Wer hat ein Recht auf Kinderbetreuung?

Symbolbild - Foto: Darko Stojanovic / Pixabay

Ab Mittwoch gibt es bis auf weiteres nur noch für Personal aus kritischen Infrastrukturen eine Notbetreuung für die Kinder.

Welche Berufsgruppen die kritischen Infrastrukturen umfasst, wissen viele nicht so genau. Ärzte und Pfleger, dass wissen die meisten Menschen. Aber die Gruppe ist weitaus größer.

Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist dazu eine Leitlinie veröffentlicht.

Darin ist der folgende Personenkreis genannt:

Sektor Energie
  • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
     
Sektor Wasser, Entsorgung
  • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
     
Sektor Ernährung, Hygiene
  • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
  • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
Sektor Gesundheit
  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  •  
Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
  • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
     
Sektor Transport und Verkehr
  • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
  • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
  • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
     
Sektor Medien
  • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
     
Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
  • Gesetzgebung/Parlament
     
Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
  • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

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