Verwaltungsgebühr bei Barzahlungen ab zehn Euro

Stadt Erkrath

Foto: Steve Buissinne auf Pixabay

Neue Gebührensatzung tritt ab 01.04.2026 in Kraft

Der Erkrather Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 05.03.2026 eine neue Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Gemäß neuer Satzung wird ab dem 01.04.2026 bei Barzahlungen ab einem Betrag von 10,00 Euro eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro erhoben.

Dies gilt unter anderem für Zahlungsvorgänge im Bürgerbüro, im Standesamt, in der Volkshochschule oder in der Stadtbücherei sowie beim Erwerb von Tickets für städtische Kulturveranstaltungen. Auf die Gebühr wird nur verzichtet, wenn eine alternative Kartenzahlung nicht möglich ist – beispielsweise weil kein Kartenlesegerät vorhanden oder das Gerät vorübergehend außer Betrieb ist. Kartenzahlungen bleiben dagegen weiterhin kostenfrei.

Hintergrund ist der enorme Aufwand, den Bargeldzahlungen mit sich bringen. Barkassen müssen täglich nach Ende der Öffnungszeiten abgerechnet werden, dazu kommen Regelungs- und Kontrollaufwand, um Veruntreuung und Diebstahl entgegenzuwirken. Mit der Zusatzgebühr soll ein Ausgleich für diesen Aufwand geschaffen werden.

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