungen: Bündnis 90/Die Grünen (2), DIE LINKE
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss lässt AV Ehlert über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Beschluss: Der Bauausschuss der Stadt Erkrath beschließt eine Fortsetzung der Planung auf Grundlage der
Anforderungen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“.
Beratungsergebnis: Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 0 dagegen, 4 Enthaltungen | Enthaltung durch Bündnis 90/ Die Grünen“
Im Ratsinformationssystem ist hierzu folgende Information eingefügt worden:
„Nach verschiedenen Gesprächen mit dem zuständigen MHKBG NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf wurde eine Integration des übrigen Projekts „Sanierung Bürgerhaus“ in ein neu zu erstellendes Integriertes Handlungskonzept „Soziale Stadt Sandheide“ und eine Förderung der geplanten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms als aussichtsreich eingeschätzt. Die Sanierung des Bürgerhauses soll unter den neuen Bedingungen in das Handlungskonzept für die Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ (vormals „Soziale Stadt) mit aufgenommen werden. Aufgrund der geplanten Beantragung der Maßnahme „Campus Sandheide“ im Jahr 2022 wird die weitere (Ausführungs-)Planung der Maßnahme „Sanierung Bürgerhaus“ voraussichtlich frühestens ab 2024 nach einer Förderbewilligung erfolgen können. Derzeit wird die Planung bis LPH 4 kontinuierlich fortgeführt.“
Neu eingefügt: „Stand: 03/2026: Die Maßnahme ist derzeit gestoppt, lediglich notwendige Sanierungen werden am Objekt bearbeitet.„
Haupt- und Finanzausschuss 26. April 2022: „RM P. Knitsch fragt nach, wie es mit energetischen Sanierung des Bürgerhauses weitergehe?
Erster Beigeordneter Schmidt beantwortet die gestellte Frage und gibt zur Vorlage weitere Erläuterungen ab.“
(Anm. d. Redaktion: Was der erste Beigeordnete auf die Frage antwortete, bleibt an dieser Stelle für die Öffentlichkeit leider unbeantwortet, weil es in der Niederschrift nicht ausgeführt wird. Die Frage von P. Knitsch wurde im Zusammenhang mit der Vorlage 68/2022 gestellt. )
Bauausschuss 18. Januar 2024: „AM Knitsch fragt nach, wann die energetische Sanierung am Bürgerhaus geplant sei.
BG Schmidt erklärt, dass die energetische Sanierung sich erst im Anschluss an die Umsetzung des bereits laufenden Förderprogramms im Zusammenhang mit der Sozialen Stadt anbiete.“
Ausschuss für Umwelt und Planung 19. März 2024: „Für die Einführung des Energiemanagements erhielt die Stadt Erkrath Fördermittel über den Projektaufruf KommunalerKlimaschutz.NRW. Der Baustein wurde als Bestandteil des Förderantrages zur Sanierung des Bürgerhauses selbständig weitergeführt, nachdem der restliche Antrag zurückgezogen wurde.“ (Anm. d. Redaktion: Gemeint ist hier das Automatisierte kommunale Energiemanagement.)



























Hinterlasse jetzt einen Kommentar