Beidseitiges Abbiegen in die Kirchstraße

von Christian Zimmer

Die Kreuzung an der katholischen Kirche mit entferntem Gebotsschild. Foto: Christian Zimmer

An der Kreuzung der katholischen Kirche in Alt-Erkrath kann man von der Kreuzstraße aus in die Kirchstraße abbiegen – von beiden Richtungen aus. In der Vergangenheit war dies nur aus einer Richtung möglich.

Bereits im August 2022 wurde das blaue Schild mit den weißen Pfeilen nach geradeaus und rechts entfernt, welches an der Ampel vor dem Sonnenstudio über dem Vorfahrtzeichen angebracht war. Somit dürfen Autofahrende aus der Richtung Beethovenstraße / Neanderstraße nun auch in die Kirchstraße abbiegen. In der Gegenrichtung war das Abbiegen von der Kreuzstraße in die Kirchstraße schon immer möglich.

Die Anpassung erfolgte im Zuge der Einrichtung der Elternhaltestelle auf der Kirchstraße „auf Wunsch des Kreises Mettmann“, wie uns Stadt-Sprecher Thomas Laxa mitteilt. „Die Anfahrt zur Elternhaltestelle sollte damit erleichtert bzw. verbessert werden, um eine regelmäßige Nutzung sicherzustellen.“ Bis dato war das Abbiegen von dieser Seite aus untersagt, um den Verkehrsfluss der Kreuzstraße nicht zu beeinträchtigen. Da es keine separate Abbiegespur gibt müssen nachfolgende Verkehrsteillehmende auf die Linksabbiegenden warten, bis sie ihre Fahrt fortsetzen können. Zur Vermeidung entsprechender Rückstaus gab es die Richtungsvorgabe, wodurch man nur geradeaus oder rechts in die Bahnstraße fahren durfte.

„Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass – zumindest für gängige Pkws – ausreichend Platz zum Umfahren vorhanden ist und es zu keinen nennenswerten Rückstaus durch Linksabbieger kommt“, heißt es weiter. Für die Busse der Rheinbahn (die Linie O5 fährt dort entlang) dürften Linksabbiegende hingegen nicht so einfach zu umfahren sein. Auf die Frage, ob die Ampelschaltung noch angepasst werde, heißt es nur: „Stadt und Kreis werden den Verkehrsbereich weiterhin im Blick behalten und bei Bedarf weitere Anpassungen vornehmen.“

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