Winkelsmühle: Kreis räumt Fehler ein

Ein Hinweisschild signalisiert: Hier geht es nicht weiter. Foto: Tanja Bamme

Der Wanderweg entlang der Winkelsmühle zwischen Haan, Mettmann und Erkrath ist seit Jahren ein Streitthema zwischen dem Kreis Mettmann und der Eigentümerin.

Grund: Während die Eigentümerin den Weg der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stellen möchte, gehört dieser doch zu einer Entdeckerschleife des gern genutzten und weit über die Kreisgrenzen bekannte Neanderlandsteigs.

Seit Beginn der Woche ist der Wanderweg jedoch gesperrt. Ein Bauzaun samt Hinweisschild signalisiert: „Baustelle. Zutritt verboten!“ Der unteren Naturschutzbehörde des Kreises wurde mitgeteilt, dass es sich bei den besagten Arbeiten um Gartenumgestaltungen handelt. „Gartenumgestaltungen in Form von Entsiegelungen oder Anpflanzungen stehen einem Grundstückseigentümer grundsätzlich frei. In diesem Zusammenhang sind allerdings nur temporäre Absperrmaßnahmen zulässig, die der Verkehrssicherung dienen“, erklärt Daniela Hitzemann, Pressesprecherin des Kreises.

Ein Schild verrät: Baustelle. Betreten Verboten.
Foto: Tanja Bamme

Die Thematik um den Weg ist komplex, denn grundsätzlich gilt: Solange an der Winkelsmühle über das private Grundstück ein Wanderweg existiert, besteht dort gemäß Landesnaturschutzgesetz ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit. Aber eben auch nur, wenn tatsächlich ein Weg vorhanden ist. „In Kenntnis der jahrelangen Vorgeschichte und bereits gerichtlich ausgefochtener Streitigkeiten muss der Kreis leider davon ausgehen, dass die Eigentümerin mit ihren “Umgestaltungsmaßnahmen” den Wanderweg faktisch entfernen will, was ihr als Grundstückseigentümerin tatsächlich nicht verwehrt werden kann. Sofern der Weg vollständig entfernt wird und nicht mehr existiert, erlischt das Betretungsrecht für die Allgemeinheit, denn es erstreckt sich nur auf vorhandene Wege“, so Daniela Hitzemann weiter.

Landrat Thomas Hendele räumt in diesem Zusammenhang den Fehler ein, die Erhaltung des Wanderweges nicht schon vor 20 Jahren in das Grundbuch eingetragen zu haben. „Um nun aber die Erholungssuchenden nicht auf diesem wichtigen und beliebten Wanderweg an der Winkelsmühle in eine Sackgasse laufen zu lassen, haben wir eine provisorische Lösung gefunden, wie das Grundstück der Winkelsmühle ohne großen Umweg umgangen werden kann“, erklärt Hendele.

Der Umleitungsweg wird kenntlich gemacht. Ein an die Umleitung angrenzendes Biotop wird mit einem Schutzzaun versehen. Dem Kreis ist sehr daran gelegen, den Spaziergängern und Wanderern schnellstmöglich auch eine dauerhafte Wegeführung anzubieten. Eine solche dauerhafte Lösung will der Kreis im Juni in der Sitzung des Naturschutzbeirates vorstellen und beraten. Sofern dort Konsens besteht, wird diese Lösung anschließend unverzüglich umgesetzt.

Wissenswertes: Im Selbstversuch haben wir uns gestern zum besagten Umgehungsweg an der Winkelsmühle begeben. Schon jetzt ist der Pfad um das Privatgelände herum gut sichtbar. In wenigen Minuten und ohne großen Zeitverlust führt der Pfad um das abgesperrte Gelände herum. Anbei ein paar Bilder:

Der Zugang zum Umgehungsweg ist für die Spaziergänger schon jetzt gut sichtbar
Hinter der Linkskurve geht der Weg in Richtung “Zum kühlen Grund” weiter
Der Weg führt die Spaziergänger in wenigen Minuten um das Privatgelände herum
Fotos: Tanja Bamme

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