
Deutsche Stiftung Denkmalschutz informiert im Landtag über Denkmalschutz‑Änderungen
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) hat bei einer Tagespräsentation im Landtag Nordrhein‑Westfalen die Landtagsabgeordneten über die geplanten Änderungen der Landesbauordnung informiert. Sie warnt davor, unter dem Deckmantel einer Bauordnungsnovelle substanzielle Eingriffe in das Denkmalschutzgesetz Nordrhein‑Westfalen vorzunehmen. Die Stiftung fordert, die vorgesehenen Denkmalschutz‑Änderungen aus dem Bauordnungs‑Mantelgesetz herauszulösen und erst nach Abschluss der im Koalitionsvertrag zugesagten Evaluation der Denkmalschutzgesetz‑Novelle von 2022 zu beraten.
Die DSD begrüßt ausdrücklich das Ziel der Landesbauordnungsnovelle, Bauen in Nordrhein‑Westfalen schneller, einfacher und praxisnäher zu machen. Entbürokratisierung, verlässlichere Abläufe und eine stärkere Digitalisierung sind aus Sicht der Stiftung richtige und notwendige Schritte, insbesondere dort, wo bürokratischer Aufwand beim Bauen im Bestand reduziert werden kann.
Gleichzeitig sieht die DSD den aktuellen Gesetzentwurf im Hinblick auf den Denkmalschutz betreffenden Teil kritisch. In den zahlreichen Gesprächen im Landtag wurde deutlich, dass bei vielen Abgeordneten – insbesondere aus dem für die Landesbauordnung zuständigen Bauausschuss sowie dem für das kulturelle Erbe zuständigen Kulturausschuss – über die Folgen der tiefgreifenden Änderungen dieser Novelle am Denkmalschutzrecht noch Diskussionsbedarf besteht. Zudem kritisiert die DSD das Verfahren: Die fachliche und politische Beratung des Denkmalschutzes wird faktisch auf den Bauausschuss verengt, obwohl der Schutz des kulturellen Erbes eine verfassungsrechtlich verankerte Aufgabe des Landes ist.
Inhaltlich warnt die Stiftung vor Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten und einer Ungleichbehandlung privater oder kommunaler Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber staatlichen Eigentümern. Besonders problematisch sind aus Sicht der DSD Sonderregelungen für Landes‑ und Bundesliegenschaften sowie Verfahrensmechanismen, die fachliche Prüfung und unabhängige Expertise schwächen. Eine solche Beschleunigung droht nicht zu mehr Qualität und Verlässlichkeit zu führen, sondern zu Konflikten, Fehlentscheidungen und letztlich zu Verzögerungen.
Bereits die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2022 hat die unabhängige fachliche Mitwirkung spürbar eingeschränkt. Umso schwerer wiegt, dass die im Koalitionsvertrag ausdrücklich zugesagte Evaluation dieser Reform bis heute aussteht, während nun erneut ein grundlegender Systemumbau angestoßen werden soll.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert daher gemeinsam mit dem Denkmalschutz‑Bündnis NRW, die vorgesehenen Änderungen am Denkmalschutzrecht aus dem Bauordnungs‑Mantelgesetz herauszulösen. Anpassungen sollten erst nach Abschluss der zugesagten Evaluation der Novelle von 2022 und auf einer belastbaren, evidenzbasierten Grundlage erfolgen. Dauerhafte Beschleunigung im Bauen und im Verwaltungshandeln gelingt nur durch klare Zuständigkeiten, ausreichende personelle Kapazitäten, konsequente Digitalisierung und hohe Qualität in der fachlichen Bearbeitung.
Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, erklärt: „Wer erneut tief in das Denkmalschutzgesetz eingreifen will, ohne zuvor die zugesagte Evaluation der Reform von 2022 vorzulegen, handelt ohne belastbare Grundlage. Wir erwarten, dass die Landesregierung ihre politischen Zusagen einhält. Reformen brauchen Evidenz, starke unabhängige Fachlichkeit und faire Regeln für alle. Nicht einen Entwurf, der Qualität und Vertrauen untergräbt.“
Weitere Informationen unter: www.denkmalschutz.de/aktionen-stellungnahmen und www.denkmalschutz-erhalten.nrw

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