Umsetzung eines BGH-Urteils:

Kreissparkasse Düsseldorf

Foto: Kreissparkasse Düsseldorf

84.000 Kundinnen und Kunden werden um aktive Zustimmungen gebeten

Gut 84.000 Kundinnen und Kunden erhalten in diesen Tagen Post von der Kreissparkasse Düsseldorf: Der Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr, das Banken und Sparkassen verpflichtet, für Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungen und Preise eine ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. Gleichzeitig kündigt das Institut Preisanpassungen bei Girokonten an.

Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Postbank entschieden, dass ein seit vielen Jahren bestehendes, allgemein übliches Verfahren der Akzeptanz von Preisanpassungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Teilen zu beanstanden ist. Dabei geht es um einen kleinen, aber feinen Unterschied: Es gilt nun nicht mehr die in vielen Wirtschaftsbereichen weiterhin übliche Regel, dass eine Zustimmung automatisch erfolgt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wird. Vielmehr muss jede Kundin und jeder Kunde aktiv den AGB und den aktuellen Preisen zustimmen. „Die meisten Banken und Sparkassen in unserem Umfeld tun dies ebenfalls, im Detail jedoch mit unterschiedlichen Verfahren“, sagt Christoph Wintgen, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Düsseldorf. „Wir hätten unseren Kunden sehr gerne das aufwändige Zustimmungsverfahren erspart, aber wir setzen das Urteil selbstverständlich um, um unsere Geschäftsbeziehung mit allen Kundinnen und Kunden rechtssicher fortzuführen.“ Die fast 200 Seiten umfassenden Unterlagen wurden, wo es ging, elektronisch zur Verfügung gestellt. „Etwa 45.000 Kundinnen und Kunden erhielten die Unterlagen in ihr elektronisches Postfach bei uns. Wer über dieses nicht verfügt, bekommt diese auf dem Postweg.“ In diesen Fällen wurden sämtliche relevanten Unterlagen auf CD-ROM beigefügt. „Zusätzlich hat natürlich jeder die Möglichkeit, die Unterlagen auf unserer Internetseite www.kskd.de einzusehen“, sagt Wintgen. Darüber hinaus stünden in allen Filialen Ansichtsexemplare zur Verfügung.

„Der Auftrag des BGH an uns lautet, sicherzustellen, dass Kundinnen und Kunden sämtliche Unterlagen ohne ihr Dazutun erhalten.“ Die Bereitstellung der umfassenden AGB diene einer größtmöglichen Transparenz, sagt Prof. Dr. Svend Reuse, Mitglied im Vorstand der Kreissparkasse. „Die Bitte um Zustimmung zu den umfangreichen Unterlagen ist kein Marketing, sondern eine rechtlich notwendige Einwilligung, die in Zukunft jedes Kreditinstitut im Kundenkreis einholen wird.“

Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst zu minimieren, hat sich die Kreissparkasse  entschieden, von allen angeschriebenen Personen gleichzeitig die Zustimmung zu allen Preisen – inklusive der ab 1. April gültigen Preise im Bereich Girokonto, Kreditkarte und Safe – einzuholen. „Wir haben die Preise für Girokonten seit dem 1. November 2018 nicht geändert“, sagt Christoph Wintgen. Nach seiner Aussage nutzt der überwiegende Teil der Privatkunden das Kontomodell ‚Giro inklusiv‘, das sich um 1,05 Euro auf 8,95 Euro monatlich erhöht. „Während viele Mitbewerber sich aus den Städten zurückziehen, stellen wir an 17 Standorten die finanzielle Versorgung der Menschen sicher. Damit Fragen unserer Kundinnen und Kunden so schnell und umfassend wie möglich beantwortet werden, verstärken wir in den nächsten Wochen unsere Filialteams durch Mitarbeitende aus internen Bereichen.“

Novum für Kunden und Kreissparkasse:

Der gleichzeitige Kontakt zu rund 84.000 Kundinnen und Kunden und die Einholung einer aktiven Zustimmung ist ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Kreissparkasse Düsseldorf. Es gibt diverse unterschiedliche Möglichkeiten, die Zustimmung zu erteilen: im Online-Banking, per QR-Code, ganz einfach per Unterschrift auf dem Kontoauszug, per Anruf unter 0211 873-0, direkt in der Filiale, per Rückumschlag oder einfach online unter www.kskd.de /zustimmen.

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