Grundstücke dürften zum Verkauf angeboten werden
Bei der Abstimmung zur Fragestellung „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, so dass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ waren 34.760 Bürgerinnen und Bürgern wahlberechtigt. Von ihnen haben 20,06 Prozent an der Abstimmung teilgenommen – insgesamt wurden 6.964 gültige Stimmen gezählt, 10 waren ungültig.
4.373 Personen bzw. 62,79 Prozent stimmten mit Ja, 2.591 Personen bzw. 37,21 Prozent beantworteten die gestellte Frage dagegen mit Nein. Damit war das Bürgerbegehren nicht erfolgreich und die Grundstücke im Bereich des Gewerbegebietes können fortan wahlweise im Rahmen des Erbbaurechts vergeben oder zum Verkauf angeboten werden. Für das von der Initiative geforderte Verkaufsverbot hätten mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten, also insgesamt 6.952 Personen, mit Ja stimmen müssen. „Die geringe Beteiligung an der Abstimmung zeigt, dass eine breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der repräsentativen Demokratie vertraut hat und sich von der Fragestellung nicht betroffen sah. Unabhängig von der Beteiligung gilt aber, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids gut für unsere Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger ist – auch für die, die gegen den Verkauf sind. Denn auch sie werden von steigenden Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Nun gilt es, den Blick nach vorne zu richten und eine nachhaltige und sinnvolle Ansiedlung von Unternehmen voranzutreiben. Hierbei werden Rat und Stadtverwaltung gleichermaßen gefordert sein“, so Bürgermeister Christoph Schultz.
Die Abstimmungsergebnisse zum Bürgerentscheid Erbpacht Neanderhöhe können auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/bürgerentscheid eingesehen werden. Das endgültige Ergebnis muss noch offiziell durch den Rat der Stadt Erkrath in seiner Sitzung am Dienstag, den 17.09.2024, bestätigt werden. Gegenüber dem gestern veröffentlichten Ergebnis erfolgte am Montagmorgen eine geringfügige Korrektur, da bei der telefonischen Schnellerfassung eines Stimmbezirks ein Zahlendreher übermittelt wurde.
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