Repräsentative Demokratie oder direkte Demokratie? Erbbaurecht oder Verkauf? Am 15. September entscheiden die Bürger darüber, wie die Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe künftig vermarktet werden.
Gut vier Jahre sind seit der Ratssitzung vergangen, in der es erst hieß „der Bürgerentscheid ist zulässig“ und dann einen Tag später „der Bürgerentscheid ist nicht zulässig“. Sabine Börner, Philipp Kloeverkorn und Elmar Stertenbrink hatten daraufhin als Initiatoren des Bürgerbegehrens auf eigenes Risiko Klage eingereicht. Vier Jahre später ist klar: Sie waren im Recht. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht die von der Stadt Erkrath eingelegte Revision abgelehnt. In der vergangenen Woche waren die drei Initiatoren als Besucher zur Ratssitzung gekommen. Sabine Börner nutzte zu Beginn die Einwohnerfragestunde, um darauf aufmerksam zu machen, dass bis zum 30. Juni 2024 nur wenig Zeit bleibt, um die Bürger vor der Abstimmung gut zu informieren. Dieses Datum war in der Vorlage zur Beschlussfassung eigentlich vorgesehen. Die Verzögerung, die dazu geführt hatte, dass das Thema nicht mehr so präsent sei, lag nicht in der Verantwortung der Initiative brachte sie in Erinnerung. Sie regte an, dass der Rat entscheiden könne auf das Quorum zu verzichten.
Direkte Demokratie vs Repräsentative Demokratie
Laut Gemeindeordnung NRW beträgt das Quorum in Gemeinden bis 50 Tsd. Einwohner 20 Prozent der Wahlberechtigten. Der Bürgerentscheid zur Hasenwiese war genau daran gescheitert. Zwar hatte die Mehrheit derer, die sich an der Abstimmung beteiligt hatten, sich gegen die Bebauung der Hasenwiese entschieden, da aber insgesamt nur 21 Prozent aller Wahlberechtigten überhaupt ihr Stimmrecht ausgeübt hatten, reichte diese Mehrheit nicht aus. Ralf Lenger (FDP) legte fehlende Teilnahme so aus, dass die Bürger ja in diesem Fall ihre Stimme den Ratsmitglieder übertragen hätten. Bernhard Osterwind (BmU) sah das anders. „Das ist nicht demokratisch.“ Bürgerentscheide, die nicht die nötige Gesamtzahl erreichen, seien „Quorenopfer“. Osterwind würde sich einer Mehrheit anschließen, auch wenn das Quorum nicht erreicht wird.
Wolfgang Jöbges (CDU) erinnerte einmal mehr daran, dass man schließlich eine repräsentative Demokratie habe, in der die Bürger bei der Wahl ihre Stimme an die gewählten Ratsmitglieder übertragen. „Man muss niemanden zwingen zu wählen. Dafür gibt es ja ein Quorum. Wenn die Spielregeln nicht gefallen, dann soll zugunsten von Minderheiten entschieden werden“, machte er deutlich, dass die CDU diesen Weg nicht mitgehen wird. Peter Knitsch führte an, dass es in der Schweiz regelmäßig Volksabstimmungen gibt. Für den Ratsbürgerentscheid zur Neanderhöhe wünsche er sich ein faires Verfahren, in dem dieser nicht, wie in der Vorlage vorgesehen, innerhalb 6 Wochen angesetzt wird. „Wir würden den Antrag stellen Ende September als Termin zu wählen, dann bleibt genügend Zeit zu diskutieren.“
Elmar Stertenbrink fragte, warum man den Ratsbürgerentscheid nicht mit der Europawahl zusammengelegt habe. Das hätte die Stadtkasse geschont und die Wahlbeteiligung wäre vermutlich höher gewesen. Bürgermeister Schultz erklärte, dass die Zeit für die Bearbeitung zu knapp gewesen sei und man die notwendigen Umschläge nicht mehr hätte rechtzeitig bekommen hätte.
Diskussion vor der Abstimmung
Als schließlich der Tagesordnungspunkt zum Ratsbürgerentscheid aufgerufen wurde, meldete sich als erster Ralf Lenger zu Wort. Dem Bürgermeister und der Verwaltung hielt er vor, sie hätten sich hinter dem ausstehenden Gerichtsurteil ausgeruht. „Gott sei Dank ist das jetzt klar und wir können endlich die dringend benötigten Gewerbesteuereinnahmen generieren.“ Die FDP sei nicht der Meinung, dass man die Vermarktung an Erbbaurecht binden solle. „Wir müssen alle Möglichkeiten erwägen. Kauf, Erbpacht und Pacht.“ Kämmerer Thorsten Schmitz wies den Vorwurf zurück: „Wir hatten noch keine Planungsgrundlage für Unternehmen.“
Bernhard Osterwind bezeichnete das Erbbaurecht als die nachhaltigere Variante, bei der auch noch nachfolgende Generationen den Erbbauzins erhalten. Der Termin sei allerdings extrem schlecht gewählt. Peter Knitsch (Grüne) äußerte, dass es keine Kaufinteressenten gegeben hätte, andernfalls hätte der Bürgermeister „Gas gegeben“. Die Wahrheit sei, dass es derzeit keine Interessenten gäbe. Außerdem generiere die Stadt beim Verkauf der Gründstücke erst einmal keine Gewerbesteuer, weil die Unternehmen des Kaufpreis abschreiben. Bürgermeister Schultz wirft er vor, er habe den Termin bewusst nicht mit der Europawahl zusammengelegt. Das Gerichtsurteil sei schließlich sieben Wochen vor der Wahl bekannt gewesen. Er stellte den Antrag, den Ratsbürgerentscheid am 29. September durchzuführen. Außerdem solle die Erschließung verschoben werden. Christoph Schultz wies die Unterstellung entschieden zurück. „Das macht mich zutiefst betroffen.“ Schließlich ordnete er eine 10-minütige Sitzungspause an, in der die Fraktionen sich vor der Abstimmung verständigen sollten. Nach der Sitzungspause stimmte der Rat dann einstimmig für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids am 15. September 2024.
Elmar Stertenbrink zeigte sich erfreut über die Abstimmung und lobte den Rat, der gemeinsam eine Lösung gesucht hatte, um der Initiative Erbbaurecht Neanderhöhe mehr Zeit zu geben, die Bürger über das Thema zu informieren. Ein ergänzender Antrag der Grünen, mit dem die Erschließung der Neanderhöhe um 2 Jahre verschoben werden sollte, fand indes keine Mehrheit.
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