Begleitgruppe Stadtweiher soll weiter tagen

von Ria Garcia

Stadtweiher - Foto: Archiv/RG

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stand gestern der Stadtweiher auf der Tagesordnung. Es ging um die Ergebnisse der zweiten wasserwirtschaftlichen Untersuchung und um die Wiederaufnahme des Planungswettbewerbs zur Umgestaltung von Stadtweiher und Umfeld.

Die Tagesordnung war ‘schlank’. Geschätzt 1,5 Stunden der etwa 2 Stunden im öffentlichen Teil der Sitzung nahm der Stadtweiher in Anspruch. Inzwischen liegt die zweite wasserwirtschaftliche Untersuchung vor und es galt zu entscheiden, wie es nun weitergeht. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag lautete:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Bericht zur zweiten wasserwirtschaftlichen Untersuchung des Stadtweihers zur Kenntnis und beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme B 2.2 Planungswettbewerb zur Neugestaltung des Stadtweihers mit begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage der Durchführung von Einzelmaßnahmen (Varianten 4+5 des Gutachtens: Bachabdichtung, zusätzliche Einleitung von Regenwasser) unter Verzicht auf eine Sohlabdichtung wiederaufzunehmen.

Peter Knitsch (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte im Ausschuss daran, dass der Fraktion, als sie ein zweites Gutachten forderte, ‘Realitätsverlust’ vorgeworfen wurde. Nun hätte das zweite Gutachten gezeigt, dass der Stadtweiher in seiner vollen Größe erhalten werden kann. Der nun vorliegende Zeitstrahl für den Planungswettbewerb und die Umsetzung der Maßnahmen, der bis 2030 reiche, sei viel zu lang. Seine Fraktion hatte einen Antrag vorbereitet, der einige Änderungen zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vorsah. Insgesamt sah der Antrag sechs Punkte vor, die wir hier verkürzt, aufführen:

  1. Die Verwaltung soll prüfen, ob man den Zeitrahmen verkürzen könne. Ob vielleicht der Planungswettbewerb statt 2-stufig auch 1-stufig durchgeführt werden könne.
  2. Die Verwaltung soll Alternativen für die Einzäunung prüfen, damit der provisorische Bauzaun nicht auch die kommenden Jahre den Weiher einzäunt.
  3. Das Ablaufbauwerk soll endgültig abgedichtet und erhöht werden, damit der Weiher mehr Wassertiefe erreicht.
  4. Die Verwaltung soll ein Gutachten zur Gewässergüte und -ökologie erstellen lassen.
  5. Die Stadtweiher-Begleitgruppe soll auch weiterhin tagen und von den Fortschritten erfahren.
  6. Die Verwaltung soll Regressansprüche gegen den Ersteller des ersten Gutachtens prüfen.

Diskussion des Verwaltungsvorschlags und des Antrags der Grünen

In der sich anschließenden Diskussion meldete sich zuerst Leonhard Kern-Wagner (FDP) zu Wort. Er begrüßte die positiven Nachrichten zum Stadtweiher und gestand ein, dass er zu denen gehört habe, die das erste Gutachten – ohne über Fachkenntnisse aus dem Bereich zu verfügen – für plausibel hielt. “Die Prüfung von Regressansprüchen befürworte ich”, schloss er sich Knitsch an. Die Umsetzung der Varianten 4 und 5 (wie im Verwaltungsvorschlag) begrüßte er. Wichtig sei ihm, dass man nicht an der Bürgerbeteiligung spare.

Marcel Stritzelberger (BmU) sprach an, das der Stadtweiher nicht nur erhalten, sondern auch entwickelt werden soll. Den angestrebten Zeitrahmen stufte er als extrem lang ein. Auch hielt er es für Anwohner nicht zumutbar den Bauzaun bis 2027 oder 2028 so zu belassen. “Die Bürgerbeteiligung war extrem fruchtbar und sollte auf jeden Fall so beibehalten werden”, sprach auch er sich für die Beteiligung aus.

Seitens der CDU wurde angemerkt, dass es nicht möglich war, in der Kürze der Zeit alle Punkte des Antrags der Grünen zu prüfen und dass man künftig solche Anträge doch früher an die Fraktionen schicken solle. Helmut Rohden fragte, ob der Zeitplan in Abhängigkeit zu den Fördermaßnahmen stünde. Ellen Breuckmann (Abteilung Grün) erklärte, dass die Förderung über das Programm Soziale Stadt Sandheide laufe. Im Verfahren bräuchte man zuerst den Planungswettbewerb. Der Siegerentwurf werde dann für die Förderung eingereicht. Dass würde etwa 1 Jahr dauern. Das Gesamtprogramm laufe bis 2026, bis dahin muss der Antrag auf Förderung eingereicht sein. Für die Umsetzung der Maßnahmen sei dann noch mehr Zeit. Dezernent Fabian Schmidt ergänzte, dass der Wettbewerb vorgeschrieben sei, man aber prüfen könne, ob dieser 2-stufig erfolgen muss oder auch 1-stufig durchgeführt werden könne.

