Erbbaurecht an der Neanderhöhe: Bürgerantrag abgelehnt

Neanderhöhe Foto: TB / Archiv

Bereits im Dezember vergangenen Jahres reichten Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink ihren Bürgerantrag zur Vergabe der Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Neanderhöhe im Wege des Erbbaurechts bei der Verwaltung ein. In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fand sich dieser Antrag auf der Tagesordnung wieder.

Zahlreiche Bürger folgten der Einladung der Antragssteller, ihre Idee durch Anwesenheit im Ausschuss zu unterstützen. Bereits zu Beginn wiederholte Elmar Stertenbrink gemeinsam mit seinen beiden Mitstreitern nochmals die Vorteile, die eine Vergabe der Grundstücke durch Erbpacht mit sich bringen würde. „Das Grundstück würde nach Gewerbeaufgabe zurück an die Stadt fallen, somit könnte man Leerstand- wie er beispielsweise in Unterfeldhaus zu finden ist- entgegenwirken“, lautete ein Argument Stertenbrinks, der darauf verwies, dass der Wert des Bodens immer weiter steigen wird. „Boden ist die einzige Ressource, die endlich ist.“

Auch Philipp Kloevekorn fasste nochmal die Kernargumente zusammen, sprach von Steuervorteilen bei Erbbauzinsen und sicherte der Stadt größere Einflussmöglichkeiten zu. „Vielleicht kann man zunächst die Idee mit dem Erbbaurecht ausprobieren und danach über einen klassischen Verkauf nachdenken, wenn diese Idee nicht greift“, schlug dieser vor. „Wir haben schließlich keinen Zeitdurck.“

Unterstützung gab es von Reinhard Knitsch vom Bündnis 90/ Die Grünen, der davor warnte, dass man sich den Investoren bei dem angedachten Verkauf der Flächen ausliefern würde. Auch Kämmerer Thorsten Schmitz sprach der Erbpacht zunächst positive Eigenschaften zu. „Das ist sicher bei der Vergabe von manchen Flächen kein schlechtes Instrument, bei unserem Vorhaben kann ich allerdings keine Vorteile erkennen.“ Er stellte im Zuge seiner Ausführungen die Wirtschaftlichkeit in Frage. Eine Aussage, die er auch in der vierseitigen Sachdarstellung anlässlich des Bürgerantrags zusammenfasste (hier nachzulesen). Dass sich die Vermarktung der Flächen schwierig gestaltet, wurde ihm zudem von städtischen Unternehmen bestätigt. „Wir haben uns informiert und für kein Unternehmen käme eine solche Fläche mit Erbpacht in Betracht.“

Detlef Ehlert (SPD) zeigte sich in seiner Ausführung „irritiert“. „Wir haben bei unseren Fraktionsberatungen keine Einigung erzielt“, gab dieser zu und sprach sich zunächst für eine Vertagung des Antrags aus. Eine Aussage, die er später allerdings revidierte. „Wir sind uns sehr unsicher, ob bei einer gewerblichen Nutzung Erbpacht wirtschaftlich ist.“ Dass Großstädte wie beispielsweise München Erbbauflächen auswiesen, schreibt Ehlert einer anderen Zielsetzung zu. „Das Fußballstadion steht beispielsweise auf einer solchen Fläche. Damit wollte die Stadt allerdings dem Verein unterstützen. Dies geschah nicht aus wirtschaftlichen Aspekten“, so Ehlert, der die Argumentation der Antragssteller aufgriff, dass auch andere Städte bereits Flächenvermarktung mit Erbpacht betreiben.

Wolfgang Jöbges (CDU) wählte härtere Worte gegen die Antragssteller. „Das ist ein netter Versuch, das Gewerbegebiet doch noch zu verhindern. Sie versuchen uns für dumm zu verkaufen. Wir werden dem Antrag ablehnen“, so Jöbges, der seine Aussage durch Argumente unterstrich, die auf das vorangegangene Bürgerbegehren im vergangenen Jahr abzielte. Auch dort wurde bereits hitzig über die Bebauungsplanänderung diskutiert.

Versöhnlicher wurde es durch Bürgermeister Christoph Schultz, der den Antrag keinesfalls als Täuschungsversuch betitelte. „Wir haben von der Verwaltung den Antrag sehr ernst genommen und diesen konstruktiv behandelt.“

Entrüstete Worte gab es in der darauffolgenden Sitzungsunterbrechung, die den Antragsstellern erneut Wortbeiträge ermöglichte. „Es ist eine Frechheit, wie mit engagierten Bürgern umgegangen wird“, fasste Sabine Börner ihren Unmut zusammen. Auch ließen sich die Bürger nicht vorwerfen, dass sie mit Trick arbeiten würden. „Tricks haben wir nicht auf Lager. Uns ist bewusst, dass hier eine demokratische Entscheidung getroffen wurde“, so Börner.

Dass der Vorschlag auch aus haushalterischer Sicht kritisch zu betrachten sei, gab Thorsten Schmitz abschließend nochmals zu bedenken, der die Notwendigkeit der Gewerbesteuereinnahmen anhand von Zahlen veranschaulichte. „Wir haben in den letzten 12 Jahren 50 Millionen Euro Eigenkapital verzehrt. Dieses Geld werden wir nie wieder zurückbekommen“, so Schmitz, der nicht nachvollziehen konnte, dass die Grünen den Haushalt in einem vorangegangenen Wortbeitrag als „nicht bedenklich“ betitelten. „Selbst wenn wir diesen Verlust mit Gewerbeeinnahmen ausgleichen wollten, müssten wir die Gewerbesteuern um 50 Prozent erhöhen.“

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung auf Wunsch der CDU sprach sich eine knappe Mehrheit (CDU/ Bürgermeister Christoph Schultz und die BmU) gegen den Bürgerantrag aus.

1 Kommentar

  1. Lernunfähig und lernunwillig – anders kann das Verhalten derjenigen, die den Bürgerantrag zur Verpachtung statt des Verkaufs von Gewerbeflächen abgelehnt haben, nicht bewertet werden. Während in vorhandenen Gewerbegebieten zahlreiche Flächen und Gebäude z.T. seit vielen Jahren leer stehen und aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt werden, will die Ratsmehrheit in unmittelbarer Nähe zum FFH- und Naturschutzgebiet ein Gewerbegebiet auf die grüne Wiese bauen. Eine Schande für sich! Dass dies nun aber auch noch in einer Form geschehen soll, die in einigen Jahren absehbar zu den gleichen Fehlentwicklungen wie in den bestehenden Gewerbegebieten führen wird, ist kaum zu glauben. Schon heute ist klar, was dann passieren wird: Bürgermeister und Ratsmehrheit werden weitere Freiflächen im Außenbereich in Gewerbe umwandelt – ein Teufelskreis, zu dessen Durchbrechen in Erkrath schlicht Phantasie, Wille und Mut fehlen!

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