Unseriöse Cannabis-Werbeplakate aufgetaucht

Von Christian Zimmer

Werbeplakate am Bauzaun. Foto: Christian Zimmer

Am Bauzaun der geplanten „Düssel-Terassen“ an der Schlüterstraße in Alt-Erkrath hingen in dieser Woche Plakate, welche mit nur wenigen Klicks Rezepte für medizinisches Cannabis versprachen.

Mit weißer Schrift auf rotem Grund wurde „Click Click Click Weed“ versprochen: Ein Anbieter, der laut Internetseite seinen Sitz angeblich in Zypern hat, wirbt offen damit, dass man sich im Internet Rezepte für medizinisches Cannabis kaufen kann. Wie die Kollegen vom ZDF im Sommer berichteten, gibt es bereits eine Reihe solcher Plattformen – und die sind nicht unumstritten.

Das Heilmittelwerbegesetz setzt enge Grenzen für Werbung, in denen es um Arzneimittel oder Behandlungen geht. So darf „für die Erkennung oder Behandlungen“ von Krankheiten oder Beschwerden nur geworben werden, wenn „nach allgemein anerkannten fachlichen Standards“ ein persönlicher Arztbesuch nicht notwendig sei. Der Anbieter der Plakate wirbt im Internet damit, dass man lediglich einen Fragebogen ausfüllen muss, anhand dem ein Arzt entscheidet, ob man das Rezept bekommt oder nicht. Ob dies ein allgemein anerkannter fachlicher Standard ist, dürfte fraglich sein. Zudem dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel „nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben“ beworben werden.

Darüber hinaus stehen derartige Plattformen in der Kritik, da ihnen vorgeworfen wird, dass das Ergebnis oft vorher feststehen würde: Da die Kunden zahlen, würden sie die gewünschten Rezepte auch erhalten, wenn bereits wenige Symptome angegeben werden, bei denen eine Cannabis-Therapie in Frage kommen könnte. Darauf lässt auch der eingangs erwähnte Werbeslogan auf den Plakaten vermuten, verbunden mit dem Zusatz „Dein Medizinalcannabisrezept jetzt mit wenigen Klicks – diskret“ und der Angabe, dass man das Medizinalcannabis noch am gleichen Tag in der Apotheke abholen könne, wenn man bis 11 Uhr den Fragebogen ausfüllt. Der angebliche Sitz in Zypern lässt darauf schließen, dass der Anbieter seine wahre Identität verschleiern möchte, die Internetseite ist komplett in deutscher Sprache.

Werbeplakate mit „Click Click Click Weed“ (anonymisiert). Foto: Christian Zimmer

Stadtverwaltung sieht von Anzeige ab

Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Die Plakate waren dort vor unserer Anfrage nicht bekannt. Da der Bauzaun zum Gelände von Catella gehört, habe man den Investor über die Plakate informiert. Dieser hat die Plakate zeitnah entfernt. Zu den Möglichkeiten der Verwaltung bei rechtswidrigen Plakaten heißt es von einem Stadtsprecher: „Rechtswidrige Plakate auf öffentlichen Flächen müssen oder können (nach Ermessen der Ordnungsbehörde) sofort abgehangen werden. Bei möglichen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz wäre die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Da die Plakate zeitnah entfernt werden, sehen wir von einer entsprechenden Anzeige bei dieser Behörde ab.“

Mit dem Bau an der Schlütersraße soll es mit einem Jahr Verzögerung im Frühjahr 2025 los gehen, 56 Sozialwohnungen sollen auf dem ehemaligen Gelände der Marketingagentur Daten-Partner entstehen. Es ist der erste Teil des großen Bauprojekts „Düssel-Terassen“ des Investors Catella Project Management, insgesamt sollen auf dem ehemaligen Industriegebiet Am Wimmersberg rund 700 Wohneinheiten entstehen.

Hintergrund: Medizinisches Cannabis und wer es verschreiben darf
Medizinisches Cannabis ist von dem Cannabis, welches als Droge verwendet wird, zu unterscheiden. Laut der Barmer Ersatzkasse ist der Rausch durch Cannabis als Droge gewissermaßen eine Überdosierung, während medizinisches Cannabis nur gerade so hoch dosiert wird, dass Schmerzen und Übelkeit gelindert werden. Dies gelinge, da bei medizinischem Cannabis die Zusammensetzung genau bekannt sei. Es gehe bei medizinischem Cannabis nicht um einen Rausch, sondern ein beschwerdefreies Leben. Eines haben beide Formen aber gemeinsam: Sie können abhängig machen. Grundsätzlich können bis auf Zahn- und Tierärzte sämtliche Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung benötigen seit Mitte Oktober diesen Jahres Hausärzte ebenso wie einige Fachärzte keine Genehmigung durch die Krankenkasse mehr bei Erst- und Folgeverschreibung von medizinischem Cannabis, können die Therapie jedoch freiwillig vorab prüfen lassen.

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