Aktion gegen „Catcalling“ im Kreis Mettmann

SKFM Mettmann e.V.

Foto: C.Suthorn / cc-by-sa-4.0 / commons.wikimedia.org

Verbale sexuelle Belästigung muss Straftatbestand werden

Lüsterne Blicke, Pfiffe, anzügliche Gesten, sexistische Kommentare – Belästigungen dieser Art gehören heute zum Alltag nahezu jeder Frau. Für solche sexuellen Aufdringlichkeiten, die ohne direkten Körperkontakt stattfinden, hat sich der Begriff „Catcalling“ etabliert. Immer mehr engagierte Frauen und Mädchen wehren sich dagegen: Sie posten diese Vorkommnisse zum Beispiel bei Instagram oder schreiben die sexistischen Sprüche mit bunter Kreide in Fußgängerzonen und veröffentlichen diese als Foto.

Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass Catcalling in schweren Fällen zu tiefgehender Verunsicherung, Ängsten und psychischen Erkrankungen führen kann. Strafbar jedoch sind viele dieser Äußerungen in Deutschland nicht, im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern. In Frankreich beispielweise wird Catcalling in extremen Fällen mit einer Geldstrafe bis zu 1500 Euro geahndet. Eva-Maria Düring, Bereichsleiterin des SKFM Mettmann e.V. findet daher eindeutige Worte: „Catcalling ist kein Kavaliersdelikt. Die betroffenen Frauen und Mädchen werden zu Objekten degradiert. Deshalb wird es dringend Zeit, verbale sexuelle Belästigung auch in Deutschland als Straftatbestand anzuerkennen.“

Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des SKFM Mettmann e.V. und die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Mettmann werden gemeinsam gegen Catcalling aktiv, um die Öffentlichkeit für dieses Problem zu sensibilisieren. Die Kampagne startet mit einer Auftaktveranstaltung am 8. März 2022 von 12 bis 14 Uhr auf dem Alten Markt in der Fußgängerzone in Hilden. Interessierte können über das Thema ins Gespräch kommen und ihre Erfahrungen „ankreiden“. Kirsten Max, Gleichstellungsbeauftrage der Stadt Hilden, betont die Dringlichkeit der Thematik: „Mit 89% sind Catcalls die am Weitesten verbreitete Form sexueller Belästigung. Ein Catcall belastet und hinterlässt nicht selten ein Ohnmachtsgefühl. Ein Straftatbestand eröffnet den Betroffenen die Möglichkeit, sich zu wehren. Er stärkt das Bewusstsein für das Unrecht, das damit ausgeübt wird.“

Die Aktion wird in den verschiedenen Rathäusern der kreisangehörigen Städte fortgesetzt. Hier haben betroffene Frauen und Mädchen die Möglichkeit, ihre eigenen Erfahrungen zu Papier zu bringen und auf einer Postkarte zu dokumentieren. Im November 2022 werden die Ergebnisse der Sammlung veröffentlicht.

Für weitere Informationen zu der geplanten Kampagne steht die SKFM-Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung. Die engagierten Fachberaterinnen sind von Montag bis Freitag telefonisch unter der Rufnummer 02104 1419-226 oder per E-Mail unter
sexualisiertegewalt@skfm-mettmann.de erreichbar.

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