Sowohl die Fraktion die Linke, als auch Peter Urban von der SPD und Marc Hildebrand von der CDU sprachen den Bauzaun an. Peter Urban bezeichnete den Stadtweiher als das Herzstück von Hochdahl und ein “eingezäuntes Herzstück” ginge gar nicht. Herbert Stelten (Die Linke) fragte, warum kein Zaun um den Unterbacher See oder in Düsseldorf um den Schwanenspiegel gezogen sei? Marc Hildebrand verwies darauf, dass Wülfrath und Haan schönere Varianten gefunden hätten, um die Gewässer zu sichern. Fachbereichsleiter Ralf Hezel erklärte noch einmal, dass der Bauzaun für die Verkehrssicherung notwendig sei und eine klare Vorgabe des Kommunalversicherers sei. Inzwischen gäbe es Rechtsurteile in Bezug auf Unfälle, vor allem mit Kindern, an Gewässern. “Ob es eine andere Lösung geben kann, können wir prüfen.”

Sitzungsunterbrechung

Zur Beratung des von Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachten Antrags erbaten die Ausschussmitglieder schließlich eine Sitzungsunterbrechung. Nach Wiederaufnahme der Sitzung nahm Ellen Breuckmann noch einmal zu einzelnen Punkten Stellung. “Bei einem 1-stufigen Wettbewerbsverfahren verliert man an dieser Stelle die Bürgerbeteiligung”, erklärte sie. Fabian Schmidt ergänzte, dass bei einem 1-stufigen Wettbewerb eine Jury entscheide. Er machte auch darauf aufmerksam, dass es ein Missverständnis zur Zeitplanung gäbe. Der grau markierte Zeitraum sei die Zeit, die maximal zur Verfügung stünde, wenn das Förderprogramm in Anspruch genommen wird. Das bedeute nicht, dass die Bauzeit so lange wäre.

Ellen Breuckmann fuhr fort. Sie erklärte noch einmal kurz die Vorgaben, die den Bauzaun in seiner aktuellen Form erforderlich gemacht haben. So seien Wohnbebauung, Spielplätze, hohe Wände und ein Wasserstand von mehr als 40 cm ausschlaggebend für eine notwendige Sicherung. Darunter fallen auch die Stützbauwerke an der Nordseite. Im Planungsverfahren soll das geändert werden, führte sie aus. Dann sollen flachere Ufer geschaffen werden. Barbara Geiss-Kuchenbecker wünschte sich Hecken zur Sicherung, woraufhin Ellen Breuckmann erklärte, dass das grundsätzlich möglich sei, aber ein Vorgriff auf die Gestaltung im Planungswettbewerb sei. Zum Gutachten der Wassergüte und -ökologie sagte sie, dass mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt sei, dass der Wettbewerbsgewinner ein solches erarbeitet und der Unteren Wasserbehörde vorlegt. Die Wasserqualität sei gut, aber es gäbe Möglichkeiten der Verbesserung, so die Einschätzung der Fachleute.

Abstimmung

In der anschließenden Abstimmung wurden die Antragspunkte einzeln abgestimmt.

Auf Wunsch der anderen Fraktionen wurde Punkt 1 um Bürgerbeteiligung und dem Zusatz, dass die Prüfung der möglichen Verkürzung das laufende Verfahren nicht verzögern solle, ergänzt. Punkt 1 wurde einstimmig beschlossen.

Auch die Prüfung von Alternativen zum aktuellen Bauzaun (Punkt 2) wurde einstimmig beschlossen. Punkt 3 zur Abdichtung und Erhöhung des Ablaufbauwerks wurde nicht ganz so einheitlich gesehen, fand aber trotzdem eine Mehrheit. Ebenso uneinheitlich erfolgte die Abstimmung über Punkt 4 (Gutachten zur Wassergüte und -ökologie). Mit 6 Ja- und 8 Neinstimmen, die übrigen Ausschussmitglieder enthielten sich, wurde der Punkt abgelehnt.

Zu Punkt 5 gab es noch einmal eine kurze Diskussion. Ralf Hezel war der Meinung, dass die Begleitgruppe zu Verzögerungen führe. Leonard Kern-Wagner wies daraufhin, dass die Begleitgruppe parallel laufe und auch beim 2. Gutachten zu keinen Verzögerungen geführt habe. Peter Urban erinnerte daran, dass die Begleitgruppe vertrauensbildend gewirkt habe und das solle auch im weiteren Verfahren so sein. Bei der Abstimmung gab es dann 4 Enthalten (1 AfD, 3 CDU). Alle anderen Ausschussmitglieder stimmten für den Punkt, der damit angenommen wurde. Punkt 6 (die Prüfung von Regressansprüchen) wurde mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend wurde über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt, der bei Enthaltung der AfD mehrheitlich beschlossen wurde.

Den zum Stadtweiher eingegangenen Bürgerantrag hielt ein Teil der Ausschussmitglieder aufgrund der erfolgten Beschlüsse für obsolet. Dennoch wurde über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt. Bei Enthaltung von Grünen und Linken wurde dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.

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